Heike Wermer zu TOP 5 „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“

02.07.2021

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
Integration findet vor Ort, nämlich in den Kommunen, statt. Wir alle wissen, dass Flüchtlingsaufnahmen mit Kosten verbunden sind. Diese Kosten tragen neben Bund und Ländern auch die Kommunen. Das gilt vor allem für die Kosten, die bei der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen, aber auch im Zusammenhang mit der Unterstützung von Geduldeten. Mit einer Pauschale wird deshalb seit 2017 versucht, Kommunen finanziell bei der wichtigen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten.
Als CDU verstehen wir uns als Partner der Kommunen, als Partner der engagierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Wir wollen die Kommunen in Zukunft weiter entlasten. Deshalb freue ich mich, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese finanziellen Entlastungen vorsieht und diese bereits mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt sind. Für die lange Vorarbeit gilt unserem Integrationsminister Dr. Stamp und seinem Haus, aber auch dem Finanzminister Lutz Lienenkämper, mein Dank.
Welche finanziellen Entlastungen sind also mit der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, kurz FlüAG, für die Kommunen vorgesehen?
Das FlüAG sieht eine Kostenpauschale pro berücksichtigungsfähigem Flüchtling für die Kommunen vor. Diese wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angepasst und – viel wichtiger – angehoben. Das sogenannte „Lenk-Gutachten“ zur Anhebung der Pauschale wird damit eins zu eins umgesetzt. Die FlüAG-Pauschale von derzeit 10.392 Euro pro Jahr wird somit auf 10.500 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 13.500 Euro für kreisfreie Städte hochgesetzt.
Des Weiteren möchte das Land eine Entlastung bei der Kostenübernahme für Geduldete schaffen. Deshalb ist eine einmalige Zahlung einer weiteren Pauschale für die Geduldeten vorgesehen, deren Ausreisepflicht nach dem 31.12.2020 eingetreten ist. Diese Pauschale von 12.000 Euro pro Geduldetem geht ebenfalls an die Kommunen.
Zusätzlich unterstützt das Land die Kommunen mit zwei Einmalzahlungen von 175 Millionen Euro in diesem und im kommenden Jahr, sowie zwei weiterer Zahlungen von 100 Millionen Euro in 2023 und 2024. Dieses Geld wird für die vielen Bestandsgeduldeten vor dem 31.12.2020 für die Arbeit der Kommunen bereitgestellt.
Aber: Finanzielle Hilfe ist das Eine, das Andere, dass Kommunen schon viel früher entlastet werden. Wir alle wissen, wie frustrierend es vor allem auch für die ehrenamtliche Integrationsarbeit vor Ort ist, Personen mit schlechter Bleibeperspektive oder negativem Asylbescheid auf Kommunen zuzuweisen. Deshalb hat das Land seit 2017 neben dem Aspekt der Integration auch an der Kehrseite, nämlich am Rückkehrmanagement gearbeitet.
Mit dem „Asyl-Stufenplan“ wurde ein in sich konsistenter Fahrplan erarbeitet, um die teils schleppenden Verfahren zu beschleunigen. Das Ziel ist klar: nur noch positiv beschiedene Asylbewerber auf die Kommunen zuzuweisen, Ausreisepflichtige aus den Landeseinrichtungen zurückzuführen und vor allem: die hohen Zahlen an Geduldeten und Bestandsgeduldeten abzuarbeiten. Das dient auch dem Wohle der Betroffenen.
Zwei Dinge sind dafür wichtig: 1. an Ausreisehindernissen zu arbeiten; und 2. Menschen aus Kettenduldungen – aus einer Unsicherheit – herauszuholen. Dabei spreche ich vor allem von gut integrierten Geduldeten oder von gut integrierten Familien, die sich schon seit Jahren einen Platz in unserer Gesellschaft erarbeitet haben. Wir alle kennen solche Fälle aus unseren Wahlkreisen.
Auf der einen Seite also diejenigen zügig abschieben, die kein Anrecht auf Asyl in unserem Land haben. Auf der anderen Seite einen pragmatischen Weg für diejenigen finden, bei denen es seit Jahren ein Abschiebehindernis gibt, die sich aber nichts zu Schulden haben kommen lassen, sondern stattdessen gut integriert sind.
Deshalb bin ich sehr froh über den in NRW eingeschlagenen Weg, mit den Ausländerbehörden vor Ort zu sprechen und sie für die betroffene Menschen zu sensibilisieren.
Wir sehen also, die Aufnahme von Flüchtlingen ist immer komplex und die Kosten ebenso. Die NRW-Koalition widmet sich dieser Aufgabe verantwortungsvoll und zuverlässig.
Auf die Beratung des Gesetzesentwurf im Integrationsausschuss freue ich mich.
Vielen Dank.

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