Heike Wermer zu TOP 8 „Westbalkanregelung entfristen – Deckelung streichen!“

07.10.2020

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
auf dem Bau, in der Pflege, in der Gastronomie – überall gibt es großen Bedarf an Arbeitskräften. Und dieser Bedarf bleibt auch während und nach der Coronakrise. Die Frage steht also im Raum: Wie kann dieser Bedarf auch weiterhin gedeckt werden?
Ich danke den Grünen, dass sie das Thema der Westbalkanregelung hier heute platzieren. Denn die Westbalkanregelung ist für die Betriebe und Einrichtungen in NRW wichtig, nahezu unerlässlich.
Wichtig ist an dieser Stelle, den Arbeitgebern Sicherheit zu geben. Sicherheit, ob sie auch weiterhin Arbeitskräfte aus dem Westbalkan nach dem Stichtag 31. Dezember beschäftigen können. Sicherheit brauchen auch die ausländischen Arbeitskräfte. Alles unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorrangprüfung deutscher und europäischer Arbeitskräfte.
Wir sehen als CDU allerdings zwei Punkte, weshalb wir mit dem Antrag der Grünen nicht mitgehen:
Erstens:
Das Land weiß um die Wichtigkeit der Westbalkanregelung. Deshalb setzt sich die Landesregierung seit längerer Zeit für die Fortführung der Regelung in der Beschäftigungsverordnung ein . Und das besonders im zuständigen Ausschuss im Bundesrat.
Wir sehen also: Das Land handelt an dieser Stelle bereits.
Und mehr noch: Als Reaktion auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  hat sich Nordrhein-Westfalen bereits im Bundesrat für eine Entfristung und auch gegen eine Deckelung ausgesprochen.
Das ist der erste Grund, weshalb wir dem vorliegenden Antrag der Grünen nicht zustimmen können: Die Punkte sind im Bundesrat schon platziert.
Zweitens:
Genau wie der Antrag der Grünen vergisst die Bundesratsinitiative von Thüringen, Bremen und Rheinland-Pfalz – alle wohlgemerkt grün mitgeprägt – einen wichtigen Punkt: die explizite Aufnahme einer Ausschlussregelung.
Fakt ist: Ohne einen expliziten Ausschluss von Antragstellern, die bereits Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, ist die Westbalkanregelung hinfällig. Denn genau deshalb wurde sie damals erst ins Leben gerufen: Für die Trennung von Asyl und legaler Arbeitsmigration.
Wir sind für ordnungspolitische Maßnahmen und das gilt besonders für die Arbeitsmigration. Ohne diese Trennung funktioniert es nicht.
Vielen Dank.

Themen

Autoren