Insektenvielfalt erhalten – Neonicotinoide endgültig aus dem Verkehr ziehen!

21.03.2018
Rede
Bianca Winkelmann MdL zu TOP 5

Anrede

Die Rolle von Bienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen ist für eine vielfältige Fauna und Flora und für den Erhalt unserer Kulturlandschaft von zentraler Bedeutung.

Und auch die Frage ob die Ernte von Früchten der Blütenpflanzen erfolgreich ist, hängt unmittelbar mit einer lebendigen, aktiven Insektenvielfalt zusammen. Für die NRW-Koaltion steht daher außer Frage, dass wir gemeinsam dieses wichtige Thema angehen müssen! Kommen wir zum heutigen Antrag: Einmal mehr liegt uns ein Antrag der Fraktion der Grünen vor, der suggeriert, oder suggerieren soll, dass der Landtag von NRW über ein Verbot, in diesem Falle von Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide, entscheiden könnte. Das dies mitnichten so ist, dass wissen auch sie liebe Kollegen der Grünen ganz genau. Über Zulassung oder Verbote von Pflanzenschutzmitteln entscheiden in Deutschland nicht die Landesparlamente.

Offensichtlich dient ihr Antrag also wieder einmal dazu Aufsehen auf der politischen Bühne zu erregen. Denn, und auch das wissen sie sicherlich ganz genau, erst für morgen ist ein erster Beratungstermin auf EU-Ebene angesetzt. Mit einer Entscheidung ob einzelne Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide kurzfristig für eine Ausbringung im Freiland verboten werden sollen, ist zu diesem Termin noch nicht zu rechnen. Gleichwohl würden wir es sehr begrüßen, wenn zu diesem Thema eine schnelle Entscheidung getroffen werden würde. Denn es geht um den wichtigen Bereich des Bienenschutzes. Nachdem nun die aktualisierten Ergebnisse der 2013 begonnenen Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA vorliegen, wissen wir, dass ein Teil der neonicotinoiden Wirkstoffe mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Risiko für Hummeln, Honig- und Wildbienen darstellt. Wir als NRW Koalition beschäftigen uns schon sehr lange mit diesem Thema- auch, wie eingangs bereits erwähnt, im Hinblick auf die Insektenvielfalt insgesamt. Wir sind daher dem zuständigen Ministerium dankbar, dass bereits jetzt wichtige Maßnahmen zum Erhalt der Insektenvielfalt auf den Weg gebracht wurden.

Über eine Weiterentwicklung des landesweiten Insektenmonitorings, eine Ausweitung des Vertragsnaturschutzes, bis hin zur Verstärkung der Maßnahmen in Entwicklung und Forschung- vieles ist bereits auf den Weg gebracht- vieles kann und muss aber noch weiterentwickelt werden. Und deshalb ist unser Weg dieses Thema mit Maß und Mitte und gesundem Menschenverstand anzugehen, ein anderer als der, den die Grünen mit diesem Antrag einschlagen wollen. Ihr Weg ist uns eindeutig zu kurz gesprungen. Und daher liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der NRW Koaltion vor, der sich viel mehr in der Tiefe diesem komplexen Problem nähert. Denn, nur ein sofortiges Verbot zu fordern, bringt den Tier- und Pflanzenschutz nicht einen Deut weiter. Bereits seit 2009 sind Neonicotinoide als Beizmittel im Maisanbau verboten. Seit 2013 auch beim Anbau von Raps und Wintergetreide. Wir wissen, dass seit dem Zeitraum der Anbau von Raps um etwa 100 000 ha zurückgegangen ist. Diese Frucht, die uns nicht nur durch ihre wundervoll gelb blühenden Blütenstände im Frühjahr erfreut, ist eigentlich u.a. als alternativer Energieträger entdeckt worden- Stichwort Biodiesel - geht durch das Beizverbot aber in vielen Bereichen verloren!!

Wenn wir nicht ähnliche Einbrüche beim Zuckerrübenanbau riskieren wollen müssen wir zielgerichteter vorgehen. Ein sofortiges Verbot, würde die Zuckerrübenanbauer vor große Probleme stellen. Da Deutschland der viertgrößte Zuckerrübenproduzent weltweit ist und auch bei uns in NRW große Bereiche, beispielsweise in der Jülich-Zülpicher –Börde, Anbaugebiete für Zuckerrüben sind, müssen wir natürlich die Auswirkungen eines Anwendungsverbotes genauer betrachten. Wir fordern daher, dass sich die Landesregierung für eine ergebnisoffene Nutzen-Risiko-Prüfung auf Bundesebene der betroffenen Neonicotinoide zur Beizanwendung insbesondere im Zuckerrübenanbau einsetzen möge. Die Zuckerrübe, die noch vor der Blüte geernetet wird, ist nämlich gar kein Zielobjekt für Bienen. Des Weiteren muss die Forschung im integrierten Pflanzenschutz weiter vorangetrieben werden. Alternative Wirkstoffe und Bekämpfungsverfahren müssen mit Hochdruck erforscht werden und Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Mit einem kompletten Verbot der Neonicotinoide würde eine Wirkstoffgruppe verloren gehen, die beispielsweise auch beim Resistenzmanagement eine große Rolle spielt- daher ist uns eine maßvolle Herangehensweise wichtig. Der Schutz der Bienen, der Hummeln und aller Insektenarten steht für uns bei all diesen Überlegungen, die ich Ihnen vorgestellt habe, an erster Stelle- ich bitte daher um Unterstützung für unseren Entschließungsantrag.