Invasive Arten in NRW breiten sich aus, es besteht Handlungsbedarf. Natürliche Biodiversität erhalten, einheimische Flora und Fauna schützen.

17.01.2018
Rede
Jörg Blöming MdL zu TOP 6

Herr Präsident / Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist wohl eher ein exotisches Thema für den Verkehrsausschuss. In dem Antrag geht es um einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf bei der Ausbreitung sogenannter invasiver Arten in Nordrhein-Westfalen. Diese verdrängen nun die heimische Flora und Fauna.

Sie können sowohl für die heimische Artenvielfalt als auch für den Menschen problematisch sein. Im AfD-Kontext gesprochen: Es handelt sich um pflanzliche und tierische Neubürger, die einfach unerwünscht sind! Sie setzen sich nun für Biodiversität ein. Damit widersprechen Sie doch eigentlich Ihrem eigenen Verständnis von Politik. Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde und gerade nicht für die rechtsideologisch ausgerichtete Politik der AfD.

Weiterhin stellen Sie das Thema invasive Arten zunächst so dar, als sei es weitestgehend neu. Dem ist selbstverständlich nicht so! Gebietsfremde und invasive Arten gibt es in Deutschland und Europa schon seit Jahrhunderten. So ist die Einführungsgeschichte von Pflanzen eng mit der Kulturgeschichte der Menschen verbunden. Je nach Reichweite und Intensität von Handel und Verkehr gelangten mal mehr und mal weniger neue gebietsfremde Arten nach Europa.

Manche von ihnen wurden sogar als Nutzpflanzen eingeführt, wie zum Beispiel die Kartoffel. Nur einige wenige Arten stellen eine Gefahr für die heimischen Pflanzen dar. Nur diese werden als „invasiv“ bezeichnet. Sie weisen auf einen angeblich bestehenden Handlungsbedarf hin. Dass aber bereits ein rechtlich verbindliches Regelungssystem für den Umgang mit diesen Arten existiert, erwähnen Sie nur am Rande. Die entsprechende EU-Verordnung hierzu schafft ein umfassendes EU-weites System, um dem Problem begegnen zu können. Dieses System wird unter Mitwirkung der Mitgliedsstaaten fortlaufend überarbeitet und ergänzt. Deutschland ist nach der EU-Verordnung verpflichtet folgende Maßnahmen umzusetzen: Erstens: Prävention Zweitens: Früherkennung und rasche Beseitigung Drittens: Management von bereits verbreiteten invasiven Arten.

Diesen unionsrechtlichen Verpflichtungen ist Deutschland bereits nachgekommen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist dementsprechend an die EU-Verordnung angepasst worden. § 40 a des Bundesnaturschutzgesetzes legt den Maßnahmenkatalog gegen invasive Arten fest. Bereits verbreitete invasive Arten sind danach zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Die sich aus der EU-Verordnung und aus § 40 a des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Verpflichtungen werden bereits jetzt durch die zuständigen Behörden umgesetzt. Im Übrigen ist die Bedrohung unserer heimischen Pflanzenwelt nicht allein auf die Ausbreitung invasiver Arten zurückzuführen. Vor allem der Klimawandel, sowie die Erhöhung des Personen- und Warenverkehrs sind dabei wichtige Aspekte. Auch die Flächennutzung durch den Menschen und stoffliche Einträge in unsere Gewässer sind ein Problem. Vor diesem Hintergrund müsste selbst Ihnen einleuchten, dass ihr sogenanntes Maßnahmenmanagement zu kurz gedacht ist. Zielführender ist es: Etwaige Maßnahmen auf dem vorhandenen dreistufigen Ansatz aufzubauen. Dieser beinhaltet: Prävention, Früherkennung und rasche Beseitigung sowie ein wirksames Management invasiver Arten. Dabei ist eine Umsetzung mit Augenmaß zwingend erforderlich!

Vielen Dank!