Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen.
Das gilt insbesondere für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Ich danke deshalb
- zunächst allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren im ganzen Land,
- unserem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und
- unserer Kinder- Ministerin Josefine Paul
von Herzen für ihre tägliche und fortlaufende Arbeit, diesen, unseren Anspruch in gelebte Praxis zu übersetzen.
Politik und Praxis ziehen hier in Nordrhein-Westfalen an einem Strang.
Und das Tag für Tag.
Das ist gut. Und das ist richtig und wichtig.
Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie alle wissen:
Mit der Unterzeichnung der so genannten „UN-Behindertenrechtskonvention“ hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 verpflichtet, nach und nach ein inklusives Erziehungs- und Bildungssystem zu verwirklichen.
In Nordrhein-Westfalen findet Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung vor allem im Elternhaus statt und in
- Kindertageseinrichtungen,
- der Kindertagespflege,
- und den heilpädagogischen Tageseinrichtung der Eingliederungshilfe.
Als Ergebnis unserer gemeinsamen Anstrengungen werden in unserem Land heute mehr als 90 Prozent der Kinder mit Behinderung zusammen mit Kindern ohne Behinderung gefördert.
Dabei helfen auch unsere jährlich aufwachsenden, massiven Investitionen von zwischenzeitlich jährlich über fünf Milliarden Euro, die über das Kinderbildungsgesetz zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Förderung von Kindern mit Behinderung treffen die Regelungskomplexe der Eingliederungshilfe (SGB XII) und der Kinder- und Jugendhilfe (Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII und KiBiz) aufeinander.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fungieren in beiden Rechtskreisen als überörtliche Träger in Nordrhein-Westfalen.
Beide spielen im Bereich der Inklusion eine ganz, ganz wichtige Rolle in unserem Land.
Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben uns im Rahmen verschiedener Sitzungen des Ausschusses für Familie Kinder und Jugend eingehend mit dem vorliegenden Antrag auseinandergesetzt.
Mit Blick auf die Anhörung hatte ich bereits bei deren Auswertung im Ausschuss auf die Stellungnahme der Landschaftsverbände verwiesen.
Deren besondere Expertise ergibt sich aus der Natur der Sache und dem von mir eben beschriebenen Regelungssystem.
Was haben die Landschaftsverbände also zu den Punkten des vorliegenden Antrags zu sagen?
In deren Stellungnahme heißt es zum elterlichen Wahlrecht (ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten):
„Gerade durch die Weiterentwicklung sowohl von heilpädagogischen als auch inklusiven Kindertageseinrichtungen soll den Eltern eine wohnortnahe Wahlmöglichkeit geschaffen werden.“
Zu Therapieangeboten für Kinder ohne Behinderung heißt es weiter (ich zitiere erneut):
„Die Frage der Finanzierung schließt nicht aus, dass in der jeweiligen Kita auch Therapieleistungen im Sinne des SGB V erbracht werden. Das ist heute auch in vielen inklusiven Kindertageseinrichtungen über Kooperationen mit niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten bereits gut gelebte Praxis.“
Und zum bürokratischen Antragsaufwand für Eltern schreiben die Landschaftsverbände (Zitat):
„Die Landschaftsverbände verfolgen mit großem Nachdruck das Ziel der digitalen Transformation. (…) mit dem Ziel sämtliche Verwaltungsverfahren in diesem Bereich möglichst anwenderfreundlich und digital auszugestalten (…)“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Gesamtschau wird - meine ich - sehr deutlich, dass wesentliche Forderungspunkte des vorliegenden Antrags bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden.
Im Ergebnis lehnen wir den Antrag daher ab.
Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird gleichzeitig den Inklusionsprozess gemeinsam mit den Landschaftsverbänden und allen wesentlichen Akteuren weiter vorantreiben.
Darauf können sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen verlassen.
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