Jens-Peter Nettekoven zu TOP 9: "Sexualisierte Gewalt im Sport – Intervention stärken, fachspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote ausbauen und Opfer konsequent schützen!"

24.03.2022

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

über eines sind wir uns doch wohl alle einig: Jedes Opfer sexualisierter Gewalt ist ein Opfer zu viel! Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in Lüdge hat das Land eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um sowohl den Opferschutz als auch die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu stärken. Dazu gehören:
• der Ausbau der Förderung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen auf rund 30 Millionen jährlich
• die Schaffung eines digitalen Opferschutzportals
• die Einrichtung der landesweiten Fachstelle für die Prävention von sexueller Gewalt (NRW ist hier Vorreiter im Bund)
• die Fortschreibung des 2020 erstellten Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der Landesregierung

Der Sport ist ein Spiegelbild der Gesellschaft - im Positiven wie im Negativen. Entsprechend haben der Landessportbund und die Sportjugend NRW bereits 2011 Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport ergriffen. Seit Januar 2020 werden diese von einer Experten-Kommission stetig weiterentwickelt und ausgeweitet. Im Einzelnen sind dies:
• die Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt im Sport im Jahr 2021
• die Durchführung der Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“
• die Durchführung einer Studie, deren Abschlussbericht im Sommer veröffentlicht wird
Aktuell
• finden jährlich rund 180 Veranstaltungen in Vereinen, Bünden und Verbänden zum Thema statt
• stehen landesweit 450 ausgebildete Ansprechpersonen bereit
• gehört „Schutz vor sexueller Gewalt im Sport“ zu den Pflichtthemen in allen Lizenzausbildungen

Die aufgezählten Maßnahmen und Strukturen demonstrieren Entschlossenheit, unsere Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Frage, ob die Einrichtung einer zusätzlichen Clearingstelle erforderlich ist, wäre zunächst vom Land gemeinsam mit dem Landessportbund zu prüfen.

Deshalb folgen wir der Beschlussempfehlung des Sportausschusses und lehnen den
vorliegenden Antrag ab.

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