Jörg Blöming zu TOP 10 „Zum 30.06.2021 drohenden Verfall von Überstunden verhindern! Landesregierung muss unverzüglich Maßnahmen gegen den Verfall von Mehrarbeitsstunden treffen!“

16.06.2021

Sehr geehrter Herr Präsident /
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Fallzahlen sind auf dem Sinkflug.

Die Normalität kehrt langsam zurück.

Die letzten Wochen und Monate waren geprägt durch die Pandemiebekämpfung.

Nordrhein-Westfalen ist sehr gut durch diese Krise gekommen.

Das verdanken wir auch unseren Beamtinnen und Beamten sowie den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

Dem Personal
in den Gesundheitsämtern,
den Ordnungsamtsmitarbeitern,
bei der Polizei,
den engagierten Kräften auf der kommunalen Ebene,
um nur einige zu nennen.

 

Neben meiner Funktion als Aufgabenbereichsleiter in einer Kommunalverwaltung,

habe ich fast 20 Jahre im Bereitschaftsdienst eines Ordnungsamtes mit gearbeitet.

Daher kenne ich die Belastungen,
auch durch nächtliche Einsätze.

Allen Kolleginnen und Kollegen,
möchte ich an dieser Stelle für ihren starken Einsatz in der Pandemie danken!

Zu jeder Zeit war unser Staat handlungsfähig
und
hat trotz schwieriger Rahmenbedingungen funktioniert.

Auch der vorliegende Eilantrag erkennt das zumindest an.

Die Landesregierung wird hier aufgefordert zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Begründung:
Nach Auffassung der SPD drohen die Mehrarbeitsstunden zu verfallen.

Das ist jedoch schlichtweg falsch!

Die Ansprüche auf Freizeitausgleich und auf Vergütung von Mehrarbeitsstunden haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Ich empfehle ihnen daher § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Lektüre.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt zudem mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist.

Das können sie im § 199 des Bürgerlichen Gesetzbuches gerne nachlesen.

Das heißt konkret:

Der Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung von Mehrarbeit,
der im letzten
und
in diesem Jahr entstanden ist,
verjährt erst Ende 2023 oder Ende 2024.

Und nicht am 30. Juni dieses Jahres,
wie sie fälschlicherweise behaupten.

Damit hat ihr Eilantrag keinerlei Substanz.

Sie schaffen hiermit lediglich Verunsicherung.

Was sie hierdurch nicht schaffen werden,
ist es,
einen Keil zwischen die NRW-Koalition
und
den Öffentlichen Dienst zu treiben.

Seit Regierungsantritt arbeiten wir intensiv an der Seite der Kolleginnen und Kollegen.

Vieles haben wir seitdem verbessert.

Das sind,
um nur einige Beispiele zu nennen:

Eine 1:1 Übernahme des Bundesabschlusses bei der Besoldungserhöhung
und
damit  jährlich eine Milliarde Euro mehr,
als Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Und das nicht kurz vor einer Wahl als PR-Gag,
sondern mitten in der Legislaturperiode!

Aus Überzeugung!

Ich sage ganz klar:

Die NRW-Koalition steht an der Seite des öffentlichen Dienstes.

 

 


Wir sprechen uns für die drei tragenden Säulen

Versorgung,
Alimentation
und
Beihilfe
im Beamtenbereich aus.

Wir hören zu und finden gute Lösungen!

Bis an die Kapazitätsgrenzen
haben wir zum Beispiel die Einstellungsermächtigungen erhöht.

Sowohl bei der Polizei,
als auch bei den Finanzämtern.

Zusätzlich haben wir als NRW-Koalition bereits erfolgreich Anträge für den Öffentlichen Dienst eingebracht.

Wir setzen uns für ein proaktives behördliches Gesundheitsmanagement

und

die Weiterentwicklung des Beihilfenrechts ein.
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Ihr Eilantrag ist von einem vorwurfsvollen Grundton durchzogen.

Sie versuchen hier gegeneinander auszuspielen.

Und das auch noch auf Grundlage falscher Tatsachen.

Das wird Ihnen nicht gelingen!

Die eben genannten Beispiele zeigen:

Wir machen eine Politik FÜR den Öffentlichen Dienst.

Hierzu gehört auch die konsequente Verfolgung unserer politischen Zielsetzung:

Nämlich:
Weiterhin sicherzustellen, dass keine Überstunde aus behördlich angeordneter Mehrarbeit verfällt.

Das unterstützen wir mit dem vorliegendem Entschließungsantrag der NRW-Koalition.

Hierfür werben wir um Zustimmung.

Ihren Eilantrag hingegen lehnen wir ab.