Jörg Blöming zu TOP 11 "Zuschuss zum Deutschlandticket für die Landesbeschäftigten – Landesregierung muss jetzt handeln"

25.01.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie ich meinen Weg zur Arbeit gestalte,
hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Einer davon sind selbstverständlich die Kosten!
Aber, eben nur einer der Faktoren!
Entscheidend ist vor allen Dingen die vorhandene Infrastruktur.
Ist der nächste Bahnhof 30 Kilometer weit weg?
Und fährt der Bus fährt vielleicht nur zwei Mal am Tag?
Abseits der Großstädte ist das leider oft die Realität!
Selbst wenn das Ticket kostenlos wäre,
würden diese Menschen das Auto nicht stehen lassen!
– und es auch nicht stehen lassen können!
 

Die Idee hinter dem Deutschlandticket ist
gut und richtig!
Kein Tarifdschungel,
kein Preisvergleich –
einfach ein Ticket.
Und vor allem mit 49 Euro im Monat ein attraktives Angebot.
Das wird bestimmt Einige zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen.
Zumindest dort, wo es möglich ist.
Es werden diejenigen umsteigen,
denen es vorher zu teuer war.
Wie so oft, gibt es aber auch hier ein Aber!
Monatliche Kosten für den ÖPNV zwischen
150 und 200 Euro waren früher keine Seltenheit.
Eine Reduzierung auf 49 Euro ist daher wirklich
ein Pfund!
Aber in dem vorliegenden Antrag geht es um etwas ganz anderes:
Wir sprechen hier von einer Reduzierung von 49 Euro
auf vielleicht
… 34 Euro.
Ob die 15 Euro den entscheidenden Anreiz zum Umstieg bieten?
Ich glaube nicht!
Es ist also kaum davon auszugehen,
dass dieser Zuschuss ein entscheidender Faktor
bei der Verkehrswende sein wird.

Ihrem Antrag können wir jedoch aus einem anderen Grund nicht zustimmen:
Er enthält viele Zahlen
– jedoch nicht die entscheidenden Zahlen!
Es fehlt ein Vorschlag zur Finanzierung!
Schon heute beteiligt sich Nordrhein-Westfalen mit
280 Millionen Euro am Deutschlandticket
– und das bei angespannter Finanzlage.
Wie soll der Zuschuss finanziert werden?!
Ihr Antrag gibt dazu jedenfalls keine Antwort.
Darüber hinaus gibt es für die Bezuschussung
der Beschäftigten des Landes
keine rechtliche Grundlage.
– Nicht bei den Beamtinnen und Beamten
– und auch nicht bei den Tarifbeschäftigten.
Ein großes Thema scheint das Deutschlandticket
bei den Tarifverhandlungen im Übrigen nicht gewesen zu sein.
Zumindest enthält das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023
dazu keine Regelungen.
Aktuell gibt es also keine rechtliche Basis für den Zuschuss.
Bei allen weiteren Überlegungen,
bedarf es daher einer gründlichen Abwägung
aller rechtlichen Optionen.

Und vor allem, bedarf es einer genauen Betrachtung der finanziellen
Spielräume.
Zu beiden angesprochenen Punkten sehen wir
in dem vorliegenden Antrag
keine zufriedenstellenden Lösungen.
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab!

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