Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte in meinen Ausführungen auf drei wesentliche Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen:
Der erste Punkt ist: Die 1:1-Übertragung des Besoldungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten. Dazu gab es Einvernehmen unter den Fraktionen, und unter den Sachverständigen in der Anhörung. Daher ist die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung
richtig und wichtig!
Den ersten Teil des Tarifergebnisses haben wir ja bereits übertragen. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt jetzt den zweiten Teil.
Das ist ein klares Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten.
Sie alle leisten einen entscheidenden Beitrag für unsere Gesellschaft.
Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung.
Darüber hinaus verdienen sie auch eine gute und faire Besoldung.
Auch beim zweiten Punkt auf den ich heute eingehen möchte herrscht dem Grunde nach Einigkeit.
Nordrhein-Westfalen führt als einziges Bundesland so genannte Besoldungsgespräche durch.
Und das ist auch gut so!
Diese Gespräche sind stets konstruktiv und wertschätzend!
Das wurde in der Anhörung auch wieder einmal deutlich!
In diesen Gesprächen wird gemeinsam mit den Gewerkschaften das Tarifergebnis analysiert.
Dabei werden sehr gute Wege zur Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefunden.
Seit 2017 wurden die Tarifergebnisse immer 1:1 übertragen. Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass unser Ministerpräsident Hendrik Wüst bereits im Dezember 2023 die Übertragung angekündigt hat!
Doch häufig kommt es auf die Details an.
Frau Anja Weber vom Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen hat es bei der Sachverständigenanhörung ausgeführt: Durch die Besoldungsgespräche konnten Verbesserungen bei den Zuschlägen erreicht werden.
Das macht deutlich, dass für uns die Gewerkschaften sehr wichtige Ansprechpartner sind.
Und es zeigt, dass wir gemeinsam gute Ergebnisse erzielen können, wenn wir konstruktiv zusammenarbeiten.
Lassen Sie mich nun zu einem dritten Aspekt dieses Gesetzentwurfs kommen:
Es geht um die amtsangemessene Alimentation.
Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben. Und sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Dafür erhalten sie eine Alimentation, die ihnen ein amtsangemessenes Leben ermöglicht.
Was genau amtsangemessen bedeutet ist allerdings nicht willkürlich festgelegt.
Ganz im Gegenteil: In den vergangenen Jahren hat es dazu richtungsweisende Urteile
des Bundesverfassungsgerichts gegeben.
Darin wurden konkrete Kriterien festgelegt. An diesen hat sich die Alimentation auszurichten.
Diese Kriterien werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allesamt eingehalten!
Und davon sind nicht nur wir als Zukunftskoalition überzeugt.
Prof. Dr. Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., war ebenfalls als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Über die Umsetzung des Urteils hat er gesagt dass, ich erlaube mir zu zitieren:
„[…] der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet.“
Außerdem bezeichnete er die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen als – Zitat – „vorbildlich“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wollen eine Modernisierung des Öffentlichen Dienstes.
Und wir brauchen auch eine Modernisierung des Öffentlichen Dienstes!
Dabei müssen wir jedoch alle Bereiche betrachten.
Und genau das macht der vorliegende Gesetzentwurf.
Es hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Modernisierung des Familienbildes gegeben. Und dieser Modernisierung trägt der Gesetzentwurf nun Rechnung.
Und zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern in einem überschaubaren Rahmen.
Gleichzeitig gibt es den Ergänzungszuschlag.
Damit bleibt die Amtsangemessenheit der Alimentation auch beim tradierten Familienbild erhalten.
Selbst Prof. Dr. Huber hat in der Sachverständigenanhörung ausgeführt, dass er davon ausgeht,
dass lediglich Einzelfälle den Ergänzungszuschlag in Anspruch nehmen werden.
Daraus zieht er den Schluss, dass das Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung durch diesen Entwurf gewährleistet ist.
Entsprechend lehnen wir den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab.
Ein kurzer Satz noch zu unserem vorliegenden Änderungsantrag:
Dieser ist wichtig, denn wir schaffen damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Jobrads.
Dem Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu!
Empfehlen Sie uns!