Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrter Herr Präsident
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Lehrkräfte tragen täglich eine große Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes:
- Sie sorgen für Bildungsgerechtigkeit.
- Sie schaffen Chancen.
- Sie tragen unser Bildungssystem.
- und sie verdienen dafür Respekt und Wertschätzung.
Anders
als der vorliegende Antrag uns glauben lassen will,
hat diese schwarz-grüne Landesregierung deshalb nicht nur diskutiert, sondern auch angepackt!
Es wird so getan, als stünde alles still. Dabei ist das Gegenteil der Fall.
Wir haben die Anhebung von A12 auf A13 gesetzlich beschlossen.
Wir setzen sie planmäßig um.
Und wir zahlen bereits heute eine ruhegehaltfähige Zulage, die fortlaufend weiter steigt.
Am 1. August 2026 erfolgt die vollständige Überleitung aller Lehrkräfte der Primarstufe
und Sekundarstufe I in A13.
- Das ist Realität.
- Das ist Wertschätzung.
- Das ist ein starkes Signal
für die Attraktivität des Lehrerberufs in NRW.
Der vorliegende Antrag erweckt zudem den Eindruck:
Die Landesregierung habe kein Konzept.
Und auch das stimmt nicht!
Bereits im letzten Gesetzgebungsverfahren hat die Landesregierung klar angekündigt:
Die Auswirkungen der neuen Eingangsbesoldung auf
• Beförderungsämter
• Funktionsämter
• und Leitungsämter zu prüfen.
Und zwar
- sorgfältig,
- rechtskonform
- und unter Berücksichtigung finanzieller und haushalterischer Rahmenbedingungen.
Mit anderen Worten:
Der vorliegende Antrag fordert etwas, was die Landesregierung bereits vorbereitet.
Außerdem behauptet der vorliegende Antrag, es gebe Unsicherheiten ab August 2026.
Und auch das ist schlicht falsch.
Klar ist:
Einstiegsamt wird A13!
Und darüber hinaus stehen Funktionsämter und Leitungsämter wie bisher zur Verfügung. Sie werden regulär ausgeschrieben und vergeben.
Das System bleibt verlässlich, und es bleibt funktionsfähig.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen breiten Instrumentenkasten für die berufliche Entwicklung:
Das sind:
• Funktionsstellen
• Schulleitungsämter
• Lehrausbildung
• Auslandsschuldienst
• Perspektiven in der Schulaufsicht
• und eine professionelle staatliche Lehrerfortbildung.
Das ist gelebte Praxis!
In dem vorliegenden Antrag ist auch vom Urteil zum Berliner Besoldungssystem die Rede.
Es ist richtig, dass das Urteil neue Maßstäbe setzt.
Aber es ist auch richtig, dass Berlin eine deutlich niedrigere Besoldung hat.
Es ist mit Nordrhein-Westfalen nicht vergleichbar und nicht unmittelbar übertragbar.
Selbstverständlich wird das Land die Vorgaben dennoch sorgfältig auswerten. Das hat unser Minister der Finanzen
schon mehrfach im Haushalts- und Finanzausschuss deutlich gemacht.
Sollte sich daraus Handlungsbedarf ergeben, dann wird auch gehandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte das zum Schluss noch einmal kurz zusammenfassen:
Der vorliegende Antrag suggeriert Handlungsdruck, wo längst gehandelt wird.
Er fordert Konzepte, die bereits in Arbeit sind. Und er erzeugt Unsicherheit, wo Klarheit besteht.
Der Antrag ist kein konstruktiver Beitrag, sondern es geht hier offenbar nur um politische Wirkung.
Wir dagegen wollen gute und praktikable Lösungen. Der vorliegende Antrag ist daher überflüssig.
Deswegen lehnen wir ihn ab.

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