Jörg Blöming zu TOP 2 „Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“

09.09.2021

Sehr geehrter Herr Präsident /
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Nordrhein-Westfalen-Koalition steht für eine familienfreundliche Politik und einen attraktiven öffentlichen Dienst.

Daher unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich!

Er ist die Antwort auf eine Fehlentwicklung,
die bekanntlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Mai 2020 festgestellt hat.

Es geht im Wesentlichen um die Alimentation von kinderreichen Familien;
außerdem um die Anpassung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.

Kurz zum Urteil:

Die Besoldung nordrhein-westfälischer Richter der Besoldungsgruppe R 2 mit drei und vier Kindern
in den Jahren 2013 bis 2015
wurde für nicht amtsangemessen erklärt.


Hier hat das Bundesverfassungsgericht deshalb Vorgaben an den Gesetzgeber gemacht.

Diese werden durch die Landesregierung nun vollumfänglich erfüllt.

Zum Änderungsantrag der SPD:

Die SPD spult hier nur die übliche Kritik ab.

Gleichzeitig werden Forderungen gestellt,
die 600 Millionen Euro Steuergelder kosten würden.

Das ist typisch und zeigt nur noch einmal deutlich, was die SPD für ein Verhältnis zum Steuergeld pflegt.

Zumal dieser Änderungsantrag im Grundsatz gar nichts mit dem Gesetzesentwurf zu tun hat.

Dieser befasst sich bekanntlich mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Alimentation kinderreicher Familien.

Mit dem Gesetzentwurf wird nun zum 1. Januar 2021 der Familienzuschlag ab dem dritten Kind rückwirkend verdoppelt.

Für die vergangenen Jahre erfolgen entsprechende Nachzahlungen.

Voraussetzung dafür ist, dass für das jeweilige Jahr ein, noch nicht abschließend beschiedener Antrag oder Rechtsbehelf vorliegt.

Sehr positiv ist zudem, dass der Gesetzesentwurf über den von der Landesregierung gegebenen Auftrag hinaus geht.

Das zeigt, dass die die Familien und der gesamte öffentliche Dienst einen sehr hohen Stellenwert einnehmen.

Daher wird die zukünftige Regelung nicht nur für die im Verfassungsgerichtsurteil benannten Richter angewandt,
sondern auf die gesamte Beamten- und Richterschaft übertragen!

Zudem wird nicht nur die Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigiert,
sondern die Anhebung der Familienzuschläge auch für die Zukunft festgeschrieben.

Eine Stafflung nach Besoldungsgruppen findet nicht statt.

Eine pragmatische und familienfreundliche Lösung, die auch die Sachverständigen in der schriftlichen Anhörung positiv hervorgehoben haben.

 

Als Beispiel möchte ich gerne
Frau Prof. Leisner-Egensperger von der Universität Jena nennen.

Sie lobt die vollumfängliche Umsetzung des Urteils.

Oder den Deutschen Beamtenbund, der hinsichtlich der Höhe des Zuschlags und der Bemessungsgrundlage, keine Einwände erhebt.

Darüber hinaus verbessert der Gesetzesentwurf die Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit.

Hier gab es eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Sachverhalt in Niedersachsen,
dem der Gesetzentwurf so ebenfalls gerecht wird.


Zudem werden an kleinen Grundschulen Konrektorenstellen und somit erstmals Beförderungsämter für Grundschullehrkräfte geschaffen.

Das ist übrigens auch ein Ziel des Masterplans Grundschule,
das hier umgesetzt wird.

Insgesamt ist der vorliegende Gesetzesentwurf nicht nur die Erfüllung einer höchstrichterlichen Entscheidung.

Er ist eine darüber hinaus gehende Stärkung des öffentlichen Dienstes
mit einer familienfreundlichen Handschrift.

Und damit
eine Stärkung unseres Landes!

Den Gesetzesentwurf der Landesregierung unterstützen wir ausdrücklich!

Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab.