Jörg Blöming zu TOP 2 "Zusätzliche Kinderkrankentage auch für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen"

07.10.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist Herbst und wir nähern uns der Erkältungszeit.

Das ist aber nichts Neues – wird manch einer sagen –
das war schon immer so!

Doch eins hat sich entscheidend geändert: Wir leben in Zeiten von Corona.

Das bedeutet für viele Eltern: Symptome wie Husten und Schnupfen sind jetzt viel schneller ein Grund zur Sorge. 

Aber nicht nur Eltern sind wachsamer als sonst.

Auch in Schulen und Kindergärten ist man besonders aufmerksam.

Um der Verbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken, wird insgesamt zu größerer Vorsicht geraten.

Kinder mit Symptomen wie Husten, Schnupfen oder einem Kratzen im Hals sollten vorsorglich zu Hause bleiben.

An sich ein nachvollziehbarer Schritt. Doch es bleibt die Betreuungsfrage zu klären.
Denn wenn ein Kind zu Hause bleibt, muss es anderweitig betreut werden.

Hier sind oftmals die Eltern gefragt. Insbesondere jetzt, da die Großeltern aufgrund von Corona weniger in Frage kommen.

Dafür stehen im Krankheitsfall Elternpaaren zehn und Alleinerziehenden 20 Kinderkrankentage zu.

Währenddessen behalten die Eltern ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Als Reaktion auf die anhaltende Pandemie, wurde deshalb die Anzahl dieser Tage für 2020 bundesweit aufgestockt.

Arbeitnehmern stehen jetzt fünf weitere Tage zu. Alleinerziehende können bis zu zehn Tage zusätzlich nehmen.

Diese Maßnahmen ermöglichen vielen Eltern bereits jetzt mehr Flexibilität im Umgang mit der aktuellen Situation.

Sie verleiht ihnen auch berufliche Sicherheit.

Auch wir verstehen diese zusätzlichen Kinderkrankentage als Instrument gegen die weitere Ausbreitung des Virus.

Zudem fördern wir damit spürbar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Damit hiervon möglichst viele Eltern profitieren, soll diese Maßnahme auch für beamtete Elternpaare gelten.

Statt bisher 10, sollen sie auf fünf zusätzliche Kinderkrankentagen pro Kind
Anspruch haben.

Alleinerziehende auf bis zu zehn weitere Tage.

Denn viele Beamtinnen und Beamte waren bzw. sind Angehörige systemrelevanter Berufe.

Als solche sind sie immer noch einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt.

Auch sie haben während des Lockdowns Familie und Beruf unter einen Hut gebracht.

Aktuell verdeutlicht uns die Corona-Krise, welch‘ großen Wert eine hoch qualifizierte und effiziente Verwaltung hat.

Sie ist das menschliche Gesicht unseres Staates.

Das zeigt sich vor allem dort, wo Kontakt zu staatlich Bediensteten besteht.

Sei es im Gesundheitswesen oder bei der Polizei, im Bereich der Justiz,
in den Schulen oder bei den zahlreichen staatlichen Dienstleistungen.

Die NRW-Koalition tut daher viel, damit die Rahmenbedingungen für diese Arbeit auch weiterhin gut sind.

Daran arbeiten wir intensiv seit dem Regierungsantritt im Jahr 2017!

Auch in Zusammenarbeit mit der Opposition.

So zum Beispiel bei dem gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion zur „Entbürokratisierung des Beihilferechts“.

Der Antrag wurde seinerzeit einstimmig angenommen.

Denn uns allen ist klar:
Die Attraktivität des Beamtenberufs steigert man nicht nur monetär.

Sondern eben auch durch gute Arbeitsbedingungen.

Deshalb plädieren wir mit diesem Antrag dafür, die erweiterten Möglichkeiten bei der Betreuung erkrankter Kinder in diesem Jahr auch verbeamteten Eltern einzuräumen.

Ich werbe daher um breite Zustimmung zu unserem Antrag.