Jörg Blöming zu TOP 6: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen, Gesetzentwurf der Landesregierung“

26.08.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung
des Landesamtes für Finanzen,
wird IT.NRW zum zentralen Dienstleister des Landes
beim Thema Digitalisierung.

Der Landesbetrieb nimmt für die Landesverwaltung Aufgaben
in den Themenfeldern Informationstechnik und Statistik wahr.

Als Statistisches Landesamt werden umfassende Daten
über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten
erhoben und veröffentlicht. 

Im Jahr 2018 feierte die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen
ihr 70-jähriges Bestehen.

Seit dem führt IT.NRW bei der Wahrnehmung statistischer Aufgaben zusätzlich die Bezeichnung „Statistisches Landesamt“.


Die Geschichte von IT.NRW spiegelt die Entwicklung und zunehmende Bedeutung der Informationstechnik wider.

Sie zeigt, dass mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung, immer wieder eine Neuorientierung verbunden war.

In den 2000er Jahren erfolgte eine grundlegende Neuorganisation in der Landesverwaltung.

Seit dem werden nun die IT-Ressourcen des Landes gebündelt.
Denn IT. NRW soll der zentrale Dienstleister des Landes werden.

Der Konsolidierungsprozess im IT-Bereich ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen.

Schrittweise werden über 200 IT-Fachverfahren in den zentralen
Betrieb übernommen.

Denn eine funktionierende Zentralisierung erfordert, die bis jetzt noch dezentralen Ressourcen zu bündeln.

Aus diesem Grund soll auch die Überführung des „SAP-Know-Hows“ und auch das Verfahren „EPOS.NRW“ vom Landesamt für Finanzen zu IT.NRW erfolgen.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht folgendes vor:
IT.NRW soll mit der Aufgabe des Betriebs, der Pflege, der Weiterentwicklung des Verfahrens EPOS.NRW sowie der Erbringung von Servicedienstleistungen beauftragt werden.

Ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der Landesverwaltung.

Kurz gesagt:  Wir werden schneller, effizienter und digitaler.

Ziel ist es, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.

Wir sind davon überzeugt, dass die vorgesehenen Neuerungen einen wichtigen Beitrag leisten, die Landesverwaltung erfolgreich zu digitalisieren.

Daher unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.