
Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die „Amtsangemessenheit der Alimentation“ war schon mehrfach Thema in unseren Debatten. Und das ist grundsätzlich richtig.
Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Dafür müssen sie amtsangemessen besoldet werden.
Das steht außer Frage!
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien vorgegeben, was amtsangemessen bedeutet. Der Begriff ist nicht mehr abstrakt. Er ist unmissverständlich und nachvollziehbar bestimmt. Gerade die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht das sehr klar.
Die entsprechenden Berechnungen hat das Finanzministerium zusammen mit dem Gesetzentwurf bereits vorgelegt. Ebenso wurde im Haushalts- und Finanzausschusses
am 23. Januar 2025 zur Verfassungskonformität der Alimentation im Jahr 2022 berichtet.
Diese Feststellung wurde im Ausschuss bereits eingehend erörtert.
Eine erneute parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Thema macht also nur dann Sinn, wenn wir eine grundlegend andere Ausgangslage haben.
Die haben wir aber nicht!
Auch wenn der vorliegende Antrag uns das suggerieren will.
Darin findet sich die Aussage, wonach „die Landesregierung mit dem harten Urteil der Verfassungswidrigkeit“ konfrontiert wird.
In dem vorliegenden Antrag ist aber nur von einem neuen Gutachten die Rede.
Die bereits lange vorliegende Bewertung von Prof. Dr. Huber wird allerdings mit keinem Wort erwähnt. Dabei ist er ein ausgewiesener Experte in dem Bereich. Schließlich war er damals an der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation beteiligt.
Seine Einschätzung zu dem Thema ist eine gänzlich andere:
Bitte erlauben sie mir an dieser Stelle, kurz aus der Anhörung zu zitieren:
„Ich finde, dass der Gesetzentwurf in geradezu schulmäßiger Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anwendet […]“
Davon lese ich in dem Antrag nichts. Eine andere Ausgangslage beim Thema Alimentation kann ich also nicht erkennen.
Schauen wir uns die weiteren Forderungen des vorliegenden Antrags einmal genauer an.
Sie sind dem Grunde nach nicht falsch. Ich habe mich beim Lesen allerdings gefragt,
ob sie überhaupt erforderlich sind? Die Landesregierung wird aufgefordert, sich intensiv mit dem Gutachten von Prof. Dr. Dr. Di Fabio auseinanderzusetzen.
Das ist zweifellos bereits erfolgt! Es handelt sich schließlich um das Gutachten eines renommierten ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts.
Beauftragt wurde es vom Deutschen Beamtenbund in Nordrhein-Westfalen. Dabei handelt es sich um den wichtigsten gewerkschaftlichen Dachverband im Öffentlichen Dienst.
Die letzte Forderung im Antrag lautet: regelmäßig über die Entwicklungen im Bereich der Alimentation zu berichten. Allerdings hat Finanzminister Dr. Optendrenk das im Ausschuss bereits vor einiger Zeit zugesagt. Wie bereits ausgeführt, stellt das Finanzministerium jährlich konkrete Vorlagen zur Alimentation zur Verfügung
Damit lässt sich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit genau nachvollziehen.
Daher bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Beauftragung durch das Parlament.
Insgesamt lässt sich festhalten:
- die im Antrag geforderten Punkte sind zweifellos bereits umgesetzt, und die Berichterstattung wurde ebenfalls zugesichert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, wie wichtig ein starker Öffentlicher Dienst ist. Und wir brauchen keine Schein-Anträge, um das deutlich zu machen.
Wir haben in den vergangenen Jahren viel für unsere Beamtinnen und Beamten umgesetzt: Von der 1:1-Übertragung der Tariferhöhungen bis zur Änderung der Laufbahnverordnung. Diese haben wir gerade erst im letzten Plenum beschlossen.
Ich freue mich dennoch auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss.
Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
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