Jörg Blöming zu TOP "Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze"

24.05.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
(sehr geehrte Frau Präsidentin,)
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gesetzentwurf, Drucksache 18/3065, wurde durch das Plenum am 8. März 2023 nach der 1. Lesung zur federführenden Beratung an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Unterausschuss Personal, in dem ich Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bin, hat eine schriftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt.

In unserer Sitzung am 25. April 2023 haben wir uns ausführlich mit diesen Stellungnahmen auseinander gesetzt.

Eine Auswertung der Anhörung erfolgte in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. April 2023; die abschließende Beratung und Abstimmung in gemeinsamer Sitzung mit dem Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses am 11. Mai 2023.

In den zur schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen wurden die Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfs einhellig begrüßt.

Die in der Corona-Pandemie befristet etablierte Praxis hat sich bewährt und wird verstetigt - das ist nur folgerichtig.

Sie trägt den Bedingungen von „New Work“ mit häufigerem Homeoffice Rechnung, trägt bei zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbessert die kurzfristigen Reaktionsmöglichkeiten auf unvorhergesehene Ereignisse.

Verschiedene Stellungnahmen regten über den ursprünglich vorlegten Gesetzentwurf hinausgehende Änderungen an. Bei einigen Anregungen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch erhebliche rechtliche Bedenken, die es zu klären gilt -  beispielsweise bei der digitalen Durchführung von Personalratswahlen.

Andere Vorschläge gehen über den Kern dieser Gesetzesnovelle deutlich hinaus und betreffen andere Bereiche des LPVG, sie könnten eventuell in einer späteren Überarbeitung erneut aufgegriffen werden.

In einem Bereich haben wir aber die Möglichkeit gesehen, durch eine Änderung eine weitere Verbesserung rechtssicher umzusetzen; bisher gibt es einen gewissen rechtlichen Schwebezustand: Digitale Personalversammlungen sind zwar nicht untersagt, aber auch nicht explizit vorgesehen.
Das möchten wir mit diesem Antrag ändern und so einen weiteren Modernisierungsimpuls setzen. Dafür möchte ich um Ihre Zustimmung werben!

Über den so geänderten Gesetzentwurf, Drucksache 18/3065, wurde im federführenden Unterausschuss Personal des HFA und im Haushalts- und Finanzausschuss am 11. Mai 2023 abgestimmt.

Bei der Abstimmung wurde dieser sowohl im Unterausschuss Personal des HFA als auch im Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD angenommen.

So wird es heute niemanden überraschen, dass die CDU-Landtagsfraktion bei diesem Votum bleibt und dem Gesetzentwurf zustimmt.