Jonathan Grunwald zu TOP 2 "Einsetzung der Enquetekommission "Chancengleichheit in der Bildung"

26.05.2023

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
um ehrlich zu sein, bin ich von dem vorliegenden Antrag irritiert. Das
Anliegen mag berechtigt sein, das Timing Ihres Antrags, liebe Kolleginnen
und Kollegen von SPD und FDP, ist jedoch wenig zielführend. In der
Sitzung des Schulausschusses am 14. Dezember 2022 hat Ministerin
Dorothee Feller ausführlich dargelegt, dass eine Überarbeitung des
entsprechenden Erlasses erst dann konkretisiert wird, wenn die
ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes getroffen
wurde. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, findet die mündliche Verhandlung
in dieser Sache am 28. Juni statt, also bereits in knapp fünf Wochen. Die
Entscheidung und die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes
liefern eine wichtige und vor allem rechtssichere Grundlage für das weitere
Vorgehen. Dass Sie trotz dessen bereits heute Ihren Antrag einbringen
statt auf das Ergebnis vom 28. Juni zu warten, spricht für blinden
Aktionismus.
Zudem vermisse ich einen wesentlichen Punkt in Ihrem Antrag.
Richtigerweise sprechen Sie von dem Ziel einer möglichst individuellen
Förderung der Schülerinnen und Schülern, die von LRS oder Dyskalkulie
betroffen sind. Gleichzeitig erwähnen Sie aber mit keinem Wort die
vielfältigen Potentiale digitaler Bildungsanwendungen, die
maßgeschneiderte Angebote anbieten, und auf die speziellen
Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit LRS oder Dyskalkulie
angepasst sind. Durch den Einsatz von KI und technologischen
Hilfsmitteln können wir in Ergänzung zu bestehenden Angeboten
betroffenen Schülern mittlerweile ein nie dagewesenes Maß an
individueller Lernunterstützung anbieten. Um die Chancengerechtigkeit
weiter zu erhöhen, müssen und werden wir dies noch viel stärker in den
Blick nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie im Koalitionsvertrag festgehalten, werden wir uns mit einer Anpassung
des LRS-Erlasses und der Thematik der Rechenstörung
auseinandersetzen, allerdings erst dann, wenn wir über eine anständige
Rechtsgrundlage verfügen. In diesem Sinne freue ich mich auf die
weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit!