Katharina Gebauer MdL zu TOP 4

11.10.2018
Für eine menschenwürdige und integrative Unterbringung: Kommunen stärken - keine Kasernierung von Geflüchteten

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn man sich den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ansieht, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Damen und Herren die Maßnahmen der Landesregierung in den vergangenen Monaten auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik nicht wahrgenommen haben oder nicht haben wahrnehmen wollen?


Seit der Regierungsübernahme im Mai 2017 arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck daran, das Chaos, das die Rot-Grüne Vorgängerregierung auch auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik hinterlassen hat, zu beseitigen.

Mit dem vorliegenden Asyl-Stufenplan der Landesregierung, dessen Ziel es ist, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen, setzen wir unser Versprechen zur Entlastung der Kommunen um.


Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden und nicht wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, auf die Kommunen in unserem Land verteilt werden.

Damit ermöglichen wir es den Kommunen, sich auf die Integration derjenigen zu konzentrieren, die ein Bleiberecht haben. Dafür schaffen wir auch eine landesgesetzliche Regelung zur Ausweitung der möglichen Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen.

Als Nordrhein-Westfalen Koalition setzen wir uns nachdrücklich für eine Fortführung und ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes im Bereich der Entlastungen für die Länder und Kommunen im Zusammenhang mit den Flüchtlingskosten ab 2019 ein.

 


[ANREDE GRÜNEN FRAKTION]

Gestatten Sie mir ein paar Worte zu dem Vorwurf, dass wir in Nordrhein-Westfalen die frühkindliche Bildung und Sprachförderung von Kindern in zentralen Unterbringungseinrichtungen nicht genug honorieren würden.

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.

Für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern beginnt nach dem Schulgesetz NRW die Schulpflicht, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

Die Schulpflicht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen oder zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes, die der vorübergehenden Unterbringung bis zur Zuweisung an eine Gemeinde dienen.

Dennoch werden im Rahmen der Kinderbetreuung in allen Aufnahmeeinrichtungen des Landes altersangemessene Bildungsangebote sowie Aktivitäten im motorischen Bereich organisiert. Durch die spielerische Vermittlung eines Grundwortschatzes wird die Sprachkompetenz der Kinder gefördert.

In einigen Zentralen Unterbringungseinrichtungen werden auch, in Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen, Bildungsangebote zur Vermittlung des ersten Spracherwerbs durchgeführt.

Mit Hilfe des Landesprogramms „KOMM-AN! des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration können auch Ehrenamtliche diese Zusatzangebote organisieren und anbieten.


Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Landesaufnahmesystems wird die Landesregierung zudem prüfen, in welchem Umfang zusätzliche Bildungsangebote in den Landeseinrichtungen angeboten werden können.

[ANREDE]

Es bleibt dabei:

Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben oder bereits anerkannte Flüchtlinge sind sollen auch zukünftig möglichst schnell in unsere Gesellschaft integriert und unterstützt werden.

• Personen aber, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen,

• bereits abgelehnte Asylbewerber, die einen sog. Folgeantrag stellen,

• Personen, die durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch das Verschweigen wichtiger Informationen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit unsere Behörden offensichtlich getäuscht haben,

• Personen, die einen Asylantrag zum Zweck der Verzögerung oder Behinderung einer bevorstehenden Abschiebung stellen,

• Personen die eine Fingerabdrucknahme verweigern und

• Personen, die aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen wurden oder es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen,

 

wollen wir nicht auf unsere Kommunen verteilen, sondern dafür sorgen, dass diese im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens unter Beachtung des Gebots der Rechtsstaatlichkeit, möglichst konsequent und schnell in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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