
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu Beginn meiner Rede möchte ich herausstellen, dass das System der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und verbessert wurde.
Die Mittel sind zwischen 2017 und 2024 von rund 454 Millionen Euro auf rund 780 Millionen Euro angestiegen. Im Haushalt 2024 stehen 65 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die OGS zur Verfügung. Damit werden unter anderem knapp 400 neue Stellen finanziert.
So können wir die gute Entwicklung bei der Platzentwicklung der letzten Jahren fortsetzen.
Im vergangenem Jahr sind 30.000 Plätze hinzugekommen. In diesem Jahr werden es zum neuen Schuljahr 38.000 Plätze sein.
Diesen Weg werden wir in den nächsten Jahren fortsetzen.
Mit unserem konsequenten Ausbau ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einem guten Weg.
Um den Kommunen und Trägern Planungssicherheit zu geben, sind die fachlichen Grundlagen verabschiedet worden. Sie setzen den Rahmen und schaffen Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich betonen: Das ist lediglich ein Zwischenschritt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein qualitativ hochwertiges OGS-Angebot. Dafür stehen Träger und Beschäftigte mit ihrer tollen Arbeit ein. Die Schreckensszenarien, die Sie, liebe Opposition ständig an die Wand malen, sollen politische Geländegewinne herbeiführen, haben aber mit dem Alltag nichts zu tun. Und das wissen Sie auch ganz genau.
Der Regierungsbeschluss ist mitnichten, wie von Ihnen geschrieben, eine Bankrotterklärung. Im Gegenteil, er erkennt die momentane Situation an.
Die Schwierigkeiten beim Ausbau der OGS werden pragmatisch angegangen.
Es fehlt vor allem an Räumlichkeiten und Personal.
Den Ministerien war es wichtig, für beide Punkte keine nicht erfüllbaren Vorgaben zu setzen. Es soll zu keiner Überforderung der Kommunen kommen.
Wir wollen eine verlässliche Betreuung und ein verlässliches Platzangebot sicherstellen.
Das Ziel ist die besten Voraussetzungen für die OGS zu schaffen. Aber die Vorgaben müssen auch realistisch und umsetzbar sein.
Das ist der Grund warum in den fachlichen Grundlagen keine baulichen und räumlichen Standards gesetzt wurden.
Das würde den Bau neuer Plätze verzögern. Zudem sind viele Schulen in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht. Dort könnten neue Vorschriften gar nicht umgesetzt werden.
Das bedeutet aber keineswegs, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig in unzureichenden Räumlichkeiten untergebracht sind. Wer sich nur oberflächlich mit der Landesbauordnung auseinandersetzt, weiß, dass es nicht ohne bauliche Regelungen gehen wird. Und das ist auch gut so.
Zu suggerieren die Räumlichkeiten für die OGS wären zukünftig windschiefe Hütten, ist schlichtweg Populismus.
Wir gehen den Weg der „Förderrichtlinie Ganztagsausbau“ aus dem Herbst letzten Jahres weiter. NRW war eines der ersten Bundesländer mit einer entsprechenden Richtlinie.
Die pragmatischen Vorgaben der Richtlinie versetzen die Kommunen in die Lage zügig die Fördermittel abzurufen.
Bund, Länder und Kommunen stellen so insgesamt knapp 900 Millionen Euro für Investitionen in den Neubau, Umbau und die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung.
Durch die veröffentlichten Grundlagen geben wir auch dem Personal vor Ort die Zusicherungen ihre wertvolle Tätigkeit weiter auszuüben.
Das schließt auch das Personal an Schulen ein, die keine grundständig qualifizierten Kräfte sind, aber wichtige Aufgaben in der Betreuung der OGS leisten. Ihnen soll außerdem ein Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot gemacht werden.
Denn die Landregierung hält am kooperativen Trägermodell fest. Dabei bleibt auch die Kooperationen mit außerunterrichtlichen Partner ein Gestaltungsmerkmal der OGS.
Die große Vielfältigkeit des Personals ist eine große Chance und ein Gewinn für die OGS.
So nutzen wir die vorhandenen Sozialräume und können den Kinder das Vereinswesen näher bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen die Kommunen dabei, dass sie ab 2026 den Rechtsanspruch gewährleisten können.
Dafür unterstützt die Landesregierung die Kommunen beim Ausbau des OGS Bereichs.
Unser Ziel ist es verlässliche Betreuung zu gewährleisten für die bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf.
Jetzt ist ein weiterer Zwischenschritt gemacht worden. Es wird nicht der Letzte sein.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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