Kein Kahlschlag beim Schutz der Mieter/innen in NRW – gutes und bezahlbares Wohnen muss in Fokus der Landesregierung gerückt werden!

12.07.2017

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute erspare ich Ihnen die geläufigen Meisterdenkerzitate wie zum Beispiel von Goethe über das Wohnen. Beginnen werde ich heute mit einem Zitat aus dem Antrag der Grünen. Im ersten Absatz steht: „Die rot-grüne Landesregierung hat sich in den Jahren 2010 bis 2017 intensiv um den Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen gekümmert“ Dieses intensive Kümmern hat folgende Bilanz: Nach 7 Jahren rot-grüner Landesregierung stehen wir in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens und gefragten Regionen vor den höchsten Mieten, die es je gab. Die Schlangen vor einer bezahlbaren Mietwohnung wurden und werden täglich länger. Mietenanstieg bei steigender Nachfrage von Mieterseite kann nur durch größeres Angebot an Mietwohnungen begegnet werden. Es muss daher schneller und möglichst kostengünstig gebaut werden. Dafür aber hatte die rot-grüne Landesregierung keine Voraussetzungen geschaffen. Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzenverordnungen und Kündigungssperrfristverordnungen schaffen keinen zusätzlichen Wohnraum. All diese Instrumente haben ihren ureigentlichen Zweck nicht erfüllt, die Mieten sind gestiegen, sie ließen sich nicht einfach so bremsen. Gebremst hat die Mietpreisbremse höchstens private Investitionen in den Wohnungsbau. Werfen wir doch einmal den Blick auf den Bedarf an neuen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Bei uns besteht zwischen 2016 und 2020 nach Modellrechnungen des Bauministeriums und der NRW.BANK ein Neubaubedarf von insgesamt etwa 400.000 Wohneinheiten. Das ergibt einen jährlichen Bedarf von 100.000 Wohnungen. Laut it.nrw wurden in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen jährlich durchschnittlich rund 36.000 neue Wohnungen gebaut. Stellt man den jährlichen Bedarf den tatsächlich in den vergangenen Jahren gebauten Wohnungen gegenüber ergibt das eine Differenz von ca. 64.000 Wohnungen jährlich An dieser Differenz muss gearbeitet werden. Nur durch mehr Wohnungsbau und ein höheres Angebot werden die Mieten gesenkt. Daher müssen wir nach vorne schauen und alles tun, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wollen wir private Investitionen attraktiver machen und daher die ganzen wirkungslosen Begrenzungsverordnungen aufheben. Das Bundesrecht enthält ohnehin bereits weitreichenden Mieterschutz. SPD und Grüne halten jedoch an diesen Instrumenten fest, obwohl sie sich mittlerweile als untauglich erwiesen haben. Noch schlimmer als der SPD-Antrag ist derjenige der Grünen. Darin wird gefordert, sich auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse im Bund einzusetzen. Das kommt überhaupt nicht in Frage. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass die CDU im Bund die von Justizminister Maas geplanten Verschärfungen verhindert hat. Das Wohnungsaufsichtsgesetz werden wir überprüfen, denn es ist verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere was Paragraf 11 betrifft. Das generelle Zutrittsrecht ohne richterliche Anordnung kollidiert mit Artikel 13 des Grundgesetzes, der Unverletzlichkeit der Wohnung. Da sollten wir alle ganz sensibel sein! Wir erkennen jedoch ausdrücklich auch gute Ansätze im Wohnungsaufsichtsgesetz an. Die Mindestwohnfläche für jeden Erwachsenen von 9 Quadratmeter und für jedes Kind von 6 Quadratmetern halten wir für richtig. Aber auch ohne das Wohnungsaufsichtsgesetz verfügen die Kommunen über umfangreiche rechtliche Möglichkeiten, die eigentlich ausreichen. Wir wollen das Wohnungsaufsichtsgesetz nicht abschaffen, sondern lediglich überprüfen. Meine Damen und Herren, viel wichtiger als die sinnlose Debatte um Verordnungen und Bremsen ist doch, wie wir den Wohnungsbau voran bringen. Die heutige Diskussion von Rot-Grün, mit allerhand Klassenkampf-Rhetorik garniert, führt doch an den wirklichen Problemen vorbei. Diese wirklichen Probleme wurden von Rot-Grün in sieben Jahren leider nicht angepackt. In erster Linie ist die Mobilisierung von Bauland ausgeblieben. Wo kein Bauland, da kein Wohnungsbau! Wenn Bauland knapp und teuer wird, dann muss mehr Bauland ausgewiesen werden und das vorhandene Bauland besser genutzt werden. Weder das eine noch das andere wurde angegangen. In der novellierten Landesbauordnung wurden die Abstandsflächen nicht verringert. Das heißt, wir leisten uns die größten Abstandsflächen bundesweit. 14 Bundesländer haben geringere Abstandsflächen als Nordrhein-Westfalen. Was dort geht, muss doch auch bei uns möglich sein. In einem ersten Schritt werden wir daher die Landesbauordnung in Bezug auf das Abstandsflächenrecht an die Musterbauordnung anpassen. Damit werden wir die Potenziale zur innerstädtischen Nachverdichtung freisetzen. Wohngebäude mit Bestandsschutz sollen auch ohne Einhaltung erforderlicher Abstandsflächen im Zuge des Ersatzneubaus an gleicher Stelle und in gleicher Größe neu errichtet werden können. Unnötige Hemmnisse zur Baulandausweisung werden wir darüber hinaus aus dem Landesentwicklungsplan entfernen. Die Kommunen sollen mehr Wohnbauflächen bereitstellen können. Auch die CDU-geführte Bundesregierung hat sich bereits um das Thema Bauland gekümmert. Sie hat die Planung von Wohnungen in bestimmten Außenbereichen erleichtert. Dabei geht es um Flächen, die direkt an bestehende Siedlungsbereiche anschließen. Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist. Seit vielen Jahren bin ich in der Kommunalpolitik aktiv. Daher ist mir durchaus klar, wie schwierig das Thema Bauland vor Ort in den Kommunen manchmal ist. Wir müssen Menschen dazu motivieren, ihr Land zur Verfügung zu stellen. Hier ist Überzeugungsarbeit und Kreativität gefragt, hier gilt es anzusetzen. Was aber machen SPD und Grüne? Sie schauen weg, ignorieren die wichtigen Aufgaben und greifen gleichzeitig in die Mottenkiste. Dort greifen sie nach Verordnungen, die wir erwiesenermaßen nicht brauchen, weil sie nicht wirken. Daher werden die beiden Anträge ablehnen.

Es gilt das gesprochene Wort!

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