Seit dem Inkrafttreten des so gen. „Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes“ von SPD und Grünen am 01.07.2016 mit der mehr als umstrittenen, ja sogar mehrfach als verfassungswidrig eingestuften Frauenförderung, haben wir uns hier bereits einige Male beschäftigen müssen. Leider ohne die Landesregierung dazu zu bringen, sich endlich von Verfassungsbruch, Beratungsresistenz sowie Chaos, Ungerechtigkeit und Frustration für Männer und Frauen gleichermaßen zu verabschieden. Deswegen ist es auch grundsätzlich zu begrüßen, dass die FDP mit dem vorliegenden Antrag erneut den Finger in die Wunde legen will. Ich möchte in Erinnerung rufen: Bereits am 16.9.16 haben wir hier den CDU-Antrag „Verfassungswidrige Frauenförderung sofort überarbeiten!“ (Drs. 16/12836) beraten. Am 09.11.16 haben wir hier über den FDP-Antrag „Dienstrechtsreform darf nicht zu einer jahrelangen Beförderungsblockade führen – Landesregierung muss Kurskorrektur bei Frauenquote einleiten“ (Drs. 16/13298) debattiert. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und auch die Fraktionen von SPD und Grünen zeigten sich schon im Gesetzgebungsverfahren - und tun das auch noch bis heute – trotz hunderter gesperrter Beförderungen und ca. 61 laufenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten - völlig beratungsresistent und untätig! Sie haben die CDU- und FDP-Initiativen abgelehnt und sogar auch die berechtigte Kritik der vier eigenen SPD-Abgeordneten Berghahn, Dahm, Maelzer und Rahe (Plenarprotokoll 16/115) mit der Arroganz ihrer Mehrheit plattgebügelt. Mit dem rotgrünen Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das die selbe verfassungswidrige Formulierung wie der § 19 (6) LBG enthält, wonach auch graduell schlechter qualifizierte Frauen vor besser qualifizierten Männern befördert werden müssen, werden Frustration und Ungerechtigkeiten seit Ende letzten Jahres jetzt auch noch in die Kommunen, kommunalen Betriebe und die Sparkassen getragen. Verehrte Damen und Herren, damit muss so schnell wie möglich Schluss sein! Bis dahin sind wir uns einig! Deshalb haben wir als CDU bereits am 1.12.16 hier einen fundierten Gesetzentwurf zur Änderung des verfassungswidrigen § 19 (6) LBG vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren könnte schon in der kommenden Plenarwoche abgeschlossen werden. Bei verantwortungsvoller Mitwirkung von SPD und Grünen könnte dann also noch deutlich vor der Landtagswahl am 14. Mai Schluss sein mit Verfassungsbruch, Ungerechtigkeiten und Beförderungsstopps. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, erkennen Sie doch endlich: Ihre verfassungswidrige so genannte „Frauenförderung mit der Brechstange“ schadet Männern und Frauen gleichermaßen. Durch die laufenden 61 Klagen vor den Verwaltungsgerichten können heute oft weder Frauen noch Männer befördert werden. Allein im Bereich der Finanzverwaltung können nach aktuellen Berechnungen Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) bis zu 550 Beförderungen nicht ausgesprochen werden. Sie, verehrte Abgeordnete von SPD und Grünen, sind die Ursache dafür, dass alle „in die Röhre gucken“. Das werden Ihnen die tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verzeihen und es ist darüber hinaus ein fatales Signal beim Kampf des öffentlichen Dienstes mit anderen Arbeitgebern um die besten Köpfe! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen mit einem neuem Gesetz da ansetzen, wo die Ursache für die leider immer noch vorhandene Benachteiligung von Frauen liegt: Denn meistens sind es Frauen, die sich um Familie und Pflege von Angehörigen kümmern. Und ganz oft ist es so, dass diese teilzeitbeschäftigten Frauen dann von ihren Vorgesetzten zu Unrecht schlechter beurteilt werden. Genau da setzt unser CDU-Gesetzentwurf an. Benachteiligungen durch Familien- oder Pflegearbeit und die Wahrnehmung von Aufgaben in Teilzeit oder Telearbeit müssen sowohl für Frauen als auch für Männer ausgeschlossen werden. Das ist echte Frauenförderung und Gleichberechtigung! Unser Gesetzentwurf realisiert die Verfassungsgrundsätze Chancengleichheit, Frauenförderung und Bestenauslese im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz unseres Landes! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Bedingungen erfüllt der heutige § 19(6) LBG nicht. Deswegen sind verschiedene Verwaltungsgerichte bereits in sechs Fällen zu der Bewertung gekommen, dass der rotgrüne § 19(6) LBG verfassungswidrig ist. In fünf Fällen halten die Gerichte die Regelung sowohl materiell als auch formell für Verfassungswidrig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, inhaltlich sind wir uns in der Kritik an der verfassungswidrigen rotgrünen Frauenförderung einig, aber heute eine abstrakte Normenkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof einzuleiten, geht an den zeitlichen Rahmenbedingungen vorbei, macht daher wenig Sinn und soll wohl eher Symbolpolitik sein. Lassen Sie uns gemeinsam weiter dafür kämpfen, dass der Landtag hier mit seiner Mehrheit seine Hausaufgaben als Gesetzgeber macht und das verfassungswidrige Gesetz schnellstmöglich aufhebt und eine zukunftsfeste neue Regelung beschließt. Da ich allerdings glaube, dass da bei SPD und Grünen keine Einsicht zu erwarten ist, müssen die Wählerinnen und Wähler am 14. Mai entscheiden, ob eine Ministerpräsidentin Kraft mit dem Verfassungsbruch auf dem Rücken und auf Kosten der Mitarbeiterschaft weiter machen soll. Ich glaube das wollen nur wenige, kann Ihnen aber versichern, dass eine CDU-geführte Landesregierung mit dieser ungerechten, nicht zielführenden und verfassungswidrigen so genannten Frauenförderung schnellstmöglich Schluss macht! Auch im Sinne der vielen Tausend Betroffenen im Landesdienst und bei den Kommunen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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