Kinderehen aufheben, um Wohl von Minderjährigen zu schützen

22.03.2017

Anlässlich des heutigen einstimmigen Beschlusses zur Aufhebung von Kinderehen im Rechtsausschuss erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Kamieth und der CDU-Landtagsabgeordnete Heiko Hendriks:

Jens Kamieth: „Eheschließungen von Minderjährigen sind im Grundsatz nicht zu akzeptieren. Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er wahrnehmen muss. Die CDU-Landtagsfraktion will ein einheitliches Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren und die kommunalen Jugendämter stärken, damit das Kindeswohl von minderjährigen Frauen und Jungen besser geschützt wird. Dafür muss der Landesgesetzgeber tätig werden und die entsprechende Verordnung ändern. Denn für die Ehepartner ist es oft sehr schwierig, Anzeige zu erstatten. Daher sollen den Behörden vor Ort das Recht eingeräumt werden, das Aufhebungsverfahren zu initiieren. Ein gerichtliches Aufhebungsverfahren ist für die Betroffenen sehr wichtig, da ihnen ein Richter erklärt, welche Folgen die Auflösung einer Ehe hat. Dies wäre bei sofortigen Nichtigkeit der Ehe nicht der Fall und würde die ehemaligen minderjährigen Ehepartner insgesamt schlechter stellen, da der andere Ehepartner ohne jede Pflicht – zum Beispiel für Unterhaltszahlungen - aus der "Ehe entlassen wird".

Heiko Hendriks: „Wir begrüßen insbesondere auch, dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen unter Beteiligung Minderjähriger nach Maßgabe des deutschen Rechts aufhebbar sein sollen. Im Rahmen des Aufhebungsverfahren  vor deutschen Familiengerichten werden solche Ehen fortan folgerichtig an den eherechtlichen und kindeswohlorientierten Maßstäben des deutschen Rechts gemessen. Wir wissen, dass das Kindeswohl bei den Familienrichtern in Nordrhein-Westfalen in sehr guten Händen ist. Ferner ist es richtig, dass der wir die Landesregierung aufgefordert haben, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, religiöse Eheschließungen ohne staatliche Anerkennung des Herkunftslands grundsätzlich nicht anzuerkennen.“

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