
Herr Präsident/Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die Große Anfrage der AfD-Fraktion greift das Thema Stilllegung und Entsorgung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen auf.
Ich begrüße, dass dieses wichtige Thema im Landtag diskutiert wird, denn
der geordnete Rückbau von Anlagen ist
ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Energiepolitik genauso wie des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die Antwort der Landesregierung zeigt sehr deutlich:
Es bestehen in Nordrhein-Westfalen klare rechtliche Regelungen und verbindliche Zuständigkeiten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen.
Diese Regelungen gewährleisten, dass Umwelt- und Sicherheitsaspekte bereits
im Genehmigungsverfahren berücksichtigt
und bei einer Stilllegung ordnungsgemäß umgesetzt worden sind und werden.
Jede Windenergieanlage unterliegt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Genehmigungen enthalten verbindliche Vorgaben zum Rückbau und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Standorts. Zuständig für die Überwachung dieser Verpflichtungen sind die Bezirksregierungen bzw. die unteren Immissionsschutzbehörden.
Die Landesregierung hat außerdem dargelegt, dass die Betreiber verpflichtet sind, entsprechende finanzielle Sicherheiten für den Rückbau zu hinterlegen. Damit wird gewährleistet, dass auch im Falle einer Insolvenz oder eines Betreiberwechsels der Rückbau finanziell abgesichert bleibt.
Im Hinblick auf die Entsorgung der Anlagenteile verweist die Landesregierung auf geltende Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für die meisten Komponenten – etwa Stahl, Kupfer, Beton und Kabel – bestehen etablierte Recycling- und Verwertungswege. Herausfordernd ist insbesondere der Bereich der Rotorblätter, die häufig aus Verbundmaterialien bestehen. Auch hierzu laufen Forschungsvorhaben und Pilotprojekte, an denen sich Unternehmen und Institute in Nordrhein-Westfalen beteiligen, um Recyclingverfahren weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren,
die AfD spricht in ihrer Anfrage von angeblich fehlender Transparenz und ungeklärten Umweltfolgen.
Die Antwort der Landesregierung widerlegt diese Behauptungen. Die Verfahren zur Genehmigung, Stilllegung und Entsorgung sind transparent, öffentlich nachvollziehbar und rechtsstaatlich abgesichert. Die relevanten Informationen, wie Standorte und Genehmigungen, sind über die einschlägigen Register und Veröffentlichungen zugänglich.
Es ist richtig und notwendig, dass wir uns mit den Fragen der Nachhaltigkeit auch am Ende des Lebenszyklus einer Anlage beschäftigen.
Nordrhein-Westfalen nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein: Wir verbinden den Ausbau erneuerbarer Energien mit hohen Umweltstandards und klar geregelten Verfahren für Rückbau und Entsorgung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
• Die rechtlichen Grundlagen sind vorhanden und werden angewendet.
• Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Behörden.
• Die Entsorgungswege werden fortlaufend verbessert.
• Die Landesregierung handelt transparent und vorausschauend.
Damit ist das Ziel einer geordneten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Stilllegung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet.
Die CDU steht für eine Energiewende mit großem Verantwortungsbewußtsein: Dazu gehört, dass wir auf Innovation setzen, Recyclingverfahren fördern und gleichzeitig Rechtssicherheit für Betreiber und Behörden schaffen.
Und abschließend möchte ich noch zu Ihren 118 Fragen der Großen Anfrage anmerken:
Man kann Opposition verantwortungsvoll gestalten – oder
man stellt 118 Fragen und zeigt damit vor allem,
wie gut die Landesregierung aussieht
– insofern DANKE.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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