
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
der vorliegende Antrag geht an der Wirklichkeit und den Wünschen der Landwirte in NRW vorbei.
Diejenigen, die eine Straußwirtschaft betreiben, machen dies, weil sie gerade den Wesenskern der Straußwirtschaft charmant finden,
nämlich:
die Ursprünglichkeit der Produkte,
die Einfachheit der Speisen,
den Fokus auf den selbsterzeugten Naturprodukten und
den Fokus auf dem Erlebnis, die entspannte, ungezwungene Atmosphäre des Hofes zu genießen.
Sie profitieren von den niedrigen Auflagen, wenn man es mit der lokalen Gastronomie vergleicht. Und sie wollen gerade nicht in Konkurrenz zu der heimischen Gastronomie stehen.
Es geht hier um eine Ergänzung des Angebots durch einfache, regionale und saisonale Heimatprodukte.
Die Straußenwirtschaft ist bereits seit den Zeiten Karls des Großen bekannt und beliebt, also bereits in dieser uns bekannten Form seit mehr als 1200 Jahren erprobt.
Diese urige Bewirtschaftungsform wird traditionell eher der Weinkultur zugeschreiben. Bei uns in NRW ist die Straußwirtschaft aber auch bereits seit vielen Jahren auf vielen Höfen gelebte und sehr beliebte Tradition.
In beiden Fällen geht es darum, die eigenen landwirtschaftlichen Produkte in der Atmosphäre des eigenen Hofes anzubieten und regional zu vermarkten. Dies soll ohne zusätzliches Personal, mit den eigenen Mitteln, ohne viel Aufwand – also niederschwellig - geschehen.
Diese Definition der Straußwirtschaft steht im direkten Gegensatz zu Ihrem Antrag, im Rahmen der Straußwirtschaft, komplexe Speisen anzubieten.
Dies wäre jedoch nur möglich, wenn man den schönen und traditionell bewährten Charakter der Straußwirtschaft verraten würde.
Im Übrigen wurde die Verordnungsermächtigung für die Einrichtung einer Straußwirtschaft im eigenen Landwirtschaftsbetrieb, auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Das ist vernünftig so, weil damit die örtlichen Besonderheiten der Gegend und des Hofes berücksichtigt werden können, der die Straußwirtschaft betreiben möchte.
Genau diese Ausgestaltung hat seinen guten Grund. Der Wein- und Obstanbau in NRW konzentriert sich nur auf bestimmte Regionen und spielt bezogen auf die Gesamtfläche in NRW keine prägende Rolle. Aus diesem Grund ist eine einheitliche Landesverordnung für die Straußwirtschaft in NRW nicht zielführend.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir eine gute, gelebte Tradition der Straußwirtschaft in NRW haben, die sich auf wenige Voraussetzungen stützt und einfache Speisen aus dem eigenen Betrieb konzentriert.
Gerne können wir Ihnen im Landwirtschaftsausschuss nochmals die diesbezüglich gelebte Tradition erläutern, stimmen daher der Überweisung in den Ausschuss zu.
Vielen Dank.
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