Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln verlangt,
muss auch bereit sein,
sich unabhängig kontrollieren zu lassen.
Gerade als Regierungsfraktion wissen wir:
Ein starker Landesrechnungshof ist
unverzichtbar für unsere parlamentarische Demokratie.
Seine Kontrolle gehört
zu verantwortungsvoller Regierungsarbeit.
Der Landesrechnungshof erfüllt dabei
eine unverzichtbare Aufgabe.
Die Prüfungen des Landesrechnungshofs schaffen Transparenz und
geben uns eine belastbare Grundlage
für parlamentarische Kontrolle.
Zugleich helfen seine Hinweise,
staatliches Handeln wirtschaftlicher und
wirksamer zu gestalten.
Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes ist deshalb ein hohes Gut.
Gerade deshalb verdient jede vorgeschlagene Änderung
seiner verfassungsrechtlichen Grundlagen
eine sorgfältige Betrachtung.
Die AfD möchte für die Wahl
sämtlicher Mitglieder des Landesrechnungshofs
eine Zweidrittelmehrheit einführen.
Dahinter steht zunächst ein nachvollziehbarer Gedanke:
Eine breite parlamentarische Zustimmung
kann das Vertrauen in eine Personalentscheidung
stärken.
Entscheidend ist aber,
ob die vorgeschlagene Regelung
tatsächlich
den behaupteten Fortschritt
bringt.
Dabei ist zunächst festzuhalten:
Die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs besteht bereits heute
kraft Artikel 87 unserer Landesverfassung.
Er ist eine selbstständige,
nur dem Gesetz unterworfene
oberste Landesbehörde.
Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.
Das Landesrechnungshofgesetz sichert ihre persönliche Rechtsstellung
und stellt Anforderungen an Qualifikation und
Berufserfahrung.
Diese Garantien gelten unabhängig davon,
mit welcher Mehrheit ein Mitglied gewählt wurde.
Aus einer parlamentarischen Wahl
entsteht kein politisches Weisungsrecht.
Wer vom Landtag gewählt wird,
ist anschließend seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet.
Die Wahl begründet demokratische Legitimation;
sie begründet keine Gefolgschaft gegenüber denjenigen,
die ihre Stimme abgegeben haben.
Die AfD warnt vor einem
„Versorgungshof für Parteifunktionäre“ und
möglichen „Gefälligkeitsgutachten“.
Konkrete Belege für solche Missstände beim Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen bleibt sie schuldig.
Wer Vertrauen stärken will,
sollte es nicht durch pauschale Verdächtigungen
untergraben.
Das Vertrauen in eine unabhängige Institution
verlangt auch einen verantwortungsvollen Umgang
mit ihrer Reputation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine höhere Wahlmehrheit kann Verständigung fördern.
Sie garantiert aber weder größere fachliche Eignung
noch größere persönliche Unabhängigkeit.
Entscheidend bleiben deshalb die Qualität der vorgeschlagenen
Personen,
ihre Integrität und
die rechtlichen Bedingungen ihrer Amtsführung.
Zudem betrifft dieser Entwurf
sämtliche Mitglieder des Landesrechnungshofs.
Damit würden auch fachliche Nachbesetzungen
von einer Zweidrittelmehrheit abhängig.
Das kann bei ausbleibender Verständigung
zu länger unbesetzten Stellen führen.
Eine besondere Lösung
für solche Blockaden
enthält der Entwurf nicht.
Wer eine Kontrollinstitution stärken möchte,
muss ihre Unabhängigkeit und
ihre Arbeitsfähigkeit gleichermaßen im Blick behalten.
Auch der Vergleich mit dem Verfassungsgerichtshof
ersetzt diese Abwägung nicht.
Beide Institutionen benötigen besonderen Schutz.
Ihre unterschiedlichen Aufgaben und Rechtsgrundlagen verlangen jedoch
eine eigenständige Betrachtung ihrer Wahlverfahren.
Zugleich verlangt die AfD
Ausgewogenheit zwischen Regierungsmehrheit und Opposition.
Damit legt sie selbst einen parteipolitischen Maßstab
an eine unabhängige Institution an.
Der Maßstab für die Besetzung des Landesrechnungshofs
muss aber fachliche Eignung und
unabhängige Amtsführung sein.
Seine Mitglieder vertreten keine parlamentarischen Lager.
Sie dienen einem gemeinsamen gesetzlichen Auftrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Hauptausschuss werden wir den Gesetzentwurf
mit der gebotenen Sachlichkeit
beraten.
Eine Verfassungsänderung verlangt
eine belastbare Problemanalyse und
einen tatsächlichen Mehrwert für unsere Institutionen.
Beides legt dieser Entwurf nicht überzeugend dar.
Die CDU-Fraktion sieht deshalb keine Notwendigkeit für diese Verfassungsänderung und lehnt den Gesetzentwurf ab.
Unser Maßstab bleibt: wirksame Unabhängigkeit und verlässliche Arbeitsfähigkeit statt politischer Symbolgesetzgebung. Vielen Dank!

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