Foto: Rainer Holz
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
immer mehr Menschen nutzen Carsharing, statt sich ein eigenes Auto anzuschaffen. Da wo möglich ist das für viele ökonomisch und ökologisch sinnvoll.
Kommunal besteht das Interesse an einer Bevorrechtigung des Carsharings, insbesondere bei der Zulassung von stationsgebundenem Carsharing im öffentlichen Straßenraum zur Vernetzung mit anderen Mobilitätsangeboten.
Praktisch relevant für stationsbasiertes Carsharing sind vor allem Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen.
Zudem besteht Reglungsbedarf für ein rechtssicheres Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Carsharing Anbieters.
Das Straßen- und Wegegesetz soll daher um eine Vorschrift über die Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing ergänzt werden und zwar in Anlehnung an § 5 des Carsharinggesetzes des Bundes.
Konkret geht es um ein zweistufiges, transparentes Verfahren erstens zur Bestimmung geeigneter Flächen und zweitens, um diese Flächen dann für Carsharing Anbieter durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung zu stellen.
Die zulässigen Ermessenskriterien für die Auswahl eines geeigneten Anbieters werden darüber hinaus um umweltbezogene Kriterien erweitert.
Kleinere Gemeinden dürfen ferner, wenn es erforderlich und gerechtfertigt ist, von den Verfahrensvorgaben abweichen.
Mit dem Änderungsgesetz gehen wir aber noch einen zweiten besonders wichtigen Punkt an, nämlich die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Die Regelungen über die Linienabstimmung und -bestimmung werden an die des Bundesfernstraßengesetzes angepasst.
Zudem soll gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für ein Landesstraßenvorhaben eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung mehr haben, wenn das Vorhaben im Landesbedarfsplan als vordringlicher Bedarf enthalten ist.
In der Summe zahlen diese Änderungen auf das Ziel der NRW-Koalition ein,
einerseits Vereinfachungs- und Beschleunigungselemente zu nutzen, um nach dem Planungs-, den Bauhochlauf zu koordinieren und möglichst schnell und reibungslos umzusetzen und
andererseits unterschiedliche und gerade auch einmal neue Mobilitätsangebote den Menschen in Nordrhein-Westfalen anzubieten.
Fazit: Problem erkannt und die Lösung mit dem Gesetzesentwurf vorgelegt.
Folgerichtig fallen die hierzu eingereichten Stellungnahmen daher auch ganz überwiegend positiv aus.
So loben beispielsweise die Kommunalen Spitzenverbände die Gesetzesänderung, weil sie Carsharing als wichtige Ergänzung zu den bestehenden Verkehrsträgern ansehen.
Daher sei auch die Förderung von Carsharing sowohl im großstädtischen Raum als auch im kreisangehörigen Raum grundsätzlich zu begrüßen.
Das gleiche gelte für die Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Auch die Rückführung der bestehenden Überregulierung im Hinblick auf Radschnellverbindungen des Landes werden begrüßt.
Die IHK NRW hebt darauf ab, dass nunmehr ein rechtssicheres Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Carsharing-Anbieters in möglichen Konkurrenzsituationen geschaffen und damit auch die Regelungslücke zum Bund geschlossen wird.
Einzig die Verkehrspessimisten des NABU NRW hadern mit den Elementen der Planungsbeschleunigung und verfahren wieder einmal nach dem Motto. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Wer es ernst meint mit der ideologiefreien Schaffung von nutzerorientierten und innovativen Mobilitätsangeboten, der muss auch anerkennen, dass die zentrale Voraussetzung hierfür eine funktions- und leistungsfähige Infrastruktur ist.
Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten Jahren weiter verstärkt daran arbeiten müssen, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur zu sanieren, zu modernisieren und bedarfsgerecht auszubauen.
Die heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzesänderung bietet eine gute Gelegenheit damit schneller voranzukommen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Verkehrsausschusssitzung ist der Gesetzesentwurf auf sehr viel Zustimmung gestoßen.
Daher freue ich mich gleich auf die Abstimmung.
Empfehlen Sie uns!