Klaus Voussem zu TOP 16 "Die Freiheit der Motorradfahrer schützen"

24.06.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Maß und Mitte sind der Höhepunkt menschlicher Naturanlage.“ (Konfuzius)

Genauso verhält es sich mit der heutigen Debatte.
Wir alle wissen:
Für die einen gehören sie zum Fahrgefühl dazu,
für die anderen ist es einfach nur Krach: Motorradgeräusche.

Die CDU-Landtagsfraktion versteht die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in der Eifel, dem Sauerland oder dem Oberbergischen Kreis:
Die Motorradfahrer sind am Wochenende bei schönem Wetter unterwegs,
genau in der Zeit, wo andere Menschen die Natur genießen,
im Garten sitzen und in Ruhe Kraft tanken wollen.

Für Biker bedeutet das Motorrad Freiheit und Fahrspaß. Das wollen wir niemanden nehmen.
Uns ging es in unserem Antrag um erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder
auf extra-laut getunte Motorräder.

Diese bedeuten für die ortsansässigen Bürger eine massive Lärmbelästigung.
Dieser Motorradlärm nimmt vielerorts ein Maß an, das nicht mehr hinnehmbar ist.
Wir setzen uns auf Bundesebene für strengere Lärmemissionswerte bei Motorrädern und Strafen bei Fahrzeugmanipulationen ein und

unterstützen die Initiative „Silent Rider“ zur Sensibilisierung der Motorradfahrer

für eine angemessene Fahrweise.


Darüber hinaus fordern wir Haushaltsmittel zur Verbesserung der Messverfahren sowie

polizeiliche Schwerpunktkontrollen in den von Motorradlärm

besonders betroffenen Regionen.

Überhöhte Geräuschemissionen durch Krafträder werden meist durch Manipulationen verursacht.
Diesen kann man nur mit verstärkten Kontrollen begegnen.
Die Polizei in NRW legt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit auf die Bekämpfung
ordnungswidriger technischer Veränderungen an Motorrädern.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich im Rahmen der Umwelt- und Verkehrsministerkonferenz wiederholt
für Verbesserungen des Schutzes vor Motorenlärm eingesetzt.
Auf Bundesebene muss dafür die Straßenverkehrsordnung angepasst werden.
Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung den Ball aufgenommen und
eine Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und
Kontrolle von Motorradlärm auf den Weg gebracht hat.
Nur ein gemeinsames Vorgehen der Länder in Richtung Bund kann zukünftig dazu führen,
dass Fahrzeuge nicht nur bei Typprüfung,
sondern auch im normalen Fahrgeschehen leiser werden.
Niemand will vorschreiben, wer, wie, wann und wo seinen Weg zurücklegt.
Unser Ziel ist es, die Interessen der Biker und der Anwohner
in einen fairen Ausgleich zu bringen.

Wie gesagt: Wir brauchen hier Maß und Mitte.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, den Lärm zu bekämpfen –

allerdings nicht das Motorradfahren,

wie der vorliegende Antrag suggeriert!

So soll etwa Tuning verboten werden, das nur dazu dient,
die Lautstärke zu erhöhen und dabei teils jetzt bereits illegal ist!

Dass es an beliebten Biker-Strecken auch anders gehen kann,
zeigt ein Beispiel aus Niederbayern.
Dort stellt die Polizei in Sankt Englmar (Landkreis Straubing-Bogen) jedes Jahr Lärmdisplays auf,
die zu laute Motorradfahrer auffordern, leiser zu fahren.
In einem Modellversuch 2017 sank der durchschnittliche Schalldruckpegel dadurch
nach Angaben des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts
von knapp 81 auf 76,2 Dezibel.
Fahrverbote brauchen wir nicht, weil wir damit auch die vernünftigen Fahrer bestrafen würden.

Liebe Kollegen von der AfD!
Ihr Antrag ist Populismus,
Sie werfen hier irgendwelche Vorwürfe in den Raum –
die weder Hand noch Fuß haben.

Schon im März zeichnete sich dieser Unsinn ab:

Damals haben Sie, liebe Kollegen von der AfD, als einzige Fraktion gegen unseren Antrag gestimmt,
der auf die Interessenswahrung von Anwohnern UND Motorradfahrern zielt.
Ihnen ging es hierbei nicht um die Interessen der Motorradfahrer,
sondern ausschließlich um das Verfahren.
Die damalige Debatte hat gezeigt, dass es hier nicht um eine Pauschalverurteilung von Motorradfahrern geht,
sondern um die „schwarzen Schafe“.
Ein paar Wenige, die zu einem negativen Bild beitragen.
Der Antrag heute versucht das ganz große Rad ihrer eigenen Geschichtserzählung zu drehen
und sich vermeidlich mit einer Interessensgruppe zu verbünden. 
Wir sehen es stattdessen als Erfolg an, dass die nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative so viel Echo auslöst!
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Landesregierung möge sich
- zum Schutz der Freiheit von Motorradfahrern –
gegen die Einführung eines zeitlichen Fahrverbots für Motorräder an Sonn-/Feiertagen einsetzen
und
die vorhandene Gesetzeslage auf ihre Umsetzung,
den behördlichen Aufwand und die entstehenden Kosten
überprüfen lassen. (…)
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang an die Änderungen im Bundesrat durch Baden-Württemberg  erinnern,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unsere Forderung war und ist das nicht.

Weiterhin fordern Sie uns auf, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um polizeiliche Arbeit bei der Kontrolle von Motorrädern zu fördern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – Sie können beruhigt sein:
Wir machen unsere Hausaufgaben!
Weiterhin verweisen Sie auf ein Pilotprojekt,
um die Polizei vor Ort in ihrer Kontrollarbeit zu entlasten und
sich für die Tourismusbranche des Motorrads einzusetzen,
indem sie „Tourismus NRW“ beauftragt,
die Attraktivität der touristischen Ziele in NRW für Motorradtouren zu stärken und
– neben Wander- und Radfahrtipps – auch Tipps für Motorradfahrer zur Verfügung zu stellen.

Das ist ja wirklich interessant:
Dieses Pilotprojekt haben wir initiiert und
lassen uns jetzt bestimmt nicht von der AfD treiben!
Wir haben es hier mit einem Antrag voller Polemik zu tun, der völlig an den Bedürfnissen der Menschen vorbei geht.
Unsere Arbeit zeigt bereits deutliche Erfolge und darauf können wir stolz sein.
Nur ein Beispiel:
Am langen Fronleichnamswochenende wurden
nach einer großangelegten Kontrollaktion im Kreis Euskirchen
insgesamt 344 Verkehrssünder erwischt,
rund 100 davon waren Motorradfahrer.
Nicht nur das Tempo, auch die Auspuffanlagen wurden kontrolliert.
Zwei Motorräder aus den Niederlanden waren so laut, dass das Dezibel-Messgerät an seine Grenzen kam und keinen Wert mehr anzeigte. Das Ergebnis war demzufolge über 116 Dezibel.
Trauriger Spitzenreiter bei den Tempomessungen war ein 52-jähriger Motorradfahrer:
Er wurde bei erlaubten 100 km/h mit 203 auf der Tachonadel geblitzt.
Um abschließend noch einmal Konfuzius zu zitieren:
„Sich keiner Seite hinneigen, heißt Mitte,
kein Schwanken zulassen, heißt Maß.
Das sollte auch in dieser Fragestellung der Wegweiser sein –
ein fairer Ausgleich,
mit dem alle Beteiligten gut und gesund leben können.
Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen – es bedarf keiner Korrektur.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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