Klaus Voussem zu TOP 16 "Gesetz zur Änderung des Hafensicherheitsgesetzes"

30.06.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

NRW ist Binnenschifffahrtsland Nummer eins.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung misst dem Verbund aus Schiff, Wasserstraße und Häfen eine tragende Rolle bei der ökologischen Mobilitätswende zu.

Und das nicht ohne Grund: Wir haben in Duisburg den weltgrößten Binnenhafen. Nordrhein-Westfalen ist aber auch Heimat von Europas größtem Kanalhafen in Dortmund und darüber hinaus weiterer wichtiger Binnenhafenstandorte. Das bundeseinheitliche Ziel für Frachtverkehr auf Wasserstraßen beträgt 8 Prozent. Nordrhein-Westfalen übertrifft dieses sogar mit einem Anteil von 12 Prozent am Modal Split. Bei Containerverkehren sind wir sogar bei 30%.

Nordrhein-Westfalen ist zweitstärkstes Exportland. Hierbei spielen nicht nur unsere Straßen und Schieneninfrastruktur eine wichtige Rolle. Als Tor zum globalen Handel sichern unsere Häfen schon heute den reibungslosen Im- und Export vieler Waren und Güter. . Dabei ist die Sicherheit in Häfen aber auch auf Schiffen von zentraler Bedeutung.

Mit der Änderung des Gesetzes schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für sichere Häfen in NRW.

Das EU Recht regelt die Gefahrenabwehr auf Schiffen sowie in Hafenanlagen in einer Verordnung.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist Ende 2007 durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Sicherheit in Häfen & Hafenanlagen im Land NRW ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der EU Vorgaben nachgekommen. Dieses wurde durch das Gesetz über Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land NRW vom 17.12.2015 überarbeitet.

Im Juli 2019 wurde durch die EU Kommission eine Inspektion der zuständigen Behörde für Gefahrenabwehr im Seeverkehr in Nordrhein-Westfalenin der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Bei der Inspektion wurde die Umsetzung der Richtlinie sowie die Anwendung der Vorschriften aus der Verordnung überprüft. Hierbei wurden Mängel festgestellt, die in Folge abgestellt werden konnten. Noch nicht behoben werden konnten die nach Ansicht der Kommission bestehenden Mängel, die gesetzgeberischen Änderungsbedarf erforderten.

Der  heute vorliegende Gesetzesentwurf leistet nicht nur einen Beitrag für die Sicherheit unserer Häfen. Er schafft auch Rechtsicherheit und trägt dem Vorsatz der EU-Kommission nun Rechnung, damit auch in Zukunft eine sichere Fahrt auf unseren Wasserwegen möglich ist und die Häfen optimal geschützt bleiben. Wir stimmen der Gesetzesvorlage zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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