Klaus Voussem zu TOP 18 „Sonntagsreden reichen nicht: Die Verkehrswacht braucht eine angemessene Ausfinanzierung durch die Landesregierung“

26.08.2020

Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es war ein CDU-Ministerpräsident, der sich 1950 persönlich für die Gründung der Landesverkehrswacht (LVW NRW) einsetzte:
Karl Arnold.
Einzelne örtliche Verkehrswachten wurden zwar schon in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet.
Doch der Startschuss für das Wiederaufleben der Verkehrswachtarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg fiel mit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen.
Nun begeht die Landesverkehrswacht in diesem – zugegebenermaßen - besonderen Jahr ihren 70. Geburtstag - und mit ihr viele örtliche Verkehrswachten.
Die Landesverkehrswacht steht den rund 60 Verkehrswachten in den Städten, Kreisen und Bezirken mit Rat und Tat zur Seite.

Neben der Beratung und Information von Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit insgesamt versteht sich die Landesverkehrswacht als deren Interessenvertretung.
Ziel aller Bemühungen ist es,
die Einstellung und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer so zu beeinflussen,
dass die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Dazu werden landesweite Aktionen und Maßnahmen durchgeführt oder unterstützt.
Kampagnen zum Schulanfang („Schule hat begonnen“) und Großflächenplakat-Aktionen zur Rettungsgasse oder gegen Alkohol im Straßenverkehr
gehören genauso dazu wie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrern oder
Wettbewerbe zur Motivation von Schülerlotsen.
Mit ihren Maßnahmen zur Verkehrserziehung und -aufklärung möchten die Landesverkehrswacht alle Bürgerinnen und Bürger erreichen –
von den Kindergartenkindern bis zu den Seniorinnen und Senioren.
Die Zahl der Verkehrstoten in NRW hat sich in den letzten Jahren signifikant reduziert,
aber es gibt keinen Grund, in den Anstrengungen für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit nachzulassen.
Nur wenn weiterhin alle Beteiligten ihr Engagement und Know-how einsetzen, wird sich eine weitere Reduzierung erreichen lassen.

Bereits vor 70 Jahren stellte Ministerpräsident Karl Arnold fest, dass
„angesichts der Entwicklung unseres Verkehrslebens (...) es nicht mehr Aufgabe der Behörden allein sein (kann), den Verkehrsgefahren auf der Straße zu begegnen.“

Dazu leisten die Verkehrswachten in unserem Land einen großen und unverzichtbaren Beitrag.

Die NRW- Landesregierung fördert dieses Engagement, denn es verdient die besondere Anerkennung und Wertschätzung.
Wir als NRW-Koalition sind sehr froh darüber, dass die Verkehrswachten im ganzen Land auch weiterhin die passenden Programme und Aktionen für mehr Verkehrssicherheit bereitstellen.

Es ist auch schön zu sehen, dass deren wichtige Arbeit hier im Landtag seit Jahrzehnten eine so breite Unterstützung erfährt.

Umso mehr wundert doch dieser Antrag – liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie sind hier auf dem völlig falschen Dampfer!

Sie hätten sich vorab besser informieren müssen, denn jetzt werfen Sie sich –
wie so oft –
hinter einen abgefahrenen Zug.
Es scheint, als wüssten Sie nicht, wie die Verkehrswachten arbeiten.
Interessant ist aber auch, dass Sie zuvor nicht einmal danach gefragt haben.

Es ist richtig:
Die Corona-Pandemie hat die meisten Aktivitäten und Veranstaltungen der Verkehrswacht
in den letzten Monaten unmöglich gemacht.
Als Präsidiumsmitglied der Landesverkehrswacht musste ich das bedauerlicherweise hautnah mitverfolgen.

Allerdings ist die wirtschaftliche Existenz der Verkehrswachten in NRW in keinster Weise gefährdet!

Auch Ihre Forderungen sind völlig unnötig –
bereits im März diesen Jahres hat der Präsident des Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V.
in einem Schreiben an Minister Hendrik Wüst auf die finanziellen Nöte mancher - nicht aller (!) - der örtlichen Verkehrswachten aufmerksam gemacht und
seine Sorgen um deren weitere Existenz zum Ausdruck gebracht.
Die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit stand bereits zu diesem Zeitpunkt mit der Landesverkehrswacht in Kontakt, um Hilfestellung zu leisten.

Einige Verkehrswachten - beispielsweise diejenigen, die einen Verkehrsübungsplatz betreiben - konnten finanzielle Unterstützung aus der Soforthilfe beantragen – was sie zum Teil auch gemacht haben.

Bei Anderen, oft kleineren Verkehrswachten, kam dies nicht in Betracht, da diese nicht wirtschaftlich tätig sind und sich hauptsächlich durch Sponsoren und Spenden finanzieren.

Die NRW-Landesregierung weiß, dass diese spätestens im Herbst / Winter in finanzielle Schwierigkeiten geraten können –
und wird hier selbstverständlich unterstützend tätig werden.

Das Verkehrsministerium hat inzwischen gemeinsam mit der Landesverkehrswacht Parameter entwickelt, um die Existenz der betroffenen Verkehrswachten zu sichern.

Dabei wird erwogen, inwieweit die örtlichen Verkehrswachten finanziell unterstützt werden können, um deren Erhalt und Aktivitäten bei örtlichen Verkehrssicherungsaktionen zu sichern.

Vereinbart ist eine flächendeckende Anfrage bei allen Verkehrswachten, um den Bedarf an Unterstützung zu erheben.

Danach wird ein passgenaues Hilfsprogramm erarbeitet.

Es ist beabsichtigt, Parameter zu entwickeln, die zu einer konkreten Einschätzung -

z.B. bei Absage von Sponsoren und

fehlende Einnahmen durch wenige durchgeführte Veranstaltungen –

und Beantragung von Fördergeldern durch die Verkehrswachten
führen sollen.

Es ist aber darüber hinaus auch davon auszugehen, dass viele Kommunen ihre geplanten Verkehrssicherungsaktivitäten und Veranstaltungen nicht durchführen können,

so dass mit Rückläufen von Fördergeldern zu rechnen ist, die für die Unterstützung der kleinen Verkehrswachten verwandt werden können.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ihr Antrag ist –
um Shakespeare anzuführen -

„Viel Lärm um nichts“ –

Und das zu später Stunde -

Die NRW-Koalition hält keine „Sonntagsreden“.

Sie handelt bereits – und das vorausschauend (!),

damit die unterstützenswerte Arbeit der Verkehrswachten auch in Krisenzeiten

für die Bürgerinnen und Bürger in NRW

fortgeführt werden kann.


Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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