Klaus Voussem zu TOP 3 „Den Schuldentopf-Verschiebebahnhof beenden! – Nordrhein-Westfalens Landesregierung muss Normenkontrolle zur Nutzung der Infrastruktur-Sonderschulden auf Bundesebene einleiten“

15.07.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Antrag der FDP vermittelt den Eindruck, als sei bereits heute eindeutig belegt,
dass der Bund mit der Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
gegen das Grundgesetz verstößt.
Genau das ist aber nicht der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht ist keine politische Schlichtungsstelle.
Es ist der Hüter unserer Verfassung. 
Wer es anrufen will, trägt deshalb eine besondere Verantwortung.
Er muss mehr vorlegen als einen politischen Verdacht.
Er muss tragfähige verfassungsrechtliche Argumente liefern.
Genau diesen Anspruch erfüllt der Antrag der FDP nicht.
Statt belastbarer verfassungsrechtlicher Begründungen stützt er sich im Wesentlichen
auf wirtschaftswissenschaftliche Bewertungen und politische Schlussfolgerungen.
Das reicht nicht aus, um ein abstraktes Normenkontrollverfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen.
Natürlich ist es legitim, die Verwendung öffentlicher Mittel kritisch zu hinterfragen.
Natürlich ist es richtig, darauf zu achten, dass zusätzliche Schulden tatsächlich zusätzlichen Investitionen dienen.
Gerade weil es hierbei um erhebliche finanzielle Mittel und um die Auslegung unserer Verfassung geht,
sind Präzision und Sorgfalt unverzichtbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nordrhein-Westfalen hat der Grundgesetzänderung im Bundesrat aus guten Gründen zugestimmt.
Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen:
der Modernisierung unserer Infrastruktur, der Digitalisierung, der Energiewende,
der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Sicherung unseres Wohlstands.
Wer diese Herausforderungen ernst nimmt, muss auch bereit sein,
die notwendigen Investitionen zu ermöglichen.
Genau hierfür wurde der neue verfassungsrechtliche Rahmen geschaffen.
Moderne Straßen, Schienen, Brücken, Schulen, Hochschulen und
digitale Netze entstehen nicht zum Nulltarif.
Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und
private Investitionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP,
Sie fordern heute eine Normenkontrolle.
Dafür braucht es jedoch tragfähige verfassungsrechtliche Zweifel.
Diese liefert Ihr Antrag gerade nicht.
Dass wirtschaftswissenschaftliche Institute Investitionswirkungen unterschiedlich bewerten,
gehört zu einer offenen wissenschaftlichen Debatte.
Wissenschaftliche Einschätzungen ersetzen aber keine belastbare verfassungsrechtliche Begründung.
Zwischen finanzpolitischer Kritik und der Feststellung eines Verfassungsverstoßes
besteht ein erheblicher Unterschied.
Genau diesen Unterschied verwischt Ihr Antrag.
Er behauptet einen Verfassungsverstoß, setzt sich aber kaum mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
eines abstrakten Normenkontrollverfahrens auseinander.
Er benennt Bundesgesetze und Wirtschaftspläne, ohne präzise darzulegen,
welche konkreten Normen aus welchen Gründen verfassungswidrig sein sollen.
Wer Karlsruhe anrufen will, muss mehr liefern als politische Empörung.
Bemerkenswert ist außerdem:
Die FDP hat bereits versucht,
gegen die Zustimmung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Grundgesetzänderung gerichtlich vorzugehen.
Dieser Versuch ist vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens mangels Antragsbefugnis
gescheitert.
Wer heute den Eindruck eines offensichtlichen Verfassungsverstoßes erweckt,
sollte diese Vorgeschichte nicht verschweigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die nordrhein-westfälische Landesregierung handelt verantwortungsvoll.
Nordrhein-Westfalen investiert heute so stark wie seit Jahren nicht mehr.
Die Investitionsquote steigt, ebenso die Investitionsausgaben. 
Die Mittel fließen in Infrastruktur, Bildung, Mobilität und die Modernisierung unseres Landes.
Selbstverständlich gehört dazu auch eine kritische Begleitung der Bundesebene.
Wo Fragen bestehen, werden sie gestellt.
Wo Aufklärung erforderlich ist, wird sie eingefordert.
Aber politische Debatten gehören in erster Linie in die Parlamente.
Wer jede politische Meinungsverschiedenheit vorschnell nach Karlsruhe verlagern will, läuft Gefahr,
das Bundesverfassungsgericht zum Ersatz für die parlamentarische Auseinandersetzung zu machen.
Die FDP verlangt heute eine Überprüfung gegen eine Grundgesetzänderung,
der Nordrhein-Westfalen aus Überzeugung zugestimmt hat.
Sie versucht damit, aus einer politischen Meinungsverschiedenheit
einen Verfassungsstreit zu konstruieren.
Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch kein Instrument parteipolitischer Symbolpolitik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nordrhein-Westfalen braucht keine politischen Schaufensteranträge.
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur haben wir das größte Investitionsvorhaben gestartet,
das unser Land je gesehen hat – ein Jahrzehnt der Modernisierung.
Unser Ziel ist klar:
Wachstum ermöglichen, den Standort Nordrhein-Westfalen stärken und den Wohlstand unseres Landes
dauerhaft sichern.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht, weil wir Kritik scheuen, sondern weil wir den Rechtsstaat ernst nehmen.
Gerade wer die Verfassung schützen will, darf mit ihren Instrumenten nicht leichtfertig umgehen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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