Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Gerechtigkeit ist nicht das Ergebnis guter Absichten, sondern funktionierender Regeln.“
Dieser Gedanke – er findet sich bei Aristoteles
ebenso wie in der modernen Rechtsstaatstheorie –
ist ein guter Maßstab für die heutige Debatte
über die Erbschaftsteuer.
Der Antrag der SPD trägt den Titel
„Jetzt erst gerecht“.
Das klingt entschlossen.
Die Frage ist nur:
Wird hier tatsächlich ein gerechtes, rechtssicheres und vollziehbares Steuersystem entworfen –
oder vor allem ein politisches Etikett verteilt?
Zunächst eines vorweg:
Ja, die Erbschaftsteuer hat legitime Zwecke.
Sie soll Einnahmen sichern, sie soll faire Startchancen ermöglichen und
sie kann dazu beitragen, übermäßige Vermögensverfestigungen zu begrenzen –
ausdrücklich ohne Ergebnisgleichheit zu erzwingen.
Darüber besteht auch bei uns kein Dissens.
Aber genau dort,
wo Steuerpolitik ernsthaft wird – bei Bemessungsgrundlagen, Bewertung, Freibeträgen,
Stundungsregelungen, Übergängen und Missbrauchsschutz – bleibt der SPD-Antrag bemerkenswert vage.
Der sogenannte „Lebensfreibetrag“ ist dafür ein gutes Beispiel.
Eine Million Euro insgesamt, davon 900.000 Euro innerhalb der Familie und
100.000 Euro für andere Personen“ – das klingt auf den ersten Blick einfach.
Bei näherer Betrachtung wirft es jedoch sofort zentrale Fragen auf:
Was ist der maßgebliche Familienbegriff?
Wie erfolgt die Zurechnung bei mehreren Erwerbsvorgängen?
Wie werden Stichtage, Übergänge und Umgehungstatbestände geregelt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD,
genau hier entsteht in der Praxis nicht weniger, sondern mehr Bürokratie,
mehr Streit, mehr Ungleichbehandlung.
Ein Steuersystem wird nicht dadurch gerecht, dass man Zahlen plakatiert – sondern dadurch,
dass es klar, handhabbar und rechtssicher ist.
Besonders sensibel ist – wie immer – das Betriebsvermögen.
Wer hier pauschal Privilegien „wegschneiden“ will, riskiert Liquiditätsschocks, Notverkäufe und
am Ende Arbeitsplätze.
Betriebsvermögen ist kein Sparbuch.
Es ist gebundenes Kapital, es folgt Investitionszyklen,
es dient der Eigenkapitalstärkung und der Krisenfestigkeit von Unternehmen.
Der SPD-Antrag spricht zwar von einem Unternehmensfreibetrag und
von „großzügigeren Stundungsregelungen“.
Aber auch hier gilt:
Überschriften ersetzen keine Regeln.
Ohne klare Kriterien bleibt offen, ob Arbeitsplätze tatsächlich geschützt werden –
oder ob am Ende Substanz besteuert wird, die gar nicht liquide verfügbar ist.
Hinzu kommt die verfassungsrechtliche Dimension.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2014 klargestellt, dass Verschonungsregelungen
zielgenau, verhältnismäßig und folgerichtig ausgestaltet sein müssen.
Ein weiteres Verfahren ist anhängig.
Wer in dieser Lage „auf Zuruf“ umbaut, erhöht nicht die Gerechtigkeit,
sondern das Risiko des nächsten verfassungsrechtlichen Scheiterns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die SPD argumentiert gern mit dem Gegensatz „Superreiche gegen den Rest“.
Das mag kommunikativ wirksam sein.
Für ein Steuersystem, das zugleich gerecht, wachstumsverträglich und
vollziehbar sein soll, ist es jedoch zu grob.
Erbschaftsteuer ist Bundesrecht.
Ein Landesantrag ohne präzisen, bundesratsfähigen Umsetzungspfad ist politisch bequem,
aber sachlich dünn.
Wer Verantwortung übernehmen will, muss sagen:
Welche Normen werden geändert?
Welche Bewertungsregeln gelten?
Wie wird gestundet?
Wie wird Missbrauch verhindert –
ohne neue Bürokratiemonster zu schaffen?
Für uns als CDU ist Gerechtigkeit keine Neiddebatte.
Gerechtigkeit heißt Startchancen, Leistungsordnung und
eine offene Wettbewerbswirtschaft, die nicht durch symbolische Steuerpolitik beschädigt wird.
Der Staat braucht Einnahmen – aber nicht um den Preis
realwirtschaftlicher Schäden.
Der SPD-Antrag verteilt das Etikett „gerecht“.
Er lässt aber zu viele Leerstellen:
kein belastbares Vollzugskonzept, keine verfassungsfeste Ausgestaltung,
keine verlässliche Absicherung von Unternehmensnachfolgen.
Oder, um es zugespitzt zu sagen:
Empörung ersetzt kein Steuerrecht.
Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank.

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