Klaus Voussem zum TOP 6 „Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes“

17.11.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Ein neuer Weg ist immer ein Wagnis (…)“,

habe ich auf einer Postkarte gelesen.

Wir arbeiten gerade am ersten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz
in einem Flächenbundesland überhaupt!

Das ist für alle Beteiligten Neuland.

Dieser Prozess ist sehr spannend, aber auch herausfordernd,
weil er die richtigen Weichen
für die Zukunft stellen muss.

Dieses Gesetz soll den Grundstein für die zukünftige Entwicklung
des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen legen und
den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern.

Eine Anhörung im August dieses Jahres hat gezeigt,
dass die Mehrheit der Sachverständigen 
den Gesetzesentwurf der NRW-Landesregierung unterstützt.

Die NRW-Koalition hat die Hinweise und Wünsche der Sachverständigen aufgenommen,
erörtert und diese in den vorliegenden Änderungsantrag eingebunden.

Hier sind besonders die Angebotsplanung und Elektrorollstühle hervorzuheben:

Die Träger der Straßenbaulast werden sich zukünftig
nicht nur am dokumentierten Bedarf orientieren und
können auch Angebotsplanungen erwägen.

Gehwege dürfen zukünftig,
aufgrund ihrer Barrierefreiheit laut Straßenverkehrsordnung,
auch mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen genannten Rollstühlen befahren werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen,
dass die meisten Forderungen der 2016, also zu Zeiten der rot-grünen Vorgängerregierung gegründeten „Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“ an unterschiedlicher Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf übernommen wurden,
liebe Kolleginnen und Kollegen!


Wir haben mehr Verkehrssicherheit
auf Straßen und Radwegen vorgesehen.

Neben bewährten Instrumenten
sind in dem vorliegenden Gesetzesentwurf u.a. neue Ansätze –
wie die Ausstattung der landeseigenen Fahrzeuge
mit Abbiegeassistenzsystemen –
vorgesehen.


Damit soll die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern
vor Unfällen mit LKWs beim Abbiegen
erhöht werden,
um auch ein gutes Beispiel für private Unternehmen abzugeben.

Als weiterer Punkt ist zu nennen,
dass die fachlich zuständigen Landesministerien zukünftig
u.a. für den Radverkehr und Radtourismus
werben werden.

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz betont den Netzgedanken und den Ausbau sowie die Verbesserung der Radinfrastruktur - vom Bürgerradweg bis zum Radschnellweg.

Durch die Erstellung eines Bedarfsplans
für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen des Landes
wird eine verbindliche Grundlage und
eine hohe Planungssicherheit bestehender und zukünftiger Planungen von Radschnellverbindungen des Landes erreicht und
somit deren Bau beschleunigt.
Hier werden zusätzlich auch noch die finanziellen Mittel erhöht.

Bei jeder Maßnahme von Landesstraßen
wird zukünftig in der Baulast des Landes geprüft,
ob eine geeignete Radverkehrsführung vorliegt oder
die Möglichkeit einer Neuanlage besteht.

Das Land wird darüber hinaus ein Radvorrangnetz definieren und
dieses vorrangig fördern.

Dadurch sollen die Radwege in Nordrhein-Westfalen
untereinander besser verbunden werden.


Auch auf lokaler und überörtlicher Ebene
sollen durch die Kommunen
zusammenhängende Radverkehrsnetze
entstehen.

Der Zustand der Radverkehrsnetze soll regelmäßig erfasst werden.

Es gibt zukünftig mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden.

Hier wurde durch die Einrichtung von Stabsstellen und
die Einführung neuer Sachgebiete
in Verkehrsministerium, Landesbetrieb Straßenbau und den Bezirksregierungen bereits einiges auf den Weg gebracht.

Auch der Forderung, zukünftig Lastenräder verstärkt zu fördern,
sind wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nachgekommen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine initiale Förderung von Lastenfahrrädern zur gemeinnützigen und gewerblichen Nutzung vor.

Meine Damen und Herren,

wir haben uns aber auch die Kritik der Sachverständigen am Gesetzesentwurf der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vernommen,

die Kommunen nicht durch (Zitat!) „die Keule von oben“ zu verpflichten,
sondern eher Anreize zu schaffen.

Den Kommunen ginge es nicht mehr
um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“
wurde hier geäußert!

Eben diese Forderung greift unser Gesetzesentwurf auf:

Er bietet die notwendigen Modalitäten und macht die Kommunen handlungsfähig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,

die Anhörung hat auch gezeigt, dass sie mit ihren Forderungen
über sich selbst „gestolpert“ sind:

Ihrer Idee eines eigenen „Landesbetriebs Radverkehr“, wurde hier eine ganz klare Absage erteilt, da diese am Ende mehr Schnittstellen und Reibungsverluste bedeuten würde, als Erfolge zu versprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte mit Friedrich Nietzsche enden:

„Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen.“

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen, damit dieses Wagnis auch zum Erfolg führt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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