Kulturschaffende schützen, fördern und stärken

12.05.2021
Bernd Petelkau zum bundesweit ersten Kulturgesetzbuch

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche den Gesetzentwurf des Kulturgesetzbuchs NRW beschlossen. Dieser wird nun in erster Lesung kommende Woche im Parlament diskutiert. Dazu erklärt unser kulturpolitischer Sprecher Bernd Petelkau:


„Das Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen ist ein kulturpolitisches Highlight. Es ist das erste in ganz Deutschland und wird die Situation von Künstlern verbessern. CDU und FDP geht es darum, Kultur in unserem Land noch sichtbarer zu machen.
In den vergangenen Monaten hat die NRW-Koalition mit denjenigen konstruktive Gespräche geführt, für die das neue Gesetzbuch gedacht ist. Herausgekommen sind moderne rechtliche Rahmenbedingungen für die Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dazu sollen im Kulturgesetzbuch kulturrelevante Gesetze zusammengeführt werden, analog zum Sozialgesetzbuch. Ein einheitliches und übersichtliches Regelwerk, befreit von unnötiger Bürokratie.
Das Kulturgesetzbuch schränkt nicht ein, sondern schützt, fördert und stärkt die Kulturschaffenden. Wir erhöhen die finanziellen Mittel substanziell (seit 2017 um 100 Millionen Euro), Bibliotheken werden gefördert, qualitativ gute Musikschulen geschützt und freie Künstler sollen die Sicherheit von festen Honoraruntergrenzen bekommen, Vollzeitstellen werden geschaffen und sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse angestrebt.
Kunst und Kultur in NRW und das ehrenamtliche Engagement, das damit zusammenhängt, verdienen unsere Wertschätzung mit einem guten Kulturgesetzbuch.“                     

Hintergrund:

- Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU und FDP:  Bürokratieabbau in der Kulturförderung und Gewährleistung der Zweckfreiheit von Kunst und Kultur
- 10. Juli 2019: Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP „Kulturgesetzbuch schafft Rahmen für die Entfaltung von Kunst und Kultur“ beschlossen
- 23. Juni 2020: Landesregierung beschließt Eckpunkte zu dem Gesetzesvorhaben
- 1. Dezember 2020: Landesregierung verabschiedet einen Referentenentwurf
- Verbändeanhörung mit 32 Stellungnahmen
- 1. Lesung kommende Woche im Mai-Plenum