Landtag NRW verzichtet auf Erhöhung der Abgeordnetenbezüge

21.04.2020
Gemeinsame Pressemitteilung CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag haben über die planmäßig bevorstehende Anpassung der Abge-ordnetenbezüge beraten und schlagen angesichts der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie ein Aussetzen der jährlichen Anpassung vor. Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Matthias Kerkhoff, Sarah Philipp, Henning Höne und Verena Schäffer teilen dazu mit:

„Die Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2020 soll ausfallen. Damit spart das Land ca. 500.000 Euro ein. Mit dieser Entscheidung, auf die diesjährige Anpassung zu ver-zichten, wollen wir ein Signal der Solidarität an die Bürgerinnen und Bürger senden, die aktuell Einkommensverluste hinnehmen, Sorgen um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze haben oder als Selbstständige um die Existenz ihres Unternehmens bangen.

An dem Warenkorb-Modell für die Anpassung der Abgeordnetenbezüge, wie es in Nord-rhein-Westfalen praktiziert wird, halten wir weiterhin fest. Darin fließen die Entwicklung der Verbraucherpreise ebenso ein wie die Entwicklung der Bruttolöhne, der Renten und des Arbeitslosengeldes II. Damit ist sichergestellt, dass sich die Bezüge der Abgeordneten weder besser noch schlechter entwickeln als die Einkommen der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das Warenkorb-Modell des Landtags NRW sieht vielmehr auch vor, dass die Abgeordnetenbezüge bei negativer Gesamtentwicklung auch sinken können. Deshalb schlagen die vier Fraktionen vor, das bewährte Verfahren zum 1. Juli 2021 fortzusetzen und dann einmalig das Warenkorb-Modell auf der Grundlage von zwei Jahren zugrunde zu legen.“