
Sehr geehrte/r Herr/Frau Landtagspräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Kommunen nicht länger hängen lassen“ – die Überschrift des SPD-Antrages hat mich doch etwas überrascht. Denn gerade die SPD bewegt sich in meinen Augen bei der kommunalen Entlastung in Sachen Flüchtlingskosten auf dünnem Eis.
Immerhin trug sie gemeinsam mit den Grünen während der Hochphase der Flüchtlingskrise Regierungsverantwortung und wir alle wissen, wie viel Rot-Grün aus den Mitteln der Integrationspauschale des Bundes, ein weiteres wichtiges Instrument der Integrationspolitik, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 an die Kommunen weitergegeben hat: nämlich nichts. Auch die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 sah keine Weiterleitung durch die Landesregierung an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor. Insofern frage ich mich ernsthaft, wie Sie sich nun hinstellen und behaupten können, die Landesregierung solle die Kommunen nicht länger hängen lassen.
Nach der Regierungsübernahme hat die NRW-Koalition in einem ersten Schritt im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergegeben. Im darauffolgenden Haushaltsjahr 2019 wurde die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro wie versprochen 1 zu 1 an die Kommunen weitergeleitet. CDU und FDP haben der kommunalen Familie entsprechend in Summe 532,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt als die Vorgängerregierung!
Bis zu 49 Prozent der Mittel können dabei von den Kommunen für Kosten verwendet werden, die durch Geduldete entstehen, für die keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mehr gezahlt werden. Die Landesregierung hat hier also sehr wohl kurzfristig reagiert und Abhilfe geschaffen.
Abhilfe geschaffen für eine Regelung, die die rot-grüne Vorgängerregierung getroffen hat. Demnach endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete 3 Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Danach stehen die Kommunen in der Finanzierungsverpflichtung. Die Regelung wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Jäger mit dem Ziel verabschiedet, dass die für Abschiebungen zuständigen Ausländerbehörden sich nachhaltig um die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen kümmern. Im Ergebnis führt dies zu Belastungen für die kommunale Familie, wenn nicht rückgeführt wird. Dies hängt auch mit davon ab, wie strukturiert die Ausreisepflicht durchgesetzt wird bzw. werden kann. Tatsächlich ist auch dies Thema in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschalen. Die schwarz-gelbe Landesregierung kümmert sich hier wohlgemerkt um ein Problem, welches durch Rot-Grün verursacht wurde.
Darüber hinaus entlastet das Land die Kommunen nicht nur finanziell, sondern mit der Umsetzung des Asylstufenplans vor allem auch organisatorisch. Denn unsere Kommunen sollen sich vor allem auf die Integration der bleibeberechtigten Menschen konzentrieren können. Dementsprechend werden die Asylsuchenden gar nicht mehr auf die Kommunen verteilt, sondern bleiben bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Landeseinrichtungen. Insofern hat die organisatorische Entlastung der Kommunen auch eine finanzielle Komponente, denn das Land übernimmt mit dieser Aufgabenwahrnehmung auch die zusätzlich anfallenden Kosten.
In 2020 stellt das Land den Kommunen für Integrationsmaßnahmen rund 110 Mio. Euro zur Verfügung – so viel wie keine Landesregierung zuvor. Das Geld wird im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration Zugewanderter zur Umsetzung von vielfältigen Maßnahmen zur Verfügung gestellt, darunter z.B. die Unterstützung beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung eines Kommunalen Integrationsmanagements, die Zuwendungen für die Kommunalen Integrationszentren oder die Mittel für die Umsetzung des erfolgreichen Programms zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen (KOMM-AN NRW).
Mir ist dabei bewusst : Integration ist das eine, Aufnahme und Unterbringung das andere. Deshalb befindet sich Minister Dr. Stamp mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich einer Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschale einerseits und der Dauer der Kostenübernahme für Geduldete andererseits im Austausch. Ziel ist es, noch in diesem Jahr gemeinsam mit der kommunalen Familie zu einer langfristig tragfähigen Vereinbarung zu gelangen.
(Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese Verhandlungen sicherlich etwas in den Hintergrund treten lassen, weil andere, akute Probleme im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Bewältigung der Pandemie vordringlicher waren. Doch auch in diesen Krisenzeiten steht das Land bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen an der Seite der Kommunen. So wurden den Kommunen bis Anfang Mai keine neuen Flüchtlinge zugewiesen, um auch hier eine Entlastung zu schaffen. Die entstandenen Kosten trägt das Land.)
Meine Damen und Herren, die Landesregierung steht zu ihrem Wort, die Kommunen bei der Frage der Flüchtlingskosten zu entlasten.
Wir sorgen, wie bereits erläutert, an verschiedenen Stellen für finanzielle und mit dem Asylstufenplan auch für organisatorische Entlastungen. Und die Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kommt, darauf können Sie sich verlassen – denn wir lassen die Kommunen nicht hängen.
Den Antrag lehnen wir deshalb ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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