Marc Blondin zu TOP 11 „Schwimmflächen und Schwimmangebote ausweiten. Ertrinken verhindern“

26.06.2019

Sehr geehrte/r Herr/Frau Landtagspräsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sommer ist da und damit auch die Badesaison. Immer wieder kommt es dabei leider auch zu tödlichen Unfällen. Die Ertrinkungszahlen in der DLRG-Statistik schwanken jährlich und sind vor allem abhängig von den Wetterverhältnissen in den jeweiligen Sommern.  Die Unglücksfälle ereignen sich hauptsächlich an unbewachten Naturgewässern. Betroffen sind dabei vor allem Personen um die 50 Jahre. Neben einer mangelnden Schwimmfähigkeit sind Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, gesundheitliche Beeinträchtigungen und – bei kleinen Kindern – mangelnde Aufsicht der Erziehungsberechtigten häufig Gründe für die Todesfälle.
Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen bleibt deshalb für die NRW-Koalition eines unserer obersten Ziele. So steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP und bereits in der letzten Legislaturperiode gab es dazu bereits einen Antrag von unserer Seite.
Dies sieht auch die Landesregierung so und hat deshalb am Montag ihren Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2019 bis 2022“ vorgestellt.
Konkret bedeutet dies unter anderem:
1. Überarbeitung der Sportlehrpläne für die Grundschulen und Sekundarstufe I. Bis spätestens Ende der 6. Klasse sollen möglichst alle Kinder sicher schwimmen können.
2. Ein Schwerpunkt ist das bereits erfolgreich seit 2008 laufende Programm „NRW kann schwimmen!“, welches Kindern ermöglicht, an Ferienschwimmkursen teilzunehmen. Das Programm wird erheblich ausgebaut und ausgeweitet. Die Zuschüsse werden von 250 € auf 350 € pro Kurs erhöht.
3. Die NRW-Koalition gewährt finanzielle Hilfen für den Aufbau von Schwimmassistenzpools und den Einsatz von Schwimmassistenzen. Darüber hinaus setzt das Land auf die verstärkte Qualifizierung von Lehrkräften und pädagogischem Personal in Kitas für das Anfängerschwimmen. Das gibt es übrigens in meiner Heimatstadt Krefeld dank der Kooperation zwischen Stadt, Stadtsportbund und den Schwimmvereinen schon seit Jahren.
4. Einführung einer „Woche des Schulschwimmens“, um die Wasserzeiten für das Schulschwimmen innerhalb kurzer Zeit deutlich zu erhöhen.
5. Umsetzung einer Imagekampagne gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, um die Sensibilisierung der Eltern voranzutreiben und die Notwendigkeit des Schwimmen Lernens in den Köpfen der Betroffenen deutlicher zu verankern.
Meine Damen und Herren, es braucht keinen Antrag der AfD, damit die Landesregierung das Problem erkennt und entsprechend reagiert und gegensteuert. Denn wir alle kennen die Zahlen und niemand von uns möchte, dass Menschen wegen mangelnder Schwimmfähigkeit in unseren Gewässern ertrinken.
Um Schwimmen lernen zu können, braucht es auch eine ausreichende Anzahl an Wasserflächen und Schwimmbädern. Hier muss man allerdings differenzieren, denn eine einheitliche Datenlage über Wasserflächen und den baulichen Zustand der Bäder existiert in Deutschland derzeit nicht. Eine Erhebung der Sportministerkonferenz aus dem Jahr 2000 kommt bei der Zahl der Hallenbäder, Schulschwimmbäder sowie Frei- und Naturbäder zu einem anderen Ergebnis als der aktuelle Bäderatlas der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Die Zahlen zu vergleichen und daraus ein Bädersterben abzuleiten, ist allerdings nur bedingt möglich, denn die Basis der Datenerhebung aus dem Jahr 2000 ist nicht mehr nachvollziehbar – kurzum: es gibt keine Listen. Hinzu kommt, dass sich beispielsweise die Definition der Naturbäder in den letzten Jahren verändert hat.
Was ich damit sagen möchte und zu diesem Schluss kommt auch die Landesregierung: für Nordrhein-Westfalen brauchen wir erst einmal eine einheitliche und verlässliche Datenbasis, die transparent nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurde. Hier laufen derzeit Gespräche mit der Wissenschaft.
Nicht immer kommt es übrigens am Ende auch tatsächlich zu einer Bäderschließung – häufig bleiben die Bäder nach den Schließungsdiskussionen erhalten und es werden andere Lösungen gefunden wie z.B. die Zusammenlegung verschiedener, kleinerer Bäder, die Unterhaltung eines Bades durch mehrere Kommunen oder der Betrieb von kombinierten Frei- und Hallenbädern.
Ich möchte damit der Behauptung entgegentreten, dass ein Schwimmbad nach dem anderen geschlossen wird. Aktuelle Studien deuten sogar darauf hin, dass in den letzten 3 Jahren eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Bereich der öffentlichen Bäder erfolgt ist. Branchen-Insider sprechen davon, dass hinsichtlich der Umsetzung von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen bei öffentlichen Bädern derzeit weniger die Kommunen, als vielmehr Ingenieurbüros, Fachfirmen und Bauunternehmen der Grund für die Engpässe sind.
Keine Frage, Bäder sind in Bau und Unterhaltung sehr teuer. Entsprechend eng ist die Ausgestaltung der Bäderlandschaft mit der finanziellen Situation der Kommunen verknüpft und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Landesregierung wird deshalb gemeinsam mit den Badbetreibern alles daran setzen, die vorhandenen Wasserflächen dauerhaft zu erhalten. Das Land NRW und der Bund stehen den Kommunen hier mit verschiedenen Förderprogrammen schon jetzt zur Seite und werden auch in Zukunft die Kommunen unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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