Marc Blondin zu TOP 13 "Die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam stärken – FlüAG-Kostenpauschale endlich erhöhen und Perspektiven für Geduldete schaffen"

20.03.2019

Sehr geehrte/r Herr/Frau Landtagspräsident/in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag, die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam zu stärken - ein berechtigtes Anliegen.
Zunächst konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei die Tatsache verkennen, dass die NRW-Koalition sich dessen sehr wohl bewusst ist. Wir wollen die Kommunen stärken!
Tatsächlich verkennen Sie diese Tatsache nicht. Sie erwähnen Minister Dr. Stamp sogar mit seinen Aussagen zu den FlüAG-Pauschalen, zur in Aussicht gestellten finanziellen Entlastung der Kommunen und einer langfristigen Bleibeperspektive für integrierte Geduldete. Sie bestätigen damit vor allem eines:

Die NRW-Koalition macht ihre Hausaufgaben und nicht nur das, sie arbeitet auch sukzessive die Versäumnisse von Rot-Grün aus den vergangenen Jahren auf.

Doch ganz offenbar geht es den Grünen damit nicht schnell genug. Gerade hat Minister Dr. Stamp noch erfolgreich gemeinsam mit den Kommunen über die Reform des KiBiz verhandelt, um die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der KITAs zu beenden, jetzt sollen die Ergebnisse des Gutachtens der Uni Leipzig zu den FlüAG-Pauschalen möglichst schon gestern umgesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir wissen welchen Kraftakt unsere Kommunen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Jahr 2015/16 geleistet und heute immer noch vor der Brust haben. Deshalb laufen derzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine angemessene Weiterentwicklung der Landesunterstützung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Gutachten.

Ich darf einmal aus diesem Gutachten von Prof. Thomas Lenk  zitieren: „Eine Fortführung der Erstattung der Leistungen nach §4 FlüAG NRW auf dem Weg einer Pauschale ist zu befürworten“.

In diesem Sinne werden sich die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden vor allem auf die künftige Höhe der Pauschalen konzentrieren. Wie Sie der Vorlage 17/1357 aus November 2018 entnehmen können, wurde für etwaige Anpassungsnotwendigkeiten Vorsorge im  Einzelplan 07 des laufenden Haushaltsjahres getroffen. Vor dem Hintergrund aktuell rückläufiger Flüchtlingszahlen empfiehlt das Gutachten im Übrigen, sich an den jeweils niedrigeren Werten für die Pauschalen zu orientieren.

Grundsätzlich möchte ich an zwei weitere Dinge erinnern, wenn es um die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden geht:

1. Die NRW-Koalition leitet in diesem Jahr die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von rund 433 Mio. € in vollem Umfang an die Kommunen weiter. In 2018 waren es bereits 100 Mio. €. Ich brauche an dieser Stelle eigentlich nicht mehr erwähnen, wie viel unter Rot-Grün den Kommunen in der größten Not weitergeleitet wurde: nämlich nichts.
Nun ist Integration das eine und die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen das andere. Das ist mir sehr wohl bewusst. Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die NRW-Koalition bereits einiges zur Entlastung der Kommunen im Bereich der Integration getan hat. Denn die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist eine Gesamtaufgabe und insbesondere die Integration wird unsere Kommunen noch über Jahre bzw. Jahrzehnte beschäftigen.

2. Umso wichtiger ist es, dass möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive in den Kommunen ankommen. Dies bringt mich zu meinem zweiten Punkt, denn mit der schrittweisen Umsetzung des Asyl-Stufenplanes entlastet die NRW-Koalition die Kommunen zwar nicht unmittelbar finanziell, aber organisatorisch und strukturell. Damit sollen Asylverfahren beschleunigt und unseren Städten und Gemeinden möglichst nur noch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden. Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen hat der Landtag Ende vergangenen Jahres auf den Weg gebracht.
Menschen, die nach Prüfung nicht schutzberechtigt sind, werden wir künftig konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen heraus in ihre Heimatländer zurückführen. Auch das trägt zu einer Entlastung unserer Kommunen bei, damit sie sich auf die Integration der Menschen mit Bleiberecht konzentrieren können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die NRW-Koalition steht zu ihrem Wort. Schritt für Schritt werden wir das, was wir uns vorgenommen haben, umsetzen. In Sachen Integration von Flüchtlingen haben wir bereits entscheidende Schritte gemacht, ebenso in der Neustrukturierung zur Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Flüchtlinge. Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu den FlüAG-Pauschalen laufen derzeit. Bezüglich einer langfristigen Bleibeperspektive für gut integrierte Geduldete haben wir in unserem Koalitionsvertrag eine Lösung in Aussicht gestellt, an deren Umsetzung das MKFFI ebenfalls arbeitet. Bleibt die Frage, warum die Grünen diesen Antrag überhaupt gestellt haben, denn er enthält inhaltlich nichts Neues, weist aber vor allem darauf hin, dass die NRW-Koalition ihre Arbeit gründlich und gewissenhaft macht. Danke dafür!

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!