Marc Blondin zu TOP 5 "Weihnachtsmärkte in Gefahr – Akute Bedrohung durch politisches Versagen – Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen"

27.11.2025

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Weihnachtsmärkte sind eine der schönsten Traditionen. Sie gehören zu unserer Kultur und prägen das Stadtbild in der Adventszeit. Diese Orte sind gelebte Symbole für den Wunsch nach Frieden, Gemeinschaft und Zusammenhalt, ein Ausdruck der Vorfreude auf das Weihnachtsfest.

Die schrecklichen Terroranschläge in Berlin und Magdeburg in den vergangenen Jahren haben uns schmerzlich vor Augen geführt, wie schnell ein Ort voller Geborgenheit zu einem Anschlagsziel werden kann. Wir alle verurteilen diese schrecklichen Terrorangriffe zutiefst. Sie haben unser Land erschüttert. Der Tod unschuldiger Menschen und das Leid der Hinterbliebenen lässt einen tief betroffen zurück.

Doch nun zum vorgelegten Antrag der AfD:
Sie haben es in dem Antrag selbst formuliert. Die Sicherheitsanforderungen erhöhen sich Jahr für Jahr. Dies ist Ausdruck -ich zitiere- „einer notwendigen staatlichen Schutzverantwortung.“ Damit gestehen Sie ein, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung bestmöglich nachkommt.

Wir nehmen diese Sorgen ernst und stellen uns an die Seite der Menschen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,

jeder von uns Amtsträgern ist ein Repräsentant des Staates. Mit Pflichtbewusstsein stehen wir für die Werte des Grundgesetzes ein. Ein wesentlicher Teil der Rechtsstaatlichkeit ist das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Sehen wir uns an, welchem Maßstab staatliches Handeln zu unterliegen hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Das Grundgesetz verlangt eine Abwägung zwischen den verschiedenen Rechtsgütern. Lassen Sie uns alle einen Blick darauf werfen, welche Interessen hier einander gegenüberstehen könnten.

Der Antrag der AfD spricht davon, dass Weihnachtsmärkte schließen müssen, weil die Kosten für Sicherheitskonzepte nicht getragen werden könnten, ABER ich möchte Ihnen die wichtige Gegenfrage stellen: Wer wird noch auf einen Weihnachtsmarkt gehen, wenn er Angst hat? Und: sollen wir diese bei jeder Gelegenheit schüren, Missmut, Argwohn und Ausländerfeindlichkeit fördern? Ganz klar nein! Das ist der falsche Weg!

Sie schreiben weiter, dass der finanzielle Aufwand für Kommunen und Veranstalter immens sei. Die Maßnahmen sollten das Sicherheitsgefühl der Besucher stärken, würden jedoch tiefe Löcher in die Kassen der Organisatoren reißen.

Ja, Terrorschutz ist teuer – aber das ist uns ein Menschenleben wert.

Ist es nicht unsere Verantwortung, dass Terrorangriffe, wie in Berlin oder Magdeburg nie wieder stattfinden? Wir können hier keine Kompromisse eingehen - auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt.

Das Sicherheitsgefühl ist die Voraussetzung für strahlende Kinderaugen, für einen unbeschwerten Bummel über die Weihnachtsmärkte, für entspanntes Zusammenstehen am Glühwein- oder Reibekuchenstand.  Und auch von Bedeutung für die Händler, damit sie möglichst sorgenfrei ihrem Beruf nachgehen können.

Mit unserem verantwortungsvollen Innenminister Herbert Reul und gestärkter Polizei können sich die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens beschützt fühlen. Nicht zuletzt aus diesem Grund stellen wir jedes Jahr bis zu 3000 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ein. Damit wir mehr Polizei auf die Straße bringen können.  Mit Wachsamkeit und höchstem Maß an Pflichtbewusstsein ist dank dieser Kräfte auch der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt sicher.

Die Kreispolizeibehörden bereiten sich - wie jedes Jahr - intensiv vor und treffen die notwendigen polizeilichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. Sie gewährleisten eine erhöhte Ansprechbarkeit insbesondere in den Bereichen, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält. Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und insbesondere bei Gewalttätigkeiten, schreiten die polizeilichen Einsatzkräfte konsequent ein.

Zudem stehen die Kreispolizeibehörden im engen Austausch mit der Bundespolizei und den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden, um lageangepasste Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltungen während der Advents- und Weihnachtszeit abzustimmen.

Als CDU stehen wir für eine Politik, die schützt, wo andere nur Schuldzuweisungen verteilen.
Sie hingegen schreiben in Ihrem Antrag, dass es statt einer Ausweitung von Sicherheitsmaßnahmen, vielmehr einer Änderung in der Einwanderungs- und Integrationspolitik bedürfe. Damit zeichnen Sie ein Bild, dass Anschläge oder Gewalttaten ausschließlich von Migranten begangen werden würden – dies weise ich zurück.
Hören Sie auf, die nordrhein-westfälische Politik ideologisch verformen zu wollen.
NRW ist wie kein anderes Land von Einwanderung geprägt – rund ein Drittel der Bevölkerung hat Wurzeln im Ausland. Sind etwa all‘ diese Menschen mit Migrationsgeschichte für Sie potenzielle Attentäter? Zumindest wollen sie dies den Menschen suggerieren.

Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung dem Pfad der Vernunft folgt und tatkräftig gegen jede Form des Extremismus vorgeht. Das wird durch verschiedene Programme unterstützt, die der Prävention dienen.

Ein Beispiel ist Väterarbeit - ein zentrales Instrument, um Väter als aktive Akteure in der Erziehung und Wertevermittlung zu stärken.
Dieser Ansatz ist in meinem Wahlkreis Krefeld nicht neu. Seit über einem Jahrzehnt gibt es in meiner Heimatstadt ein Väterprojekt.

Auch durch die Stärkung der Demokratiebildung hat die Landesregierung die richtigen Maßstäbe gesetzt. Dadurch werden junge Menschen unterstützt, eine eigenverantwortliche, gemeinschaftsfähige und demokratische Persönlichkeit zu entwickeln.

All dies bringt mich zu dem Schluss, dass wir diesen Antrag nur ablehnen können. Nicht zuletzt, weil Ihre Forderungen nicht konkretisiert werden. So soll ein Sonderfonds eingerichtet werden, der einerseits zeitlich limitiert sein soll, andererseits so lange bestehen bleiben soll, bis - ich zitiere aus dem Antrag: „die Sicherheitslage so wiederhergestellt ist, dass sie keiner zusätzlichen Sicherungsmethoden samt Mehrkosten mehr bedarf“ - Zitat Ende. Das lässt mal wieder alle Interpretationen zu. Wie soll das praktisch angewendet werden? Wie soll man das zeitlich eingrenzen? Wer soll erklären, dass die Sicherheitslage wiederhergestellt ist? Über welche Summen reden wir? Alles offen.

Und natürlich darf der Satz, das ausreisepflichtige, kriminelle Ausländer konsequent abzuschieben sind, nicht fehlen, der praktisch jeden Ihrer Anträge ziert. Das ist übrigens völlig unstrittig. Ansonsten fehlt dem Antrag jede verwertbare Substanz.

(Danke für die Aufmerksamkeit)

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