Marc Blondin zu TOP 8 "Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen"

13.12.2018

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Wirtschaft in Deutschland brummt, wir nähern uns der Vollbeschäftigung. Dank schwarz-gelb ist die Trendwende auch in NRW geschafft und wir sind zurück auf Wachstumskurs.

Die Wirtschaft wächst mit 1,7 Prozent und auch die Arbeitslosenquote entwickelt sich erfreulich positiv.

Das bedeutet aber auch: wir werden dringend Fachkräfte benötigen.

Schon heute werden 180.000 Stellen in NRW nicht besetzt.

In meiner Heimatregion, dem Niederrhein, sind es 20.000 Fachkräfte, die fehlen.

Schätzungen ergeben, dass sich diese Entwicklung in Nordrhein-Westfalen deutlich verschärft, sodass 2030 738.000 Fachkräfte fehlen werden.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat sich die große Koalition in Berlin darauf geeinigt, das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräftezuwanderungsgesetz einzuleiten.

Mit diesem Instrument sollen gezielt und nach Bedarfen orientiert die dringend benötigten Fachkräfte zu unserem Arbeitsmarkt zugelassen werden.

Die AfD-Fraktion beruft sich heute voreilig auf einen Referentenentwurf sowie ein Eckpunktepapier und greift damit dem Gesetzgebungsverfahren, das sich derzeit in der Verbändebeteiligung befindet, vor.

Von Lösungsansätzen lese ich in ihrem Antrag wenig. Stattdessen schüren Sie weiter Ressentiments.

Asylsuchende werden so hingestellt, als wüssten sie nichts, könnten nichts und können auch nichts werden.

Sie werden pauschal verunglimpft, weil sie ihnen unterstellen, dass sie ohnehin alle auf Sozialhilfe aus sind.

Sie vermischen, auf perfide Art und Weise, Asylsuchende und qualifizierte Fachkräfte.

Es ist ungehörig, die kanadischen Zuwanderungskriterien aufzuführen und daran dann die 1,5 Mio. Flüchtlinge zu messen. Das lässt ganz tief in populistische Abgründe blicken.

Ich kläre Sie gerne auf: Man unterscheidet zum einen zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und Kriegsflüchtlingen.

Bei letzteren handelt es sich um Flüchtlinge, die vor Krieg und Zerstörung geflohen sind.


Bei Wirtschaftsflüchtlingen gilt: Wer nicht schutzberechtigt ist, der kann keine Bleibeperspektive bei uns haben.

Das sagen wir ganz klar:
Damit wir denen, die in Not sind, helfen können, müssen wir auch denen, die nicht in Not sind, sagen, dass sie bei uns nicht bleiben können.

Das nun zunächst in einem Referentenentwurf vorliegende Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird Kernelement mit klaren und sinnvollen Regeln enthalten.


Damit schaffen wir ein klares Anforderungsprofil für unseren Arbeitsmarkt.

Gepaart mit klugen Integrationsmaßnahmen, notwendig ergänzt durch Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und dem Prinzip: Sprache ist der Schlüssel zur Integration, ist dies der richtige Ansatz.

Neben den vorhandenen Arbeitskräften in unserem Land brauchen wir auch weiterhin qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, um den eingangs erwähnten Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Wirtschafts- und Sozialsystem weiterhin zu sichern.

Wir handeln getreu dem Motto: Leistung muss sich lohnen, und dazu wollen wir die Möglichkeiten schaffen, dass man sich auch in den Arbeitsmarkt integrieren kann.
Vor 70 Jahren hat sich die Weltgemeinschaft nach bitteren historischen Erfahrungen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verständigt.

Freiheit, Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und Würde sind bestechende Ideen, die damals und die heute eine unabdingbare Gültigkeit besitzen.

Denn Asyl ist Teil unseres Grundgesetzes, auf das sich auch unsere Gründerväter und Mütter im lebendigen Bewusstsein des Unheils von Krieg und Nazi-Terror geeinigt haben. Asyl ist ein unabdingbarer Weg, um Artikel 1 unseres Grundgesetzes auch für die Menschen anwenden zu können, die vor Krieg und Gewalt flüchten müssen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Herzlichen Dank.

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