Marc Blondin zu TOP 9 "27. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW!"

25.01.2023

Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!

zunächst einmal möchte ich mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für die geleistete Arbeit bedanken.
Auch in diesem Jahr hat der Landtag wieder einen detaillierten und ausführlichen Bericht erhalten, der auf Probleme in verschiedensten Bereichen hinweist und somit ein konstruktiver Beitrag für die immer wieder notwendigen Abwägungen ist, die wir im sensiblen Bereich des Datenschutzes vornehmen müssen.
Denn:
Wir reden hier nicht nur über irgendeine Floskel, sondern über eine wichtige Säule unserer Grundrechtsordnung. Der moderne Datenschutz ist ein Ausfluss aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches wiederum Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes ist.

Als Schwarz-Grüne Zukunftskoalition bekennen wir uns deutlich zu diesem Grundsatz und wollen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes dabei helfen, ihr Recht wahrzunehmen und durchzusetzen.
Unser Ziel ist es insbesondere, die Kompetenzen der Bevölkerung in diesen Bereichen zu stärken und sie für Risiken zu sensibilisieren.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich der Bedeutung ihrer Daten bewusst werden und selber entscheiden können, wie sie diese verwenden.

Das Thema Datenschutz durchzieht dabei viele verschiedene Themenbereiche.
Beispielsweise den Schulbereich. Seit vielen Jahren sehen wird dort die fortschreitende Digitalisierung. Was zunächst noch mit Computer-Räumen begann und mit Tablets fortschritt, wurde während der Corona-Pandemie mit Distanzunterricht stark beschleunigt. Einerseits ist dies ein Gewinn an Lernmethoden und Flexibilität für unsere Schulen. Aus Sicht eines Datenschützers ergeben sich jedoch eine Menge Fragen und Risiken.

So ist für den Anwender selten schnell erkennbar, welche Daten gesammelt und wie diese verwendet werden.
An diesem Beispiel zeigt sich, wie wertvoll es ist, eine Landesbeauftragte für Datenschutz und ihr Team zu haben, die rechtzeitig aus der Perspektive eines idealen Datenschutzes diese Risiken analysieren.
Daran anschließend sind dann Landesregierung und Landtag gefragt, rechtssichere und praktikable Lösungen aufzuzeigen.

Ein weiterer, schon klassischer Konfliktpunkt im Datenschutz findet sich bei der inneren Sicherheit.
Es gibt kaum einen anderen Bereich, wo wir so oft und so sensibel die widerstreitenden Grundrechte und Interessen gegeneinander abwägen.
Es findet eine immer wieder aktualisierte Bewertung des Schutzes der Daten auf der einen und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft auf der anderen Seite statt. Hier gab es in den vergangenen Jahren mit der datenbankübergreifenden Analyse und Recherche neue Entwicklungen, die der Polizei die Arbeit deutlich erleichtert hat.
Es ist begrüßenswert, wie dort die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und der Politik ineinander gegriffen haben, und der im Bericht angesprochene Gesetzesentwurf mittlerweile in Kraft getreten ist.

Eine bedenkliche Entwicklung zeigt die Landesdatenschutzbeauftragte auch sehr gut auf. Unter Punkt 4.3 geht sie auf das Thema „Richterschelte im Internet“ ein.

Gemeint sind Fälle, in denen Richter nach Urteilsspruch im Netz für ihr Urteil angegriffen werden. Es erfolgten im genannten Fall jedoch keine sachliche, inhaltliche Kritik am Urteil, sondern diffamierende Unterstellungen.
Solche Reaktionen auf richterliche Urteile dienen am Ende nur einem Zweck: Der Einschüchterung der Justiz, um diese von unliebsamen Urteilen abzuhalten.
Ein solches Vorgehen dürfen wir nicht tolerieren!

In den kommenden Jahren werden wir uns im digitalen Bereich noch stärker die Frage stellen, wie viele und welche Daten Sicherheitsbehörden verknüpfen dürfen.
Ich werbe dafür, an diese Frage offen heranzugehen und neben den Risiken auch die sicherheitspolitischen Möglichkeiten und Chancen zu sehen.
Polizei und Sicherheitsbehörden müssen mit Kriminellen und Verfassungsfeinden mithalten können. Wir müssen ihnen hierfür die Möglichkeit geben, entsprechende Datenmengen zu erheben und zu verwenden.

Der Datenschutz wird in unser immer digitaler und vernetzter werdenden Informationsgesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Wir müssen daher auch in Zukunft eine gute Balance zwischen der Einhaltung der Grundprinzipien der Datenschutzgrundverordnung und dem Schutz vor einer übertriebenen Auslegung dieser Anforderungen finden. In diesem Sinne Danke für den Bericht und Danke für Ihre Aufmerksamkeit.