
Herr Präsident, Frau Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD zum Thema „Kita- und OGS-Gebühren sowie weitere finanzielle Belastungen der Familien in NRW“ umfasst 380 Seiten, insgesamt 175 der 186 nordrhein-westfälischen Jugendämter und für den Bereich der OGS haben 321 Städte und Gemeinden an der Umfrage teilgenommen. Für das Einreichen der Antworten und das Zusammenstellen der Daten bedanke ich mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion bei allen beteiligten Verwaltungen!
Und in meinen Dank beziehe ich natürlich auch die anfragende Fraktion, die SPD ein!
Warum?
Zum Einen, weil sie darauf aufmerksam macht, dass sie es in sieben Jahren Regierungsverantwortung nicht geschafft hat, das KiBiz zu reformieren, obwohl sie dies wieder und wieder angekündigt hat.
Zum Anderen, weil sie zusätzlich darauf aufmerksam macht, dass sie sich jetzt wieder, nachdem sie in die Opposition geschickt wurde, für die finanzielle Belastung von jungen Familien interessiert.
Umso erfreulicher für die Eltern in Nordrhein-Westfalen, dass jetzt eine Regierung am Werk ist, die sich mit Maß und Mitte an die Themen begibt und realistische Zeitpläne und Ziele formuliert.
Wir wissen, dass Elternbeiträge für viele Menschen im Land ein wichtiges Thema, ja sogar ein Ärgernis sind.
Nach Jahren der Untätigkeit durch die Vorgängerregierung geht es nach Kita-Rettungspaket I und II jetzt darum, im Rahmen der KiBiz-Reform, deren Inkrafttreten für das Kindergartenjahr 2020/2021 geplant ist, die strukturelle Unterfinanzierung im Kita-Bereich zu beseitigen sowie Qualität und Flexibilität weiterzuentwickeln. Das sind die Prioritäten. Und die sind und bleiben richtig!
Was die Elternbeiträge für frühkindliche Bildung angeht, gibt es ein klares Bekenntnis der NRW-Koalition:
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei bleibt. Das sorgt für Bildungs- und Chancengerechtigkeit und trägt zur finanziellen Entlastung von Familien bei.
Ich betone, dass wir grundsätzlich eine allgemeine Beitragsfreiheit für die Eltern für alle Kita-Jahre in NRW anstreben.
Aber: Das darf nicht – zur dauerhaften Unterfinanzierung und zu Qualitätseinbußen führen.
Wir sehen deshalb der weiteren Gesetzgebung des „Gute-Kita-Gesetzes“ auf Bundesebene gespannt entgegen, wollen aber – wie unsere Kolleginnen und Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion – bereits gesagt haben, mit den zu erwartenden Bundesmitteln zunächst in die Qualität der Einrichtungen investieren. Wir sollten den Menschen nicht mit Hilfe des Bundes umgehende Beitragsfreiheit für alle versprechen und dann die Qualitätsentwicklung entgegen den Wünschen, gerade auch der Eltern und Experten, auf der Strecke lassen.
Was die Zahlen der Jugendämter angeht, wird deutlich, dass die Elternbeiträge von Kommune zu Kommune zum Teil stark voneinander abweichen. Während man in Wermelskirchen bei einer 45-Stundenbetreuung eines U2-Kindes und einem Jahresbruttoeinkommen von 43.050 Euro 70 Euro Elternbeitrag bezahlen muss, schlagen im anderen Extrem in Lage 334 Euro zu Buche. Als Mittelwert ergäbe sich in diesem Modell rechnerisch ein Durchschnitts-Elternbeitrag in NRW von 198,30 Euro. Im Jahr also 2.379,60 Euro.
Das ist viel Geld, gar keine Frage. Bezogen auf das zugrundeliegende fiktive Haushalts-Monatsbrutto von 3.587,50 Euro entspräche dies einer Belastung von 5,5%.
Dass wir uns nicht falsch verstehen:
Natürlich finde ich es nicht gerecht, wenn eine Familie, die in Lage im Kreis Lippe lebt, nahezu fünfmal so viel für einen Betreuungsplatz zahlen muss, wie sie es unter den gleichen Bedingungen in Wermelskirchen tun müsste.
Die Gründe für die Entscheidung der Kommune vermag ich von hier nicht zu beurteilen. Dafür fehlen mir die lokalen Hintergründe, die oft sehr unterschiedlich sind.
Interessant ist aber natürlich auch die Quote in den Jugendamtsbezirken, mit der die Betriebskosten über Elternbeiträge finanziert werden?
Wir erinnern uns:
Zum 1. August 2006 haben wir die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge kommunalisiert. Die Jugendämter gestalten seitdem die Elternbeitragserhebung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst. Rechnerisch wurde davon ausgegangen, dass ein Anteil von 19 Prozent an den Betriebskosten durch Elternbeiträge erwirtschaftet werden könne.
Diese Quote wird nur von einer Handvoll Kommunen tatsächlich erreicht.
Meine Damen und Herren,
um die strukturelle Unterfinanzierung der Kitas zu beenden, arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den Trägern und Kommunalen Spitzenverbänden an einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes. Zentrales Ziel ist es, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung zu erreichen, die ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen soll. Außerdem arbeiten wir an einer vereinfachen Strukturierung das Finanzierungssystem und wollen Qualität und Öffnungszeiten der Kinderbetreuung verbessern. Wir wollen ein Mehr an frühkindlicher Bildung, Qualität und Flexibilität.
Erst danach können weitere Schritte zur Umsetzung unseres langfristigen Ziels der Elternbeitragsfreiheit erfolgen. Zeitpunkt und Umfang weiterer Elternbeitragsentlastungen leiten sich deshalb von der Umsetzung der zuvor beschriebenen, prioritären Ziele ab.
Die Landesregierung plant, nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Beteiligten im kommenden Jahr den Entwurf für die große Reform des Kinderbildungsgesetzes vorzulegen.
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