Mehr Wohnraum für Nordrhein-Westfalen

13.06.2019
Mehr Wohnraum in allen Segmenten zu schaffen – das ist eine der großen Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen und zugleich unser Anspruch.

Die NRW-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, ein Klima für den Neubau zu schaffen, damit mehr geeigneter und bezahlbarer Wohnraum entsteht. Rund 20 Initiativen, Förderprogramme und rechtliche Novellierungen unterstützen Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Familien, Bürgerinnen und Bürger beim Bau, der Modernisierung oder dem Erwerb von Wohnraum.

Denn nur ein größeres Angebot an geeigneten Wohnungen kann mittel- und langfristig den Wohnungsmarkt stabilisieren. Neben der Wohnraumförderung ist die Entwicklung und Ausweisung von neuem Bauland ein weiteres wichtiges Instrument. Denn: Ohne bezahlbares Bauland, kein bezahlbarer Wohnungsbau und erst recht keine bezahlbaren Mieten.

Die Landesregierung stärkt den Wohnungsbau in vielen Bereichen, auf unterschiedlichen Ebenen und gemeinsam mit engagierten Partnern, wie beispielsweise der Wohnungswirtschaft und zahlreichen Kommunen.


1. Gesetzliche Regelungen und Digitalisierung

Baukosten senken, Bürokratie abbauen - Neue Landesbauordnung und Baukostensenkungskommission:
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in NRW eine neue Landesbauordnung. Damit wurde ein Paradigmenwechsel in unserem Land eingeleitet: Weg von Zentimeter-Angaben hin zu Schutzziel-Definition. Die neue Landesbauordnung richtet sich dabei stark an der Musterbauordnung aus, um zwischen den Ländern eine größere Vergleichbarkeit in den Anforderungen an den Hochbau zu gewährleisten. Mit der neuen Bauordnung Nordrhein-Westfalen geht gleichzeitig ein Mehr an Freiheit für alle am Bau Beteiligten einher.
Gleichzeitig wird die barrierefreie Nutzbarkeit von Wohnungen ab der Gebäudeklasse 3 zum universellen Gestaltungsanspruch. Damit schaffen wir Wohnungen fürs Leben:
• Für Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, genauso wie für junge Familien mit Kindern.
• Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, schaffen wir passgenaue Angebote mit den Städten und Gemeinden.
Mit derselben Zielsetzung beraten Mitglieder der Baukostensenkungs-kommission die so genannten untergesetzlichen Regelungen, die sich aus der Neufassung der Landesbauordnung entwickeln lassen.

Schneller bauen – Modellprojekt Digitale Baugenehmigungen
Damit Kommunen Bauanträge schneller bearbeiten können, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung das Projekt „Digitale Baugenehmigungen“ gestartet. Gemeinsam mit 6 Modellkommunen und -kreisen (Dortmund, Ennepetal, Köln und Xanten und die Kreise Gütersloh und Warendorf) werden Maßnahmen zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ausgearbeitet. Für alle 212 unteren Bauaufsichtsbehörden in NRW soll ein Standardprozess entwickelt werden, um mit Hilfe der Digitalisierung Bauanträge künftig schneller bearbeiten zu können.

Überprüfung der Mietrechts-Verordnungen
Die Regelungen zur Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbegrenzungs-verordnung, Kündigungssperrfristverordnung und der Umwandlungs-verordnung werden gutachterlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Hierzu wird ein Mantelgutachten durch die Landesregierung in Auftrag gegeben. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird die Landesregierung entscheiden. Die am 31. Mai 2019 auslaufende Kappungsgrenzenverordnung wird daher vorzeitig verlängert, um den Ergebnissen des Gutachtens nicht vorzugreifen. 


2. Förderung des Wohnungsbaus

Öffentliche Wohnraumförderung deutlich erhöht
Die Landesregierung hat ein mehrjähriges öffentliches Wohnraumförderungsprogramm von 2018 bis 2022 mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden Euro beschlossen. Dies ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum geförderten Wohnungsbau in NRW. Mit dem Finanzvolumen stellt NRW mehr Mittel für den öffentlichen Wohnungsbau zur Verfügung als die Bundesregierung für alle 16 Bundesländer zusammen.
Förderrichtlinien wurden zusammengeführt, entschlackt und modernisiert sowie zudem von ideologischen Schranken befreit. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, ob sie im Eigentum oder zur Miete wohnen (wollen).
Wohnen ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Nur ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten wird dazu beitragen, Miet- und Eigentumspreise zu stabilisieren. Dazu gehört der öffentlich-geförderte Wohnungsbau. Für 2019 stehen rund 1,28 Milliarden Euro für den öffentlichen Wohnungsbau zur Verfügung. Am Geld wird daher kein gutes Projekt scheitern!
  
Breite Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen
Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ besteht aus Vertretern wohnungswirtschaftlicher Verbände und des Ministeriums. Im Beirat sind auch der Mieterschutzbund sowie weitere am Bau beteiligte Verbände vertreten.
Ziele der Allianz sind:
• Mehr Wohnungsbau, mehr bezahlbare Wohnungen, mehr Eigentumsbildung,
• umfassende Modernisierung der Wohnungsbestände,
• Stärkung von Wohnungsbeständen außerhalb der Ballungszentren und
• Schaffung von mehr rollstuhlgerechten Wohnungen.


Als erste Maßnahme hat die Allianz die Initiative „Besser Wohnen – zu Hause im Quartier“ gestartet. 16 Wohnungsunternehmen sind Partner der entsprechenden Modernisierungsoffensive, die 19 Wohnviertel umfasst. Mit der Unterstützung des Landes werden rund 3.200 Wohnungen und ergänzend fast 800 neue Wohnungen durch Nachverdichtung neu errichtet. Dafür werden aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ – Stadtzentren fit für die Zukunft machen
Städtebau- und Wohnungspolitik in den Stadtzentren weiterentwickeln, Förderschwerpunkte erarbeiten, Stadt- und Ortskerne stärken: Die Landesinitiative will Kommunen dabei unterstützen, zukunftsfähige und ansprechende Lösungen für die Weiterentwicklung von Fußgängerzonen, Plätzen, öffentlichen Räumen, Gebäuden und Wohnungen zu entwickeln und umzusetzen.
Die Initiative wird vom Ministerium und Partnern der kommunalen Familie, des Handels, der Wohnungswirtschaft, der Baukultur sowie vom Netzwerk Innenstadt und der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne getragen.

Wohnungen für Auszubildende und Studierende: Jährlich 50 Millionen Fördermittel
Das Ministerium fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung studentischen Wohnraum mit stark zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Dafür stehen von 2018 bis 2022 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat die Förderrichtlinien verbessert, und auch die Förderung von Wohnheimen für Auszubildende ist jetzt möglich. Darüber hinaus hat die Landesregierung erstmals so genannte Runde Tische "Studentisches Wohnen befördern – Grundstücke mobilisieren – Partnerschaften organisieren" initiiert, um aktiv für den Neubau von Studierendenwohnheimen an den besonders nachgefragten Hochschulstandorten Münster, Bonn, Köln und Aachen einzutreten und bestehende Hemmnisse im Dialog, u.a. mit den Studierendenwerken, zu beseitigen.

Globalbudgets – Millionen für Kommunen mit besonderem Wohnraummangel
Im Oktober 2018 hat das Land mit der Stadt Köln eine Zielvereinbarung zur Umsetzung eines sogenannten Globalbudgets für die Wohnraumförderung unterzeichnet. Mit der Vereinbarung fördern Stadt und Land ein bezahlbares und breit gefächertes Wohnungsangebot in allen Kölner Wohnvierteln. NRW garantiert der Stadt Köln von 2019 bis 2022 ein jährliches Budget von 95 Millionen Euro, insgesamt 380 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre - das sind pro Jahr 20 Millionen Euro mehr als bisher. Besonderer Wert wird dabei auf mehr öffentlich geförderte, rollstuhlgerechten Wohnungen gelegt. Davon sollen insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Neben Köln will das Land weitere Kommunen, die von Wohnraummangel besonders betroffen sind, gezielt unterstützen.

Im November 2018 wurden mit der Stadt Dortmund und der Stadt Düsseldorf entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Die Stadt Dortmund erhält bis zum Jahr 2022 ein Globalbudget über insgesamt 140 Millionen Euro und die Stadt Düsseldorf ein Globalbudget über insgesamt 240 Millionen Euro für die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau.


Soziale Integration im Quartier – Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
66 Projekte profitieren 2018 vom Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. Für das von Bund und Land aufgelegte Programm stehen fast 62 Millionen Euro zur Verfügung, um die Lebensqualität in Quartieren zu sichern und zu verbessern und damit auch die Wohnqualität. Mit dem Geld wird die Erneuerung der sozialen Infrastruktur vorangetrieben sowie Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement gestärkt.
Gefördert werden insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Sportanlagen, Spielplätze und Parks.

Zukunft Stadtgrün – Ausbau grüner und lebenswerter Heimat
Mit dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ fördert NRW erstmals städtebauliche Maßnahmen für eine lebenswerte und grüne Heimat. 19 Projekte in 18 Städten und Gemeinden werden die Lebens- und Wohnqualität in diesen Kommunen weiter verbessern und erhalten eine Förderung von insgesamt rund 24 Millionen Euro (Bund: 10,74 Mio., Nordrhein-Westfalen: 12,91 Mio.) Schwerpunkte sind die Aufwertung öffentlicher Parkflächen sowie die Verbesserung der Umweltsituationen in Straßenräumen und auf Plätzen.

Dorferneuerung – Dörfliche Identität und ländliche Bausubstanz fördern
Das Programm „Dorferneuerung“ legt den Fokus auf Maßnahmen, die Nutzungsvielfalt, Erscheinungsbild, Identität und Gemeinschaftsleben in den Dörfern und damit die lokale Heimat stärken. Erstmals ist auch der Abriss leerstehender Bauten förderfähig. Zudem wurden überhöhte bürokratische Auflagen für den Zugang zum Programm abgeschafft. 2018 werden 94 Projekte mit rund 5,9 Millionen Euro unterstützt. Davon profitieren nicht nur Kommunen: 21 Prozent der Mittel gehen an Privatpersonen.
In 2019 steht ein Verfügungsrahmen von rund 30 Millionen Euro für das Dorferneuerungsprogramm 2019 zur Verfügung.

3. Bauland aktivieren

Mehr Geld für die Kooperative Baulandentwicklung
Zusätzliche Flächen auch für bezahlbaren Wohnungsbau zu gewinnen – das ist das Ziel der Kooperativen Baulandentwicklung. Die Landesregierung hat die Mittel dafür von 20 Millionen auf 100 Millionen Euro noch in 2017 verfünffacht. Städte und Gemeinden können die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN treuhänderisch mit Erwerb und Entwicklung eines neuen Baugebietes beauftragen und sich damit das benötigte Know-how ins Haus holen. Dabei behalten sie über den gesamten Zeitraum den vollen kommunalen Einfluss. Mit Rheinberg, Telgte, Nordwalde, Herdecke, Eschweiler, Bornheim, Bochum-Gerthe und Rommerskirchen haben inzwischen acht Gemeinden eine Zielvereinbarung im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung mit dem Ministerium getroffen. Weitere Städte werden folgen.

Standortcheck Wohnen
Der „Standortcheck Wohnen“ wird derzeit überarbeitet, damit das Instrument besser genutzt wird. Beim Standortcheck Wohnen prüft NRW.URBAN, welches Potential etwa Brachen, leerstehende Gebäude und größere Baulücken für den Wohnungsbau im Innenbereich haben. Kommunen in Regionen mit Wohnbaulandbedarf können eine solche Unterstützung beantragen und erhalten eine entsprechende Potentialanalyse und Handlungsempfehlungen für innerstädtische Wohnstandorte.

Bauland an der Schiene – bezahlbaren Wohnraum mit guter Anbindung schaffen
Mit der Initiative „Bauland an der Schiene“ setzt die Landesregierung erstmals auf die gezielte Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs. Im Umkreis von 3.000 Metern rund um Haltepunkte werden gemeinsam mit Kommunen, Bezirksregierungen und weiteren beteiligten Behörden nach Flächen gesucht, die entwickelt werden können.

Ungenutzte Flächen werden Bauland – Grundstücksfonds und Flächenpool NRW
Für den Grundsatz „Innen- vor Außenverdichtung“ sind in NRW der „Grundstücksfonds“ und der Flächenpool NRW wirksame Instrumente. Inzwischen ist der „Flächenpool NRW“ an 195 Standorten in 50 Städten und Gemeinden des Landes tätig, um die Entwicklungsmöglichkeiten brachgefallener oder untergenutzter Flächen zu prüfen und die Aktivierung zu begleiten. Weitere Städte und Gemeinden stehen vor einer Aufnahme in das Programm.
„Flächenpool NRW“ vermittelt zwischen den Interessen von Stadt und Flächeneigentümern und unterstützt bei der Überwindung möglicher Entwicklungshemmnisse.

Öffentliches Liegenschaftsmanagement des Landes
Erstmals hat das Ministerium ein aktives Liegenschaftsmanagement für die im Landesbesitz stehenden Flächen initiiert; dieses wird gerade aufgestellt. Ziel ist die Bündelung von Flächen.


4. Engagement auf Bundesebene

Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum und beschleunigte Planungsverfahren
Im September 2017 hat NRW im Bundesrat die Initiative „Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum im Grunderwerbsteuerrecht“ eingebracht. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorzulegen. Dieser soll u. a. eine Freibetragsregelung für Haushalte mit geringem Einkommen und für junge Familien bei der Bildung von Wohneigentum enthalten. Die Landesregierung will so die genannte Zielgruppe bei den Erwerbsnebenkosten einer selbstgenutzten Immobilie entlasten, Anreize zum Immobilienerwerb setzen und die Wohneigentumsquote zu erhöhen.
Darüber hinaus setzt sich das Ministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg auf Bundesebene u.a. dafür ein, die Planungsverfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern. Die Regelung ist bislang bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Sie erlaubt es Kommunen, Bebauungspläne schneller und leichter aufzustellen als im Normalverfahren.

Bundes-Kommission zur nachhaltigen Baulandmobilisierung
NRW ist eines von sechs Bundesländern, das in der Bundes-Kommission zur nachhaltigen Baulandmobilisierung sitzt. Insbesondere Bestimmungen in den Baunebengesetzen verhindern und verteuern heute den Wohnungsbau und sollen überarbeitet werden.

Ehemalige Kasernen als Bauland nutzen
Unterstützung bei der Flächenverfügbarkeit kann die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) leisten, indem entbehrliche Kasernenstandorte, sofern sie sich für Wohnbebauung eignen, schneller und zu angemessenen Preisen für die Wohnbebauung bereitgestellt werden. Diese Forderung ist auch in das Papier zum Wohngipfel in Berlin eingeflossen.