Neues Gifttiergesetz schützt unsere Bevölkerung

25.06.2020
Bianca Winkelmann zur Haltung sehr gefährlicher Tiere

Der Landtag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FDP ein neues Gifttiergesetz für NRW beschlossen. Das Gesetz verbietet den Kauf bestimmter gefährlicher Schlangen, Spinnen oder Skorpione. Wer bereits solche Tiere hält, muss künftig strenge Vorgaben erfüllen. Dazu unsere Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Bianca Winkelmann:

„Beim Gifttiergesetz geht es um den Schutz der Bevölkerung und darum, die Privathaltung dieser Tiere zu reglementieren. Dies erforderte ein besonnenes Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP. Unbrauchbar sind hingegen Anträge wie der von Bündnis90/Grünen, die auch gleich noch das Halten von Großbären, Pumas, Geparden, Elefanten, Nashörner und Flusspferden in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz regeln wollten. Mit Verlaub: Mit solchen Anträgen macht man sich politisch lächerlich.

Private Halterinnen und Halter machen sich künftig strafbar, wenn sie sich trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Ein Bestandsschutz wird an strikte Auflagen gebunden: Unter anderem müssen Halter künftig alle ihre giftigen Tiere bei den Behörden melden, ein Führungszeugnis vorlegen und ab Mitte 2021 auch eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen. Sie soll Kosten auffangen, die zum Beispiel beim Entweichen eines Tieres entstehen. Bis zum 31. Juli 2021 sollten sowohl die Versicherungsbranche als vor allem auch die Tierbesitzer Zeit haben, eine entsprechende Versicherung nachweisen zu können. Wir wollen die Geltungszeit des Gifttiergesetzes zudem auf zunächst fünf Jahre festsetzen, um nach den ersten drei bis vier Jahren die Erkenntnisse über den Umfang der Haltung dieser Tiere zu sammeln und auszuwerten.“