Nordrhein-Westfalen ist auf der digitalen Überholspur

18.05.2025

Björn Franken  zum Onlinezugangsgesetz

Nordrhein-Westfalen erhöht das Tempo auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Bei den umgesetzten Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat das Land mächtig aufgeholt – und ist heute unter den TOP 3 der Bundesländer. Insgesamt 246 digitale Verwaltungsleistungen sind flächendeckend in Nordrhein-Westfalen verfügbar, zum Beispiel Unternehmensanmeldungen, Elterngeld und Baugenehmigungen. Seit Beginn des Jahres ist das ein Zuwachs von 49 Angeboten. 132 weitere OZG-Leistungen sind in mindestens einer nordrhein-westfälischen Kommune verfügbar.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Das Ziel: eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung.

Dazu erklärt Björn Franken, digitalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Die Erfolge bei der Umsetzung des OZG zeigen, dass die Maßnahmen der Landesregierung Wirkung entfalten. Digitale Behördengänge machen das Leben der Menschen einfacher. Als bevölkerungsreichstes Bundesland profitieren in Nordrhein-Westfalen besonders viele Bürgerinnen und Bürger von der digitalen Verwaltung. Ich freue mich deshalb, dass wir bei der Digitalisierung auf der Überholspur sind. Die Zukunftskoalition und die Landesregierung haben dafür die richtigen Weichen gestellt – die Ergebnisse werden jetzt sichtbar.“

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