Nordrhein-Westfalen: lokal – global – digital

20.03.2018
Presseinformation
Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen zur Digitalisierung

1. Unser Land wird digital
Nordrhein-Westfalen ist ein Global Player, ein Schwergewicht unter den deutschen Bundesländern – und eines in Europa. Unsere Stärken gilt es in die digitale Welt zu übertragen und dabei die Menschen mitzunehmen. Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche: Wirtschaft, Arbeit, Finanzen, Sicherheit, Mobilität, Gesundheit, Bildung, Lernen, Kultur, Kunst, Freizeit, Konsum, Sport, Ehrenamt und auch Politik. Die CDU-Landtagsfraktion wird diesen Wandel aktiv gestalten, nachdem die rot-grüne Vorgängerregierung sieben Jahre verschlafen hat. Die NRW-Koalition ist für einen spürbaren Kurswechsel angetreten: Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt auf ihrer politischen Agenda.

Als CDU-Landtagsfraktion sind wir uns bewusst: Den Rückstand unseres Landes können wir nicht in wenigen Wochen oder Monaten aufholen. Allein der technische Ausbau eines hochleistungsfähigen, glasfaser- wie funkbasierten Breitbandnetzes wird dauern. Doch die technische Seite ist das eine. Das andere ist, welche Chancen die Digitalisierung für unser Land, für die Wirtschaft und die Menschen hat, und wie wir diese nutzen können.

Mit diesem Positionspapier legen wir dar, welche Ziele wir kurz-, mittel- und langfristig verfolgen. Es gibt über Jahrzehnte gewachsene Strukturen, die erst aufgelöst, verändert und dann wieder neu gefestigt werden müssen. Da die Digitalisierung kein linearer Prozess ist, sondern von Entwicklungsschüben geprägt ist, gilt es, diese im Zeitverlauf immer wieder zu überprüfen – und gegebenenfalls anzupassen. Um dies zu begleiten, wollen wir den Beirat Digitale Wirtschaft NRW zu einem Beirat eNRW weiterentwickeln.

Die Ursache des Erfolgs von Bits und Bytes liegt in ihrer permanenten Verfügbarkeit an jedem Ort und zu jeder Zeit – solange man online ist. Eine der treibenden Kräfte der Digitalisierung sind sogenannte Smart Portable Devices (Smartphone, Tablet, Smart Watch). Sie machen die digitale Mobilität erst möglich. Dementsprechend gab es Ende 2017 weltweit 7,7 Mrd. Mobilfunkanschlüsse. In Deutschland verdoppelte sich ausgehend von 0,95 Mio. Mobilfunkverträgen im Jahr 1992 die Zahl bis 2000 jedes Jahr ungefähr. Ende 2017 gab es 136,6 Mio. – bei nur rund 82,5 Mio. Einwohnern. Was mit Smartphones anfing, wächst exponentiell weiter: Das sogenannte Internet der Dinge umfasst nach Schätzungen in 2018 weit über 10 Mrd. vernetzte Objekte. Die CDU-Landtagsfraktion ist überzeugt, dass sich für die weitere Entwicklung der Digitalisierung drei Prognosen machen lassen: Alles, was sich digitalisieren lässt, wird digitalisiert werden. Alles, was sich vernetzen lässt, wird vernetzt werden. Alles, was sich automatisieren lässt, wird automatisiert werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese rasante Veränderung einigen Menschen Angst macht, sie verunsichert und auch überfordern kann – egal welches Alter, Geschlecht oder Bildungsniveau sie haben. Ist mein Arbeitsplatz noch sicher oder werde ich durch eine Maschine ersetzt? Kann ich mit der Geschwindigkeit des Wandels mithalten? Wird die neue Technik zu teuer? Sind meine Daten sicher? Auf solche Fragen muss die Politik Antworten finden. Dafür ist es notwendig, die Digitalisierung vom Menschen aus zu denken – seine Wünsche, Bedürfnisse und Sorgen im Blick zu behalten. Für die CDU-Landtagsfraktion gilt: Unsere Grundwerte und Prinzipien gelten in der analogen und digitalen Welt gleichermaßen.

Die Unsicherheiten dürfen nicht die Sicht auf die Vorteile verstellen. Mit Hilfe der Digitalisierung können knappe Ressourcen effizienter genutzt, Kosten verringert, Prozesse beschleunigt und Teilhabemöglichkeiten ausgebaut werden. Neue Geschäftsmodelle bieten zudem enormes Entwicklungs- und Wachstumspotential für Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land.

2. Ohne Infrastruktur und Datenschutz ist alles nichts
Die Voraussetzung für den Erfolg der Digitalisierung ist der Zugang zu schnellem Internet und seine flächendeckende Verfügbarkeit – für die Wirtschaft ebenso wie für private Verbraucher. Das schnelle und netzneutrale Internet darf daher keine Frage des Wollens sein. Es ist ein Ziel, welches es schnell, mit verlässlichen Rahmenbedingungen und bürokratiearm zu erreichen gilt. Für den Ausbau sind Privatwirtschaft, Bund, Land und Kommunen verantwortlich. Die NRW-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die Zusage gegeben, 7 Mrd. Euro bis 2025 für die Digitalisierung zu mobilisieren, davon 5 Mrd. Euro für den Ausbau von Infrastrukturen.

Für das immer weiter steigende Datenvolumen ist ein möglichst bis zu jedem Haus lückenloses Glasfasernetz (FTTH) notwendig, das ebenso mit Glasfaser erschlossene Funkstationen noch engmaschiger macht. Für den Endnutzer zählt übergangslose, mobile Konnektivität, nicht Technologie oder Standort. Der Anteil von Glasfaseranschlüssen an allen stationären Breitbandanschlüssen liegt in Deutschland bei 2,1 Prozent, in Südkorea sind es über 75 Prozent. Daher werden wir als CDU-Landtagsfraktion den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „Glasfaser-first“-Ansatz bei allen öffentlichen Fördermaßnahmen und entsprechenden Ausschreibungen konsequent verfolgen. Insbesondere Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete sollen mit höchster Priorität mit direkten Glasfaseranschlüssen erschlossen werden, um von dort die Infrastruktur weiterzuführen. Wir setzen uns dabei für den Ausbau entlang bestehender Infrastrukturen (vor allem Straßen und Energietrassen) ein. Auch Überlandleitungen und sogenannte Trenching-Verlegeverfahren sollen verstärkt genutzt werden, um die Kosten zu senken und den Ausbau zu beschleunigen. Bei jeglichen Tiefbaumaßnahmen muss die entsprechende Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) mitverlegt werden. Tiefbau ist der größte Kostenfaktor, daher sollte jede Straße möglichst nur einmal aufgerissen werden.

Beim Ausbau eines leistungsfähigen Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzes gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten in Stadt und Land bzw. in dichter und dünner besiedelten Bereichen. Um Rosinenpickerei zu verhindern, muss bei geförderten Maßnahmen die Ausbauverpflichtung gänzlich für zusammenhängende Gebiete gelten. Wir wollen zudem die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass Markterkundungsverfahren für alle ausbauenden Unternehmen, unabhängig einer Beteiligung, bindend sind. Bei Fördermaßnahmen des Bundes werden wir ebensolche Bedingungen einfordern. Um einen Überbau zu verhindern, halten wir zudem einen regulatorischen Rahmen für notwendig, der flächendeckend Open Access der Netze vorsieht. Privatwirtschaftliche Mittel können besser in den Neubau von hochleistungsfähigen Netzen investiert werden.

Mobilität ist zu einem Grundbedürfnis geworden. Für die technische Entwicklung, z. B. beim autonomen Fahren oder der vernetzten Kommunikation, ist ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Nordrhein-Westfalen notwendig. Die Große Koalition in Berlin hat angekündigt, „Deutschland zum Leitmarkt für 5G“ auszubauen, eine „Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G“ einzunehmen und dafür die entsprechenden Mittel zu investieren. In Nordrhein-Westfalen haben wir bereits 60 Mio. Euro zur Entwicklung von 5G-Testfeldern vorgesehen. Die CDU-Landtagsfraktion erwartet, dass die Landesregierung im Einklang mit dem Bund und der Telekommunikationswirtschaft zeitnah eine 5G-Strategie mit konkreten Ausbauschritten bis zum Jahr 2025 für unser Land vorlegt. Funklöcher und weiße Flecken auf dem Breitbandatlas Nordrhein-Westfalen müssen der Vergangenheit angehören.

Daten – ihre Sammlung, Analyse und Vernetzung (Big Data) – sind die entscheidende Ressource in der digitalen Welt. Ausländische Unternehmen, die nicht dem restriktiven deutschen Datenschutz unterliegen, sammeln intensiv. Es entstehen permanent neue Datenquellen: Smart Toys senden aus dem Kinderzimmer, Kühlschränke bestellen eigenständig Butter, Autos registrieren das Verhalten des Fahrers. Algorithmen, die auf der Grundlage von Big-Data-Analysen Entscheidungen treffen, die die Menschen direkt betreffen, sind bereits in Gebrauch. Der Schutz geistigen Eigentums spielt im Internet oft keine Rolle. Der gläserne Verbraucher ist keine Science-Fiction mehr. Die CDU-Landtagsfraktion hinterfragt daher, wer, wie und wo mit welchen Mitteln Daten sammeln, austauschen, verknüpfen und auswerten darf. Wir sind überzeugt, dass die hohen deutschen und europäischen Datenschutzstandards den gläsernen Verbraucher verhindern und für Vertrauen, Akzeptanz und Rechtssicherheit bei den Nutzern sorgen. Dennoch werden digitale Datenspuren bleiben. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Aufklärung über die daraus resultierenden Risiken.

Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird der Rechtsrahmen harmonisiert. Wir wollen prüfen, welches Schutzniveau das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt und wo, auch im Einzelfall, eine Überregulierung vorliegt. Gemäß dem Motto „so viel Datenschutz wie nötig und so viel Datennutzung wie möglich“ müssen unsere Unternehmen an der Wertschöpfung der Zukunft teilnehmen können und dürfen im internationalen Wettbewerb keine ungerechtfertigten Nachteile erfahren. Daher werden wir bundes- und europarechtliche Vorgaben 1:1 umsetzen und nicht weiter verschärfen. Die Sammlung und Nutzung von Daten ist elementar für Forschung und Entwicklung – und damit letztlich auch für das Allgemeinwohl. Daher setzen wir uns für eine innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ein.

Um die Chancen von Big Data nutzbar zu machen, setzen wir nicht Datenschutz mit Datenarmut gleich. Umso größeren Wert legen wir auf Daten- bzw. IT-Sicherheit, auf Verschlüsselung und auf Pseudonymisierungsverfahren. Nordrhein-Westfälische Unternehmen, die Entwicklungsleistungen erbringen, wollen wir unterstützen und erwarten von der Landesregierung Blockchain-Tests im Ministerialbetrieb, um höchste Sicherheitsstandards für die digitale Verwaltung voranzutreiben. Als dritte Säule wollen wir die Grundlagen- und angewandte Forschung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit durch einen entsprechenden Lehrstuhl in Nordrhein-Westfalen vorantreiben.

3. Arbeitswelt von Morgen gestalten
Das Industrieland Nordrhein-Westfalen hat alle Chancen, zum bundesweiten Motor der Entwicklung hin zur Industrie 4.0 zu werden. Doch die Digitalisierung stellt auch die Unternehmen in unserem Land, insbesondere die kleinen und mittleren, vor große Herausforderungen, die neben dem betrieblichen Tagesgeschäft zu bewältigen sind. Mit den DWNRW-Hubs gibt es sechs Plattformen, die in der Zusammenarbeit von Startups, Industrie und Mittelstand die Entwicklung digitaler Geschäftsprozesse und -modelle fördern. Ihre Arbeit sollte zeitnah evaluiert werden. Es gilt zu prüfen, ob sie zu Digitalen Kompetenzzentren ausgebaut werden können. Unser Ziel ist, dass sie regional, ergänzend zu den Angeboten von Kammern und Verbänden, als Ansprechpartner für alle Unternehmen in Fragen der Digitalisierung wahrgenommen und genutzt werden. Außerdem sollen sie sich untereinander besser vernetzen, um auch überregional Partner zusammenbringen zu können. Wir streben an, diese Digitalen Kompetenzzentren auch zu Mittlern des Wissenstransfers von Hochschulen in die Unternehmen und andersherum weiterzuentwickeln.

Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich für eine deutliche Verringerung und Standardisierung der Statistikpflichten von Unternehmen ein. Ziel könnte eine digitale Datenbank sein, die unter dem Dach von IT.NRW Unternehmensinformationen bündelt. Nur wenn sich die Kennzahlen des Unternehmens signifikant ändern, sind sie vom Betrieb online zu aktualisieren. Das spart gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) personelle Ressourcen und ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung.

Das Zusammenwirken von Technologie und Menschen wird die vielfältigen Tätigkeitsbereiche ändern. Einige werden in Zukunft durch Maschinen, Roboter und selbstlernende Software übernommen. Unternehmen, deren Geschäftsmodell die Vermittlung von Dienstleistungen ist, werden durch Apps stark unter Druck geraten. Bei einer Umfrage der BKK hat mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerschaft erklärt, dass sie durch die Digitalisierung Arbeitsplätze gefährdet sehen, wenngleich über 70 Prozent ihren eigenen Arbeitsplatz als nicht betroffen erachten. Wir sind überzeugt, dass durch die Digitalisierung neue Arbeitsplätze und -modelle entstehen. Das gilt auch für die Teilhabe am Arbeitsmarkt: Zum einen lässt sich feststellen, dass mit dem Grad der Technisierung meist auch die Bedienerfreundlichkeit steigt. Zum anderen können digitale Tutorensysteme schnell und individuell selbst in hochkomplexe Arbeitsprozesse einführen und innerhalb dieser anleiten.

Die Sorge, Arbeitsplätze würden durch den technologischen Fortschritt (technologische Arbeitslosigkeit) wegfallen, ist nicht neu. Studien zeigen, dass diese Befürchtungen nie eingetreten sind. Auch aktuelle Untersuchungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft bestätigen: Die Digitalisierung weist bislang keine negativen Arbeitsmarkteffekte auf. Substitutionspotenziale könnten nicht mit Beschäftigungsverlusten gleichgesetzt werden. Tatsächlich lässt sich im Gegenteil sogar sektorales Beschäftigungswachstum mit zeitgleich steigender Digitalisierung beobachten. Es gilt also, innerhalb der Branchen zu differenzieren: Die Bereiche Fertigung, Dienstleistungen, Verkehr und Logistik stehen vor anderen digitalen Veränderungen als die Bau, Gesundheits-, Pflege- und Sicherheitsberufe oder soziale und kulturelle Dienstleistungen. Die CDU-Landtagsfraktion wird die Verschiebung von Aufgaben- und Anforderungsprofilen dennoch sehr genau beobachten und darauf reagieren.

Wir sehen die betriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten hin zu einer digitalen Arbeitswelt als einen Schlüssel für den Erhalt und den Ausbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung an. Dabei setzen wir auf die Kompetenz der Betriebsräte und der Unternehmen. Nordrhein-Westfalen ist Mitbestimmungsland: Die Rolle der betrieblichen Mitbestimmung als Innovationstreiber wollen wir weiter stärken. Nur wenn wir die Beschäftigten und die Sozialpartner mitnehmen, wird die notwendige Anpassung an die Digitalisierung gelingen. Der Fokus bei Fortbildungsmaßnahmen sollte auf Lernen im Beruf (Learning on the Job) liegen. Angesicht des Fachkräftebedarfs liegt dies im Interesse der Unternehmen selbst.

Das Förderinstrument des Bildungschecks zur beruflichen Weiterbildung muss weiterentwickelt werden. Jeder Beschäftigte soll zusätzlich Freiräume zur kostenlosen Fortbildung in der digitalen Arbeitswelt haben. Wir setzen dabei gezielt auf Online-Angebote. Dafür werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Weiterbildungsgesetz anpassen. Auch in den allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie an den Hochschulen und in der Erwachsenbildung wird das Land seinen Beitrag leisten und die Bildungsangebote an die neuen Erfordernisse anpassen.

Der Arbeitsalltag und die Arbeitsanforderungen haben sich schneller weiterentwickelt als die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Digitalisierung eröffnet die Chance, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsalltag zeitsouverän gestalten, z. B. um mehr Freiräume für Familienzeit zu haben. Flexibilisierung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit bzw. einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Die CDU-Landtagsfraktion bittet die Landesregierung, die angekündigte Bundesratsinitiative zeitnah einzubringen, um das Arbeitszeitgesetz an die neuen Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anzupassen.

Die digitale Transformation bietet die Chance, mit innovativen, kreativen Geschäftsideen selbst durchzustarten. Diesen Mut auf Selbstständigkeit fördert die CDU-Landtagsfraktion durch Best-Practice-Beispiele an allgemeinbildenden Schulen und durch einen Ausbau von Entrepreneurship-Kursen an Berufs- und Hochschulen. Mit dem 1.000 x 1.000-Förderprogramm für Gründer legt die Landesregierung noch in diesem Jahr einen Baustein zur finanziellen Absicherung im ersten Gründungsjahr.

Der Fachkräftebedarf in Nordrhein-Westfalen ist hoch. Als Bundesland im Herzen Europas mit Grenzen zu den Niederlanden und Belgien ist der euregionale Arbeitsmarkt eine Chance, diesen zu decken. Wir wollen offene Stellen für Auszubildende, Arbeitssuchende und Arbeitgeber mit Hilfe der digitalen Medien deutlicher als bisher sichtbar machen und aufzeigen, welche Chancen unternehmerischer Tätigkeiten sich grenzüberschreitend eröffnen. Dafür sollen bestehende Informationsangebote zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt und zu Bildungsangeboten zeitnah ausgebaut werden.

Digitale Anwendungen prägen die Entwicklung landwirtschaftlicher Technik. Innovative Technologien bieten im Zusammenspiel von Precision bzw. Smart Farming den Betrieben die Möglichkeit, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu optimieren. In vielen Betrieben sind bereits Melkroboter und Futterautomaten in Einsatz oder Tiere werden permanent von Sensoren überwacht, auch um Krankheiten oder artuntypisches Verhalten schneller erkennen und eingreifen zu können. Satellitengestützte Navigationssysteme und Drohnen können bereits beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger unterstützen, autonom fahrende Maschinen helfen bei der Ernte. Jeder fünfte Landwirt bereits auf entsprechende Technologien, bei größeren Betrieben ist es bereits jeder Dritte.

Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag leisten, Erträge zu steigern und den Verbrauch von Flächen und Ressourcen zu verringern. Um dieses Know-how in unserem Bundesland breit nutzbar zu machen und die nächste Generation der Landwirtschaft wettbewerbsfähig auszubilden, müssen die im Haushaltsgesetz 2018 vorgesehenen Studiengänge (bspw. Digital Farming) zeitnah eingerichtet werden. Ebenso spricht sich die CDU-Landtagsfraktion dafür aus, die Digitalisierung in der Landwirtschaft nicht nur in den entsprechenden Studiengängen und der Ausbildung zum festen Bestandteil zu machen, sondern auch möglichst viele Landwirte fort- und weiterzubilden.

4. Energie smart vernetzt
Strom ist der Treibstoff der Digitalisierung. Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Energiebedarf durch Informations- und Kommunikationstechnologien auf rund 50 Terawattstunden, das entspricht rund 8 Prozent des Gesamtenergiebedarfs. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion müssen die notwendigen Ressourcen in möglichst raschen und für die Energieerzeuger und Stromnetzbetreiber machbaren Schritten nachhaltig und umweltverträglich produziert werden. Um die Versorgungssicherheit zu sichern, setzen wir übergangsweise auf einen Mix aus konventioneller und erneuerbarer Energie. Wir sehen die Industrie in der Verantwortung, mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen, technologische Innovationen zu entwickeln und zeitnah einzusetzen. Dies gilt auch für die Entsorgung und das Recycling der benötigten Technik.

Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nr. 1 in Deutschland und Europa. Die Herausforderung eines europäischen Energiebinnenmarktes ist die Netz- und die Steuerungsinfrastruktur. Ein wesentlicher Teil der Zukunft der Energieversorgung liegt nicht in wenigen Großkraftwerken, sondern in der dezentralen Erzeugung und Einspeisung durch eine Vielzahl von Anlagen, auch von erneuerbaren Energien. Damit die Energiewende funktioniert, muss die Netzinfrastruktur ausgebaut und modernisiert werden.

Die intelligenten Verteilnetze bilden das Rückgrat der Energiewende. Denn Industrie und Verbraucher benötigen eine unterbrechungsfreie Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die CDU-Landtagsfraktion wird daher die Potenziale der Digitalisierung im Energiebereich mit Förderprogrammen unterstützen und Projekte zur Sektorkopplung und intelligenten Vernetzung (Smart Grids) auf regionaler und kommunaler Ebene vorantreiben.

Durch die intelligente Vernetzung können Angebot und Nachfrage besser erfasst und aufeinander abgestimmt werden. Somit lassen sich Verbrauchsspitzen prognostizieren und mittels Stromspeichern und Power-to-X-Maßnahmen überbrücken bzw. mit dezentralen Systemen und erneuerbaren Energien ausgleichen. Wenn Verbraucher Energie dann abrufen, wenn ein Überangebot im Netz zur Verfügung steht, sinkt zwar nicht der Gesamtbedarf, aber die Energie kann kostengünstiger und zugleich umweltverträglicher zur Verfügung gestellt werden – Vorteile, die dem Verbraucher zurückgegeben werden können.

Wir sehen beim Wohnen große Energieeinspar- und Optimierungspotenziale. Das intelligente Haus (Smart Home) steuert die Heizung oder Elektrogeräte bedarfsgerecht, z. B. wenn ausreichend erneuerbare Energien im System zur Verfügung stehen. Gerade hier ist aus unserer Sicht ein hoher Datenschutzstandard unverzichtbar. Was im Privathaus bereits möglich ist, sollte auch in öffentlichen Liegenschaften Standard werden. Die CDU-Landtagsfraktion wird daher ein intelligentes Energieeffizienzprojekt für Landesliegenschaften anstoßen und einen Leitfaden der Landesregierung für die nordrhein-westfälischen Kommunen einfordern.

5. Nutzerfreundliche Verwaltung
Land und Kommunen sind für die Menschen Ansprechpartner in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Vorgänge wie die Beantragung des neuen Personalausweises, die Gewerbeanmeldung oder die Steuererklärung sollten in Zukunft digital beantragt, gemeldet, bearbeitet und empfangen werden können. Der Gang zur Behörde wird in kurzer Zeit der Vergangenheit angehören.

Mit Hilfe der Digitalisierung können die Verwaltung modernisiert, sowie Abläufe standardisiert und effizienter werden. Gleichzeitig bietet sich die Chance, Prozesse ganz neu zu denken, Verwaltungsdienstleistungen stärker auf den Bürger auszurichten und die Servicequalität zu verbessern. Um echte Nutzerfreundlichkeit herzustellen, müssen diese von überall und zu jeder Tageszeit von einem zentralen Bürgerportal.NRW (One-Stop-Shop) aus erfolgen können. Doch zurzeit gibt es alleine in Nordrhein-Westfalen unzählige Register, die unabhängig voneinander geführt werden. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, ihre Anzahl deutlich auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und behördenübergreifend zu pflegen. Mittelfristig soll es möglich sein, dass die Bürger – nach zweifelsfreier Identifikation – ihre Daten einsehen können und informiert werden, welche Behörde auf diese zugegriffen hat. Diese Transparenz kann das Vertrauen in staatliches Handeln stärken. Die CDU-Landtagsfraktion erwartet daher, dass das Land die Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern zur Abstimmung einheitlicher Identifikationsverfahren und eines einheitlichen Bürgerkontos vorantreiben wird.

Medienbruchfreie Verwaltungsvorgänge setzen die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der elektronischen Akte voraus. Das Land führt das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) flächendeckend ein. Die NRW-Koalition hat bereits wichtige Schritte in Richtung eGovernment unternommen und notwendige Mittel zur Umsetzung des eGovernmentgesetzes im Haushalt bereitgestellt. Die CDU-Landtagsfraktion wird die von der Umstellung betroffenen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen einbeziehen, damit sie den Prozess mitgestalten können. Dazu gehören neben einem Akzeptanzmanagement und Fortbildungskonzept auch komfortable Arbeitsbedingungen mit moderner und benutzerfreundlicher Hard- und Software.

Digitalisierung ist gerade auch in großen Verwaltungseinheiten möglich: Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie will zügig vollständig digitalisiert sein. Mittelfristig ist es aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion notwendig, dass die gesamte Landesverwaltung digital wird. Fünf Digitale Modellregionen sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft, Vereinen sowie den Bürgern im Verlauf der nächsten drei Jahre Best-Practice-Beispiele in der digitalen Verwaltung und der digitalen Stadtentwicklung (Smart City) erarbeiten. Von diesen Erfahrungen sollen noch im Laufe dieser Legislaturperiode alle Kommunen profitieren.

6. Digitale Bildung – Digitalisierung in der Bildung
Die Schulen in unserem Land müssen Kinder und Jugendliche auf ein Leben in der digitalisierten Welt vorbereiten. Das gilt auch für außerschulische Bildungsorte. Zurzeit befinden wir uns in einer Phase der Transformation. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind daher jetzt die notwendigen, und von der rot-grünen Vorgängerregierung verpassten, Weichenstellungen vorzunehmen. Entsprechend stehen Begriffe wie „Digitales Lernen“ oder „Digitale Bildung“ im Fokus vieler aktueller Debatten. Diese sind jedoch kein Selbstzweck. Sie müssen von der formalen bis zur informellen Bildung einen pädagogischen Mehrwert haben.

Den Einsatz digitaler Medien im Bereich der schulischen Bildung sehen wir als willkommene Ergänzung – nicht als Ersatz – klassischer Methoden: Wenn Neues Bewährtes ergänzt, dann behält der Füllfederhalter seinen gleichberechtigten Platz neben dem Tablet-Computer. Es darf nicht analog oder digital heißen, wichtig ist ein integrales Denken in allen Schulfächern. Lerninhalte können multimedial, interaktiv, intuitiv und interdisziplinär präsentiert, erlebt und verarbeitet werden – diese technische Unterstützung von Lernprozessen, auch in Form von Learning Spaces, werden wir für bessere Lernerfolge nutzen. Auch Inklusion kann dadurch einfacher gelingen.

Der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte gemeinsame Digitalpakt Schule von Bund und Ländern wird unsere Schulen so ausstatten, dass die Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. So sollen u. a. in den kommenden fünf Jahren fünf Mrd. Euro für starke Digitalinfrastruktur in den Schulen, inklusive gemeinsamer Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte, zur Verfügung stehen. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt diese Zielsetzung. Auch bei den finanziellen Anstrengungen, die die NRW-Koalition bis 2025 zum Ausbau eines flächendeckenden Gigabit-Netzes unternimmt, stehen der Anschluss von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie der Aufbau von WLAN-Netzen innerhalb dieser öffentlichen Gebäude im Fokus.

Kinder und Jugendliche brauchen eine fundierte Informations- und Medienkompetenz, um die Vielzahl an Informationen einordnen und reflektieren zu können. Diese ist auch ein wirksamer Schutz gegen Internetsucht, die bei Jugendlichen zunimmt. Mit der Neufassung des Medienkompetenzrahmens hat die NRW-Koalition die Vermittlung solcher Fähigkeiten in den Schulen bereits auf internationale und nationale Entwicklungen abgestimmt und um eine informatorische Grundbildung ergänzt.

Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, dass Schülern ein Grundverständnis von Hard- und Software vermittelt wird. Deshalb muss es im Lehrplan verankert werden. Wir machen uns stark dafür, Kinder bereits sehr früh im Schulalltag spielerisch an Programmierung und Nutzung von Hard- und Software heranzuführen.

Damit die individuelle technische Ausstattung keinen Einfluss auf den Lernerfolg hat, muss das Land Mindeststandards für technische Lernmittel bei Einzelgebrauch definieren. Grundsätzlich spricht sich die CDU-Landtagsfraktion für weiterführende Schulen für den Ansatz Bring Your Own Device (BYOD) aus. Zumeist sind Schüler mit aktueller Hardware ausgestattet und kennen sich an ihren eigenen Geräten am besten aus. Wenn ihre Geräte den definierten Mindeststandards nicht entsprechen oder keine vorhanden sind, sollten sie stufenweise zur Verfügung gestellt werden. Wegen des technologischen Fortschritts müssen in regelmäßigen Abständen die Standards sowie die Anforderungen an Soft- und Hardware angepasst werden. Die regionalen Bildungsbüros sollen bei Ausstattung und Administration die Schulträger beraten.

Die Ausstattung der Schulen mit neuester Technik führt noch nicht dazu, dass diese sinnvoll genutzt oder mit einem Mehrwert in den Unterricht eingebunden wird. Um digitales Lernen mit Leben zu füllen, sind alle Lehrkräfte gefordert. Daher wollen wir in Abstimmung mit den zuständigen Hochschulen die universitäre Lehrerausbildung an die Herausforderungen eines technisch unterstützten Unterrichts anpassen. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns zudem für die Einführung eines Pflichtfachs Medienpädagogik im Rahmen des Lehramtsstudiums aus. Nach Abschluss des Studiums sollte es für Lehrkräfte verpflichtende regelmäßige Lehrerfort- und -weiterbildungen im Bereich der Medienpädagogik geben, z. B. in Form von Onlineseminaren.

Ein Studium an unseren Hochschulen ist ohne Computer, Notebook oder Tablet-Computer nicht mehr vorstellbar. Gleichzeitig bleiben aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Hochschulen auch im digitalen Zeitalter Präsenzhochschulen. Sie sollten jedoch angehalten werden, ihre digitalen Angebote auszuweiten und in alle Studienfächer zu integrieren. Auf dem digitalen Campus sollen mehr Online-Studiengänge und Online-Lernangebote eingerichtet werden. Die Digitalisierung ermöglicht die Betreuung von Studierenden mit auf sie abgestimmten Lerninhalten. Gerade in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) könnten mittels digitaler Plattformen und digitaler Tools Studieninhalte interaktiv aufbereitet werden (Augmented bzw. Virtual Reality).

Auch im Bereich der Berufskollegs, der allgemeinen Weiterbildung, der kulturellen Bildung und der politischen Bildung spielen digitale Vermittlungsformate eine immer größere Rolle. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Museen, Archive und Bibliotheken stellen sich den Herausforderungen der Digitalisierung. Hier gilt es, innovative Formate zu unterstützen und die Digitalisierung von Kulturgütern sinnvoll zu begleiten.

Grundsatzfragen der Digitalisierung sollen an einem eigenen Institut interdisziplinär erforscht werden.

7. Mit patientenorientierter Telemedizin unterstützen
Digitalisierung verändert unsere Gesundheitsversorgung. Gesundheitsapps, Telemonitoring, Videosprechstunden oder andere digitale Instrumente können den Arztbesuch nicht ersetzen. Sie sind aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion eine Ergänzung von Behandlungsmöglichkeiten, die es auszubauen gilt, um sie perspektivisch in die Regelversorgung zu überführen.

Es ist bereits Realität, dass Software auf der Grundlage und durch die Kombination einer ausreichend großen Zahl von validen Daten eine Gesundheitsdiagnose und -prognose leisten kann. Doch in dem sensiblen Bereich der Gesundheit muss in jedem Einzelfall die Frage gestellt und positiv beantwortet werden: Nutzt diese Innovation dem Menschen? Aus unserer Sicht muss der medizinische Fortschritt, den die Digitalisierung ermöglicht, dem Menschen dienen.

Für die CDU-Landtagsfraktion steht fest: Die letztendliche Entscheidung über die Diagnose und Behandlung kann und darf nur beim Arzt liegen. Die Frage nach der Verantwortung und nach der Haftung muss im Zusammenhang mit digitalen Innovationen im Gesundheitssystem dennoch zweifelsfrei geklärt werden. Wir regen an, diese Fragen in einem Ethikrat zu diskutieren, der konkrete Handlungsempfehlungen geben soll.

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion kann die Digitalisierung einen Beitrag leisten, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen ambulanten, stationären und sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung in der Fläche zu erhalten, Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu sichern und durch schnellere Diagnosen und individuell abgestimmte Therapien den Heilungserfolg zu erhöhen. Unser Maßstab ist, die zuwendungsorientierte Medizin zu erhalten.

Der Bund hat mit seiner eHealth-Initiative „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ Maßnahmen für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht, die zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung führen sollen. In diesem Rahmen können Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen kostenneutral umgesetzt werden. Die neue Landesregierung hat entsprechende Initiativen bereits frühzeitig angestoßen, die die CDU-Landtagsfraktion begrüßt. Wir werden die Landesregierung bitten, die 2005 gegründete Landesinitiative eGesundheit.NRW zu einem Aktionsplan eHealth weiter auszubauen, um innovative und digitale Potentiale, die zu mehr Qualität bei der Versorgung beitragen, global zu identifizieren, den Akteuren des Gesundheitswesens nahezubringen und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für Nordrhein-Westfalen zu prüfen.

Tatsächlich ist der Digitalisierungsgrad im Gesundheitswesen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen in Deutschland am niedrigsten. Gleichzeitig ist das Entwicklungspotential enorm. Um dem steigenden Digitalisierungsgrad in der Gesundheitsversorgung und -forschung sowie der rasant wachsenden Bedeutung der Medizininformatik gerecht zu werden, fordert die CDU-Landtagsfraktion das im Koalitionsvertrag zugesagte Investitionsprogramm für Universitätskliniken in Ergänzung der finanziellen Zusagen seitens des Bundes ein.

Je weiter die technische Entwicklung fortschreitet, desto wichtiger ist der menschliche und persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient. Dieses Vertrauensverhältnis steht für die CDU-Landtagsfraktion an erster Stelle. Das bedeutet aber nicht, dass im Laufe einer Behandlung innovative Errungenschaften wie Televisiten und Telekonsile externer Fachärzte nicht zum Wohle der Patienten genutzt werden. Stehen Diagnose und Therapie einmal fest, müssen Patienten nicht für jeden Routinecheck in die Arztpraxis. Daten wie Blutdruck, Puls, bestimmte Blutwerte oder Fotos und Videos können digital schnell und unkompliziert selbst oder durch Krankenschwestern oder Pfleger übermittelt werden. Der Arzt kann digital präsent sein und ggf. weitere Entscheidungen treffen. Das entlastet die niedergelassenen Allgemeinmediziner sowie Hausärzte. Versorgungsengpässe können so überbrückt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen für einen flächendeckenden Einsatz solcher Modelle z. T. noch angepasst werden. Wir sprechen uns dafür aus, die Möglichkeiten dieses Telemonitorings auszubauen und wollen die Kostenübernahme gemeinsam mit den Kassen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land gemeinsam mit den Akteuren der Selbstverwaltung und den Krankenkassen eine zentrale digitale Informationsplattform zum Thema eHealth aufbaut. Dort könnten Informationen und Erklärungen von medizinischen Zusammenhängen und Therapien eingestellt werden.

Die digitale Patientenakte wird – unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – große Vorteile mit sich bringen. Sie soll Befunde, Medikation, Krankengeschichte etc. an einem Ort speichern und damit mit Hilfe der Elektronischen Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel dem behandelnden Arzt und dem Patienten alle notwendigen Informationen zugänglich machen.

Die CDU-Landtagsfraktion wird sich dafür einsetzen, das Projekt des Telenotarztes, der bei Notfällen mittels Telekonsultation den Notfallsanitär anleitet, an weiteren Standorten aufzubauen, um notärztliche Kompetenz sofort und überall verfügbar zu machen.

8. Neue Teilhabechancen und ehrenamtlicher Einsatz
Immer mehr Menschen, nicht nur Ältere, leben allein. Die Digitalisierung leistet einen Beitrag, Familien und Freunde über Videochats, Messenger-Dienste und Soziale Netzwerke über große Entfernungen zu verbinden. Dies kann den sozialen Zusammenhalt stärken und Vereinsamung vorbeugen. Menschen mit Behinderungen, kranken, älteren sowie nur eingeschränkt mobilen Menschen ermöglicht die digitale Technik, z. B. mittels Augmented Reality, neue Formen der Teilhabe. Auch Gebärdensprachdolmetscher können ihre Dienstleistung über das Internet zur Verfügung stellen.

Es gibt bereits ein vielfältiges Angebot im Bereich der digitalen Teilhabe. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist es daher notwendig, umfangreich über dieses Angebot zu informieren, indem z. B. auf allen öffentlichen Websites des Landes und der Kommunen an prominenter Stelle auf Teilhabe- und Engagementangebote hingewiesen wird.

Ehrenamtliches Engagement findet immer häufiger digital statt oder wird digital unterstützt. Durch die Digitalisierung können Menschen stärker für das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Verbänden gewonnen und motiviert werden, sofern es einen Mehrwert für sie hat. Wie hoch dieser ist, ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion noch nicht umfassend erforscht. Wir sprechen uns daher dafür aus, unter Einbeziehung der im Ehrenamt beteiligten Verbände, eine wissenschaftliche Studie mit konkreten Handlungsvorschlägen in Auftrag zu geben.

Mit der Digitalisierung eröffnen sich vielfältige und zusätzliche Betätigungsfelder auch für ehrenamtlich Engagierte. Die CDU-Landtagsfraktion wird prüfen, welche neuen digitalen Formen des Engagements, welche Angebote und Leistungen zu fördern sind und inwieweit diese in die Engagementstrategie NRW einfließen können.

9. Mobilität vernetzt denken
Intermodale Verkehrskonzepte bieten dem Nutzer große Vorteile: Dieser kann bruchfrei die Verkehrsträger Schienenfernverkehr, SPNV, ÖPNV, Auto, Fernbus, Fahrrad, Schiff, Flugzeug sowie Sharing Modelle nutzen (Seamless Mobility). Wenn die Angebote miteinander vernetzt sind, hat zukünftig nicht nur der Nutzer einen Mehrwert. So lassen sich auch Verkehrsströme besser planen und lenken, Verkehrsknoten werden entlastet und Engpässe vermieden. Durch die Digitalisierung der Leit- und Sicherheitstechnik können z. B. Kapazitätssteigerungen von bis zu 20 Prozent im Schienenverkehr erreicht werden.

Zusätzlich werden wir die Potentiale von Smart Parking, Smart Traffic, also intelligente Ampelschaltung und Verkehrsführung, oder On-Demand- und Sharing-Diensten zur Entlastung der Städte und die künftigen Anforderungen an Infrastruktur sehr genau prüfen; allein die Parkplatzsuche in Innenstädten ist für bis zu 30 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.

Diese Maßnahmen sind aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion effektiver und verhältnismäßiger als Diesel-Fahrverbote oder Tempo-30-Schilder.

Trotz aller Digitalisierungsmöglichkeiten werden weiterhin Straßen, Schienen, Brücken, Radwege und Wasserwege benötigt. Sie müssen von Bund, Land und Kommunen so ertüchtigt und ausgestattet werden, dass heutige Mobilitätsmuster bedient und zugleich neue antizipiert werden. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, dass bei anstehenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen die Erfahrungen des duraBASt im Bereich der straßenbaulichen Sensorik schneller einfließen und genutzt werden.

Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir, dass Mittel für digitale Testfelder bereitgestellt werden, um intelligente Verkehrsführung, autonomes Fahren, Drohnen als Ersatz von Lieferfahrzeugen und neue Mobilitätskonzepte testen zu können. Die Industrie kann sich unserer Unterstützung sicher sein, wenn sie durch Forschung und Entwicklung sowie durch Produktion marktreifer Produkte einen Beitrag zu vernetzter Mobilität leistet.

Die neuen Mobilitätsangebote können tief verankerte Verhaltensmuster aufbrechen. Dies gelingt aber nur, wenn die Angebote attraktiv und zuverlässig sind. Laut einer ADAC-Umfrage würden rund 1,4 Mio. Menschen regelmäßig den ÖPNV nutzen, wenn Fahrpreise günstiger, Tarife leichter zu durchblicken und Verbindungen schneller wären. Daher setzt sich die CDU-Landtagsfraktion für ein landesweit buchbares elektronisches Ticket mit transparenter Tarifübersicht über alle Fortbewegungsmittel hinweg ein.

10. Sicherheit in der analogen und digitalen Welt
Das Internet hat die Formen von Kriminalität verändert. Cyberkriminalität ist zu einer ernsthaften Bedrohung für die Menschen, für die Wirtschaft und den Staat geworden. Aktuelles Beispiel sind die Angriffe auf die Datennetze der Bundesregierung. Pro Jahr werden immer mehr Fälle polizeilich erfasst, allein im Jahr 2016 waren es bereits über 82.000. Hinzu kommen internetbasierte Radikalisierung, Fake News und Hate Speech.

Recht und Gesetz müssen in der analogen wie in der digitalen Welt gelten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Aufklärung von Straftaten im Internet und im Darknet wird erschwert, weil es in diesen Deliktbereichen den lokalen Täter kaum noch gibt. Die Sicherheitsbehörden müssen auf die veränderten Rahmenbedingungen vorbereitet sein. Für die CDU-Landtagsfraktion gilt, dass sie mit der technischen Entwicklung Schritt halten müssen. Sie brauchen die richtigen Werkzeuge und Ermittlungsbefugnisse, um Straftaten im Internet wirksam zu bekämpfen. Daher wollen wir das Cyberkompetenzzentrum im Landeskriminalamt als auch die staatsanwaltschaftliche Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen besser aufstellen.

Die Sicherheit im Internet versteht die CDU-Landtagsfraktion als strategische Aufgabe und als Teil eines Risikomanagements für Wirtschaft, Verwaltung und Nutzer. Mit der Akademie für Cyberkriminalität wird das Land ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen, um die Sicherheits-, Ermittlungs- und Strafverfolgungskräfte sowie Justiz aus- und fortzubilden. Denn Cyber-Ermittler benötigen andere Qualifikationen als der Streifenbeamte auf der Straße. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte dies bei der Suche und Einstellung von Fachpersonal berücksichtigen. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich zudem für die Einführung von Fachkarrieren aus.

Wir sprechen uns zusätzlich dafür aus, eine so ausgerichtete Schwerpunktsetzung an einer entsprechenden Fakultät sowie die Etablierung eines Studiengangs zum Thema Cyberkriminalität an einer Hochschule des Landes einzurichten, um Spezialisten für öffentliche Einrichtungen und die freie Wirtschaft fachgerecht auszubilden.

Mit der Digitalisierung entstehen neue Möglichkeiten sowohl für die Prävention als auch für die Strafverfolgung. Wir werden die Landesregierung bitten, ihren Beitrag zur Schaffung einheitlicher grenzüberschreitender Datenbanken zu leisten, z. B. in Form einer Bundesratsinitiative.

Wir unterstützen die Erforschung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie kann die Auswertung gewaltiger Datenmengen, z. B. bei der Bild- und Videoanalyse, erheblich beschleunigen und entlastet somit die Ermittler. Darüber hinaus kann Predictive Policing anhand von Mustern die Prognose künftiger Verbrechensschwerpunkte ermöglichen. Wir werden dieses Projekt, bei dem das Thema Wohnungseinbruch im Fokus steht, vorantreiben und es nach erfolgreicher Evaluation landesweit ausweiten.

Laut Umfragen von Bitkom hat die Hälfte der Internetznutzer in Deutschland bereits Erfahrungen mit kriminellen Vorfällen im Internet gemacht. 67 Prozent der deutschen Unternehmen sind zudem von Angriffen aus dem Internet betroffen. Gleichzeitig sind nordrhein-westfälische Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich der IT-Sicherheit führend. Dennoch haben gerade KMU und Kommunen Nachholbedarf bei der IT-Sicherheit. Bei sogenannter kritischer Infrastruktur ist die Steuerung (Software) mittlerweile mindestens genauso zu schützen wie die Industrie- und Energieanlagen (Hardware) selbst. Wir wollen eine stärkere Sensibilisierung insbesondere der KMU für diese Belange erreichen und fordern eine Aufklärungskampagne des Wirtschafts- und Innenministeriums. Konkrete Maßnahmen sollen in Workshops von IHK und den Digitalen Kompetenzzentren den Unternehmen vorgestellt werden.

Wir wollen das Angebot an exzellenter praxisnaher Ausbildung von Softwareentwicklern in Nordrhein-Westfalen ausbauen, Studiengänge für IT-Sicherheit stärken und setzen uns in diesem Zusammenhang auch für die Einrichtung einer eigenen Hochschule für Programmierer, Entwickler und digitale Pioniere ein.

Weil Lücken schnell gefunden und ausgenutzt werden können, fordert die CDU-Landtagsfraktion eine landesweite IT-Sicherheitsstrategie: Die Daten der öffentlichen Hand müssen optimal vor Cyberangriffen geschützt werden. IT.NRW stellt als zentrales IT-Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung eine effiziente und sichere informationstechnische Infrastruktur zur Verfügung. Daher regen wir an, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu prüfen, ob sich die Kommunen dieser Struktur, z. B. auch in Form eines gemeinschaftlich betriebenen Rechenzentrums, auf freiwilliger Basis anschließen.

11. Verantwortung annehmen – jetzt handeln
Die CDU-Landtagsfraktion ist überzeugt: Wenn es uns gelingt, die Digitalisierung zu gestalten, überwiegen die Vorteile deutlich. Dabei blenden wir weder die Herausforderungen für Verbraucher, Unternehmen und Gesellschaft noch die Gefahren und mögliche negative Einflüsse aus.

Die Bewältigung der Digitalisierungsherausforderung muss sich an moralisch-ethischen Handlungsmaximen orientieren. Die Politik strebt – anders als private Unternehmen – nicht die Gewinnmaximierung oder die Zufriedenheit der Aktionäre an. Das eröffnet Spielräume für strategische Entscheidungen, die das große Ganze im Blick haben. Die CDU-Landtagsfraktion übernimmt als größte regierungstragende Fraktion diese Verantwortung: Wir wollen unser Land lokal stark machen, damit es global besteht – auch digital.