NRW-Koalition steht zum Versprechen: Überstunden werden nicht verfallen

16.06.2021
Jörg Blöming zu Mehrarbeit im Öffentlichen Dienst

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch über einen Eilantrag der SPD debattiert, den es nicht gebraucht hätte. Denn die Behauptung der SPD, dass Mehrarbeitsstunden im Öffentlichen Dienst zu verfallen drohen, ist schlichtweg falsch, erläutert der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Unterausschuss Personal, Jörg Blöming:

„Dass Nordrhein-Westfalen vergleichsweise gut durch diese Krise gekommen ist, verdanken wir auch unseren Beamtinnen und Beamten sowie den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst: Dem Personal in den Gesundheitsämtern, den Ordnungsamtsmitarbeitern, bei der Polizei, den engagierten Kräften auf der kommunalen Ebene, um nur einige zu nennen. Nach Auffassung der SPD drohen hier Mehrarbeitsstunden durch Corona zu verfallen. Das ist jedoch schlichtweg falsch!

Die Ansprüche auf Freizeitausgleich und auf Vergütung von Mehrarbeitsstunden haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Anspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung von Mehrarbeit, der im vergangenen und in diesem Jahr entstanden ist, verjährt somit erst Ende 2023 oder Ende 2024 - und nicht am 30. Juni dieses Jahres, wie die Opposition fälschlicherweise behauptet. Dieser Eilantrag der SPD hat keinerlei Substanz und schafft lediglich Verunsicherung.

Die NRW-Koalition steht an der Seite des Öffentlichen Dienstes. Wir hören zu und finden gute Lösungen! Wir machen eine Politik FÜR den Öffentlichen Dienst. Hierzu gehört auch die konsequente Verfolgung unserer politischen Zielsetzung: Weiterhin sicherzustellen, dass keine Überstunde aus behördlich angeordneter Mehrarbeit verfällt. Das unterstützen wir mit dem im Plenum vorgelegten Entschließungsantrag der NRW-Koalition.“