Oliver Jrauß zu TOP 9 "Grenznahe Kontrollflächen für Bundespolizei, Landespolizei und BAG schaffen"

11.04.2019

(Anrede)

Mit dem vorliegenden Antrag „Grenznahe Kontrollflächen für Polizei und BAG schaffen“ wollen die Antragsteller nun ein Thema federführend im Verkehrsausschuss platzieren, über das wir bereits im vergangenen Jahr im Innenausschuss beraten haben: Seinerzeit lief dieser AfD-Antrag noch unter dem Titel: „Illegale Immigration an der NRW-Westgrenze stoppen“ – übrigens damals schon zu einem großen Teil abgeschrieben aus einem Zeitungsbericht.
Die dazu erfolgte Anhörung im Innenausschuss am 14. März 2018 war nun offensichtlich Grundlage für den vorliegenden Antrag, den Sie für den Verkehrsausschuss aufbereitet haben.
Dabei greifen sie sich nur einen einzigen Punkt heraus, nämlich den Ausbau von grenznahen Haltemöglichkeiten für einen kurzfristigen Stopp zu Kontrollzwecken. Flächen zum Anhalten und Parken entlang von Bundesautobahnen werden aber bekanntlich nicht nur für Kontrollen benötigt. Sie alle kennen die Bilder von überlasteten Rastplätzen.
Und es ist bezeichnend, wenn die Antragsteller offensichtlich nur Kontrollbedarf in grenznahen Gebieten zu unseren Nachbarländern Belgien und Niederlande sehen.
Geht es Ihnen also doch nur um das Thema, das dem ursprünglichen Antrag zugrunde gelegen hatte? Um die illegale Einwanderung?

Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr brauchen aber nicht nur in Grenznähe, sondern im gesamten Land die Möglichkeiten für notwendige Kontrollen.
Lenk- und Ruhezeiten oder die gefahrgut- und abfallrechtlichen Vorschriften müssen doch überall und nicht nur in Grenznähe eingehalten werden. Und dazu bedarf es auch der Kontrollmöglichkeiten mit entsprechenden  Flächen, wobei die Polizei auf der einen Seite und das BAG auf der anderen Seite unterschiedliche Anforderungen stellen: Für das BAG nutzbare Kontrollflächen sollten nämlich die gleichzeitige Kontrolle mehrerer Lastkraftwagen mit der entsprechenden technischen Infrastruktur ermöglichen.

Meine Damen und Herren,
die NRW-Koalition handelt nicht nur für eine bedarfsgerechte, moderne Sicherheits- und Verkehrsinfrastruktur. Im Kollegium der Bundesländer haben die Verkehrsminister in der vergangenen Woche an den Bund adressiert, ein Förderprogramm zur Erweiterung der Lkw-Stellplätze auf Autohöfen zu prüfen: mit dem Votum für Raststätten auch an Autobahnzubringern, analog zu Pendler-Parkplätzen.

Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung die Prüfung für Kontrollmöglichkeiten – also Haltepunkte für Einsatzfahrzeuge und LKW – auf den Weg gebracht.
Es muss zweifellos Haltemöglichkeiten geben, um einen sicheren, kurzfristigen Anhaltevorgang zu gewährleisten.
Es geht dabei aber nicht um das, was die Antragsteller mit ihrem ursprünglichen Antrag vor Augen hatten. Vielmehr gilt es, sowohl unser Schienennetz als auch unser Straßennetz in Ordnung zu bringen mit dem Vorrang des fließenden Verkehrs vor dem ruhenden Verkehr, mit dem obersten Ziel der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrsflusses.

Meine Damen und Herren,
offensichtlich haben die Antragsteller aus der seinerzeitigen Anhörung noch nicht einmal mitgenommen, dass Nordrhein-Westfalen weder eine gesetzliche Zuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung an der westlichen Grenze von Nordrhein-Westfalen hat noch für die Ausstattung der Bundespolizei. Und schließlich liegen Planung und Betrieb der Bundesautobahnen sowie der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs in der Auftragsverwaltung des Bundes.
Schon alleine aus diesen Gründen können wir den Antrag nicht unterstützen, stimmen der Überweisung in die Ausschüsse aber selbstverständlich zu.

Vielen Dank.

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