Oliver Krauß zu TOP 14 "Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen"

06.05.2026

Anrede,
dass wir im Öffentlichen Personennahverkehr enorme Herausforderungen zu bewältigen haben, gilt nicht nur für Nordrhein-Westfalen: Die sanierungsbedürftige Infrastruktur, die erhebliche finanzielle Beanspruchung durch den Corona-Rettungsschirm und die extrem gestiegenen Kosten in Folge von Kriegen und Krisen, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt die Probleme bei der Zuverlässigkeit und Qualität. – das sind nur ein paar Punkte.

Wir alle wissen, dass die Mobilitätswende nur ein wirklicher Erfolg werden kann, wenn wir uns auf Regionalzüge und S-Bahnen wirklich verlassen können.
Dafür ist das Ziel dieser Landesregierung, eine einheitlichere und effizientere Organisation des Schienenpersonennahverkehrs zu schaffen.

Überwiegend anerkannt ist, dass eine Reform sinnvoll und notwendig ist, denn nur so können wir entscheidende Fortschritte für die Menschen erzielen, um die es in erster Linie geht: Für die Fahrgäste.

Daneben liegt ein besonderer Fokus auf den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind es, die nach monatelanger intensiver Debatte Planungssicherheit verdienen.

Einige haben am Ende eine zu hohe Geschwindigkeit im Gesetzgebungsprozess beklagt, aber keine eigenen Vorschläge unterbreitet. Die Fraktionen von CDU und Grünen gehen nun gemeinsam voran und zeigen, dass wir handeln – und zwar mit der gebotenen Sorgfalt, doch auch ohne schuldhaftes Zögern.
Wir zeigen, dass wir die Ergebnisse der Anhörung, insbesondere den Input der bisherigen Aufgabenträger sowie der kommunalen Spitzenverbände ernstnehmen und für sinnvolle, gebotene Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf nutzen.

Wir alle sind sensibilisiert gewesen, als nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf laut wurden und teilweise sogar mit Klagen gedroht wurde. Das nimmt keiner auf die leichte Schulter – nicht nur, weil wir uns alle verpflichtet haben, die Verfassung zu wahren.

Die Kommunalkreditfähigkeit der neuen Organisation ist ebenso zu berücksichtigen wie das Haftungsrisiko für Kommunen.

Wenn wir uns aber doch über den Reformbedarf einig sind, dann ist es kaum verantwortlich, sich ohne eigene konstruktive Vorschläge ausschließlich auf diejenigen Stimmen berufen, die die Verfassungsmäßigkeit anzweifeln. Andere teilen diese Zweifel in keiner Weise.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

alles können wir nicht in diesem Gesetz regeln.

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir trotz der nun vorgeschlagenen Erhöhungen noch mehr Geld zur Verfügung stellen könnten. Wenn die Quote der vom Land garantierten Verkehrsleistungen nun auf 70 Prozent festgelegt wird, hätten wir alle uns über eine höhere Quote gefreut. Doch wir müssen realistisch bleiben.

Auch Schiene.NRW wird von heute auf morgen keine Wunder vollbringen können wie eine schnelle Angleichung der unterschiedlichen Bahnsteighöhen bei der S-Bahn in NRW.

Doch wir wollen die soliden Voraussetzungen dafür schaffen, dass es endlich vorangeht, und bitten dafür um Ihre Zustimmung – verbunden mit einem großen Dankeschön an alle, die sich konstruktiv eingebracht haben. Vielen Dank!

Themen

Autoren