Oliver Krauß zu TOP 3 "Chaos im Schienenpersonennahverkehr verhindern – Landesregierung muss Finanzierung absichern!"

09.03.2023

Anrede,

die auskömmliche Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs stellt uns weiterhin vor enorme Herausforderungen.
Wenn die Verkehrsverbünde nun deutlich Alarm schlagen, dass die Abbestellung von Verkehren droht, dann liegt das sicherlich nicht an dieser Landesregierung.
Schon bei den Diskussionen über 9-Euro-Ticket und über das DeutschlandTicket wurde deutlich, dass ein massiv gedeckelter Fahrpreis die Finanzierung des ÖPNV grundlegend verändert und Bestandsverkehre gefährdet sind.
Die Experten in einer Anhörung des Bundestages, insbesondere die Verkehrsverbünde und der Landkreistag, äußerten die berechtigte Sorge, dass sich die zusätzlichen 3 Mrd. Euro an Regionalisierungsmitteln für das DeutschlandTicket lediglich in Tarifvorteilen für die „Ohnehin-Fahrgäste“ erschöpfen, da ein flächenhafter Zugewinn von ÖPNV-Nutzern nur über einen entsprechenden Angebotsausbau zu erreichen ist.
Dennoch wollen die Antragsteller der FDP das deutschlandweit gültige Ticket als „Befreiungsschlag“ abfeiern. Einerseits wegen der Digitalisierung des Tickets, obwohl wir vom Ticket nicht diejenigen ausgrenzen sollten, die kein digitales Ticket möchten.
Andererseits sei das DeutschlandTicket ein Befreiungsschlag für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs auf der Schiene, so die FDP.
Alleine durch das Ticketangebot wird jedoch kein Takt verdichtet, keine Strecke reaktiviert, kein zusätzliches Gleis gebaut.
Ohne ein ausreichendes Angebot in der Fläche nutzt ein günstiges Ticketangebot den Menschen wenig. Für eine Erschließung insbesondere des ländlichen Raums, für zusätzliche Verkehrsangebote, für den Ausbau der Infrastruktur brauchen wir eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes.
Doch der vorliegende Antrag will eine exklusive Zuständigkeit des Landes für SPNV und ÖPNV konstruieren anstatt den richtigen Adressaten zu benennen. Für die Förderung des Klimaschutzes sieht der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages „eine Bundeskompetenz kraft Natur der Sache“. Die Regionalisierungsmittel sind auch keine Wohltat, sondern eine im Grundgesetz verankerte Pflicht des Bundes.
Wegen der Planungsvorläufe und der Dauer der Vergabeverfahren muss der Bund die erforderlichen Mittel noch in diesem Jahr zur Verfügung stellen, damit die Mittel zumindest ab 2025 auf Schiene und Straße ankommen.
Denn auch der vorliegende Antrag reflektiert: Die Zusagen bis 2031 reichen maximal für die Bestandsangebote, jedoch kaum für den Ausbau.
Ausgerechnet der Bund, der das DeutschlandTicket initiiert hat, begrenzt seine hälftige Mitfinanzierung des Tickets zunächst bis zum Jahr 2025. Damit droht „analog“ die zeitliche Begrenzung des Deutschlandtickets auf diesen Zeitraum.
Folgerichtig mahnt der Bundesrat die Finanzierung durch den Bund an und erwartet die angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für SPNV und ÖPNV.

Lieber Herr Kollege (Henning) Höne, Sie haben heute Geburtstag. Persönlich gratuliere ich Ihnen herzlich – aber für den heutigen Antrag fehlt mir das Verständnis.
Markige Worte wie „Chaos“ und „Befreiungsschlag“ anstelle einer sachlichen Diskussion. Und dann die Behauptung ins Blaue hinein, dass das Land keinen „einzigen Cent“ für eine Erhöhung der ÖPNV- und SPNV-Finanzierung bereitstellen möchte.
Kein Wort zum Corona-Rettungsschirm des Landes. Kein Wort dazu, dass Nordrhein-Westfalen wegen der massiv gestiegenen Energiekosten in diesem Jahr weitere 200 Mio. Euro für ÖPNV und SPNV bereitstellt.
Der Landeshaushalt 2023 geht an die Limits für SPNV und ÖPNV. Der 280-Millionen-Landesanteil am Deutschland-Ticket ist Kraftakt für unsere Gemeinschaft.

Und andererseits die Fehlvorstellung, dass alleine durch die Bereitstellung von Geld die Infrastruktur ausgebaut wird und das dringend benötigte Fahrpersonal gefunden wird.
Wir werben für ein gemeinsames Verständnis zwischen Bund, Land, Kommunen und Kreisen.
Der Bund, namentlich Minister Dr. Wissing, muss allerdings seine Aufgaben wahrnehmen und die Mittel ausschöpfen, die beim Bund liegen.

Was die Fraktion der FDP vorliegend als Beschluss empfiehlt, ist Work in Progress. Von Anfang an. Insbesondere die ÖPNV-Pauschalen-Verordnung soll noch in diesem Jahr angepasst werden, um die Bestandsverkehre im ÖPNV abzusichern.
Der Auftrag an die Landesregierung ist folglich nicht erforderlich, so dass wir diesen Antrag ablehnen.

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