Oliver Krauß zu TOP 4 "Überregulierung durch HU-Jahreszwang ausbremsen – keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Autofahrer"

05.06.2025

Anrede!

Im letzten Jahr – 2024 – haben in der EU 19.800 Mitmenschen ihr Leben bei Verkehrsunfällen verloren.
485 Menschen waren es in Nordrhein-Westfalen. Die „Vision Zero“, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf Null zu reduzieren, müssen wir also weiterhin konsequent verfolgen!!
Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit beigetragen hat auch das „Paket zur Verkehrs- und Betriebssicherheit“, das die Europäische Union im Jahr 2014 angenommen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es wohl nicht angemessen, den Autoren der Europäischen Kommission, die jetzt – nach zehn Jahren – eine Überarbeitung dieses „Paketes zur Verkehrs- und Betriebssicherheit“ vorschlagen, eine „Symbolpolitik auf dem Rücken der Autofahrer“ zu unterstellen (wie das im vorliegenden Antrag geschieht).

In der Sache selbst ist deutlicher Widerspruch allerdings angebracht. So wie Friedrich Merz am 29. April – also vor der Kanzlerwahl – auf dem Kongress der Fraktion der Europäischen Volkspartei in Valencia. Er bezieht sich ausschließlich auf die jährliche Hauptuntersuchung, die für ältere Fahrzeuge angeregt wird: Ein „solcher Unsinn“, sagt Friedrich Merz, darf die Zustimmung „zu unserem großartigen europäischen Projekt“ nicht zerstören.
Wenige Tage zuvor ging die Bewertung der Bundesregierung durch die Presse. Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz sagte: „Wir haben eine grundsätzliche Haltung, dass wir keine zusätzliche Bürokratie für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer wollen." Inwieweit der Vorschlag der Kommission „einen wirksamen Beitrag“ leisten kann, das sei ganz genau zu prüfen.

Der Kommission geht es um die Überarbeitung von drei Richtlinien. PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren sollen demzufolge jährlich zur Hauptuntersuchung.
Tatsache ist, dass in den letzten zehn Jahren Elektroautos dazugekommen sind. Es gibt laufend Fortschritte in der Fahrzeugtechnologie. Instrumente sind genauer geworden, die die Emissionen erfassen: zum Schutz der Luft, zum Schutz vor Lärm.
Standards in der EU festzulegen, um „die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen“, das ist nicht nur „grundsätzlich“ nachvollziehbar, wie es in dem Antrag heißt. Es ist konsequent.

Zum vollständigen Bild gehört auch die womöglich nicht uneigennützige Bewertung des TÜV’s, der die Idee jährlicher Untersuchungen unterstützt, weil die Mängelquoten mit dem Alter der Fahrzeuge steigen würden.
Am 27. Mai, ist der Bundesrat über den Vorschlag der EU-Kommission unterrichtet worden. Frist für eine Stellungnahme ist der 22. Juli 2025. Die Kommission selbst stellt fest, dass „nur ein geringer Anteil“ der Unfälle „auf Fahrzeugmängel zurückzuführen ist“. Weniger als zwei Prozent der Unfälle mit Personenschäden sind auf technische Defekte zurückzuführen.
Eine Initiative, die jährliche Prüfung verbindlich zu machen, hat das Europäische Parlament noch im Jahr 2013 abgelehnt: als „unnötige Schikane“.
Wir haben bereits sehr gute Standards – und auch bessere als Nachbarn in der EU, die jährlich prüfen. Auf die Qualität, die die Hauptuntersuchungen in der Bundesrepublik auszeichnet, nimmt der Antrag Bezug. Der Antrag beschreibt den zusätzlichen Erfüllungsaufwand und die Last, die „einkommensschwächere Haushalte“ zudem tragen müssten.

Der Einfluss, den ein jährlicher TÜV auf die CO2-Emissionen hätte: Er dürfte gering sein laut dem, was uns Umweltverbände bestätigen.
Schon heute gehört die vorgeschlagene Sensibilisierung für technische Defekte zu den verbindlichen Grundlagen der Fahrschulausbildung.

Schließlich würden sich die Ausgaben verdoppeln, ohne dass ein nachweisbarer sicherheitsrelevanter Nutzen resultiert.
Die Pflicht für eine jährliche Hauptuntersuchung älterer Fahrzeuge unabhängig von Laufleistung des Fahrzeugs, unabhängig von Unfallschäden, vom Pflege und Wartungszustand erscheint als eine unverhältnismäßige Überregulierung. Dafür sind wir nicht zu gewinnen.
Die persönliche Verantwortung aller für die „Vision Zero“ bleibt bestehen.

Wir stimmen der Überweisung des Antrags zu – gerne ergänzt durch die angekündigte Anhörung.

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