Petra Vogt zur aktuelle Stunde "Friday for Future“ - Schulpflicht plötzlich ausgesetzt?"

20.02.2019

Anrede

Die CDU begrüßt ausdrücklich das politische Engagement zur Gestaltung unserer Gesellschaft, insbesondere das junger Menschen zur Gestaltung ihrer Zukunft.

Politische Bildung und Demokratieförderung sind wichtige Anliegen unserer Schulen und man braucht in der heutigen Zeit nur einen Blick nach Großbritannien zu werfen, um zu sehen, was passieren kann, wenn Teile der Gesellschaft wenig Interesse an politischer Mitwirkung zeigen.

Aus diesem Grund haben wir großes Verständnis für die Schülerinnen und Schüler unseres Landes, die sich im Rahmen einer globalen Bewegung für Klimaschutz engagieren.

Befremdlich finden wir jedoch, dass diese Demonstrationen während der Schulzeit stattfinden. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW verpflichtet, regelmäßig am Schulunterricht teilzunehmen.
Ausnahmen davon sind klar begrenzt, keinesfalls können sie für regelmäßig stattfindende Protestaktionen gelten, die man problemlos in der unterrichtsfreien Zeit abhalten könnte.

Was spräche dagegen, die Demonstrationen am späten Freitagnachmittag oder am Samstag durchzuführen?

Das häufig gehörte Argument der Teilnehmer, dass nur durch Schulschwänzen richtig auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht werden kann, ist blanker Unsinn.

Es gibt zahllose Beispiele von Protestaktionen, die ein medial großes Echo entfalten, ohne dass sie mit einer Verletzung der Schulpflicht einhergehen.

Und eines muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen: der Klimaschutz entscheidet sicherlich über die Zukunft der jetzigen Schülergeneration, aber die Schulbildung entscheidet definitiv auch über ihre Zukunft!

Vielleicht ist einigen der Wert der Bildung, wie wir sie in unserem Lande erhalten, nicht mehr richtig bewusst.

 

Die rechtliche Seite dieser Schulpflichtverletzungen hat das Ministerium in einer Schulmail klar dargelegt.
Insofern wundert mich der Titel des Antrages zur heutigen Aktuellen Stunde doch sehr. Er suggeriert, dass bei diesen Protestaktionen zum Klimaschutz die Schulpflicht in NRW nicht mehr gelten würde.

Ich frage Sie ganz deutlich, wie kommen Sie darauf?

Sowohl der Ministerpräsident als auch die Schulministerin haben sich öffentlich dazu geäußert, dass die Schulpflicht einzuhalten ist und das Ministerium hat für diesen speziellen Fall noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisiert.

Ihre Frage müssten Sie wohl eher an die Fraktion der Grünen hier im Hause richten, die es ja offenkundig mit Recht und Gesetz nicht so ernst nimmt, wenn es sich um ein ihnen genehmes Anliegen handelt.

Da würde mich wirklich sehr interessieren, wie Ihre Einstellung zur Schulpflichtverletzung ist, wenn es sich um Proteste zu Ihnen weniger angenehmen Themen handelt.


Eine derartige Unterscheidung in „legitimen, aber nicht legalen Protest“ öffnet der Willkür Tür und Tor.

Wer entscheidet denn dann, was legitimer Protest ist und was nicht?
Jeder Einzelne nach seinem Gewissen?
Die Klassenlehrer?
Die Schulleiter?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin froh, dass wir dafür in NRW klare gesetzliche Regelungen haben, die für alle gleich gelten und die nicht jeder nach eigenem Belieben auslegen kann.

Das ist das Fundament unserer Demokratie und aus diesem Grund bedanke ich mich ausdrücklich bei der Landesregierung für ihre klare Haltung!

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